Neu: Beratungsförderung ab 2016
Mit Beginn des neuen Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Darüber hinaus wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Stelle fest gelegt.
Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
- zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen oder
- von Migrantinnen oder Migranten oder
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten von bis zu 4.000,00 Euro (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Dabei gelten folgende Fördersätze:
- 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
- 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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