Nach einer aktuellen Studie der Personalberatung LAB & Company nutzen 81.00 Prozent aller Führungskräfte beruflich XING, gefolgt von LinkedIn – gerade bei Recruiting. 73.00 Prozent verwenden Social Media auch im privaten Bereich.

Dabei findet im Beruf XING mit 72.00 Prozent die mit Abstand größte Verwendung, gefolgt von LinkedIn (40.00 Prozent) und Facebook (12.00 Prozent). Im privaten Bereich führt XING mit 52.00 Prozent ebenfalls, gefolgt von Facebook mit 32.00 Prozent und LinkedIn (21.00 Prozent).

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Quelle: LAB & Company

Um Künstler im Bereich der Musikkultur und der Musikwirtschaft, insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein dafür spezielles Förderprogramm aufgelegt.

Gefördert werden dabei

– Audio- und audiovisuelle Aufnahmen,
– Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
– Digitalisierung,
– Promotion- und Marketingmaßnahmen,
– Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
– die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases.

Ziel ist es dabei, den Nachwuchs zu fördern und einen Beitrag zur Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund zu leisten.

Antragsberechtigt sind Künstler und Ensembles zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit Wohn-/Firmensitz in Deutschland, wobei einer der Antragsteller auch einen Wohn-/Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben kann. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40.00% der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, maximal 30.000,00 Euro pro Projekt und Jahr und die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000,00 Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie die Förderung beantragen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

Das europäische Austauschprogramm „Erasmus“ bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen.

Ziel des Programms ist die Förderung des Erfahrungsaustausches, der Vernetzung und des  gegenseitigen Lernens über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.

Voraussetzung:
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden und sollte im Regelfall bis max. sechs Monate dauern, wobei mehrere kürzere Zeitfenster möglich sind.

Im Anschluss müssen die Jungunternehmer nachweisen, dass sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.

Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Reise- und Unterhaltskosten und werden dabei individuell geregelt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie das Programm nutzen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

Jedes Unternehmen, welches Mitarbeiter beschäftigt, muss bestimmte Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Dieses kann z.B. durch einen Aushang am „Schwarzen Brett“ oder durch Einsicht im Personalbüro erfolgen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen und kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen von bis zu 2.500,00 Euro.

Zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehören unter Anderem:

– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
– das Arbeitsgerichtsgesetz
– Arbeitszeitgesetz
– Jugendarbeitsschutzgesetz
– Ladenschlussgesetz
– Mutterschutzgesetz
– Unfallverhütungsvorschriften
uvm..

Diese Verpflichtung ist insbesondere jungen Unternehmen oft nicht bekannt: Welche Gesetze müssen ausgehängt werden, welche nicht? Um auf der sicheren Seite zu sein, werden nicht selten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften bereitgestellt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, bitte sprechen Sie uns gern an.

Der durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und das ERP-Sondervermögen finanzierte Fonds stellt Business Angels und anderen nicht-institutionellen Investoren Eigenkapital zur Finanzierung innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Durch soll mittels des EAF  die Investitionsfähigkeit der Business Angels stärken und schafft Anreize, in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren.

Antragsberechtigt sind Business Angels sowie nicht-institutionelle Investoren, der Antragsteller muss ausreichende Erfahrungen in dem jeweiligen Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung und richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen 250.000 Euro und 5 Millionen Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie Unternehmen als Business-Angel unterstützen? Sprechen Sie uns gern an.