Um Künstler im Bereich der Musikkultur und der Musikwirtschaft, insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein dafür spezielles Förderprogramm aufgelegt.
Gefördert werden dabei
– Audio- und audiovisuelle Aufnahmen,
– Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
– Digitalisierung,
– Promotion- und Marketingmaßnahmen,
– Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
– die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases.
Ziel ist es dabei, den Nachwuchs zu fördern und einen Beitrag zur Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund zu leisten.
Antragsberechtigt sind Künstler und Ensembles zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit Wohn-/Firmensitz in Deutschland, wobei einer der Antragsteller auch einen Wohn-/Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben kann. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40.00% der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, maximal 30.000,00 Euro pro Projekt und Jahr und die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000,00 Euro betragen.
Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie die Förderung beantragen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.