Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab März 2017 einen Büroangestellten (m/w) in Teilzeit.

Die Censea Consulting GmbH ist ein in der Region Hamburg tätiges Beratungsunternehmen. Für unsere Kunden entwickeln wir innovative Lösungen. Unser Leistungsspektrum reicht von der Existenzgründungsberatung (auch im Nebenberuf), über die Optimierung bestehender Prozesse bis hin zur Beratung in allen Fragen rund ums Social-Marketing. Darüber hinaus übernehmen wir für unsere Mandanten die vorbereitende Buchführung und die Erstelung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wenn Ihnen Ihre berufliche Weiterentwicklung und eine werthaltige, durch gegenseitiges Vertrauen geprägte Unternehmenskultur wichtig ist, sollten wir uns kennen lernen.

Ihre Aufgaben:
Zu Ihren Aufgaben gehört das Vorbereiten und die Aufbereitung von Buchhaltungsunterlagen. Dazu gehört auch die Rechnungsprüfung und die Erstellung von Reisekostenabrechnungen. Darüber hinaus übernehmen Sie die allgemeinen organisatorischen und administrativen Aufgaben des Sekretariates.

Ihr Profil:
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehört sicheres Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift, Einsatzbereitschaft, eine gute Auffassungsgabe, Freude am Lernen und Verantwortungsbewusstsein zu Ihren Eigenschaften. Sie können sich gut und schnell in neue Teams integrieren und haben ein freundliches Auftreten. Von Vorteil wäre es, wenn Sie bereits Erfahrungen in der Buchhaltung gesammelt haben und idealerweise bereits Erfahrungen mit Datev sammeln konnten.

Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit in einem spannenden, sehr vielfältigen und dynamischen Aufgabenfeld, flexible Strukturen, schnelle Entscheidungsprozesse und Raum für die Umsetzung eigener Ideen.

Ihre Rahmenbedingungen:
Zu Beginn beträgt die Arbeitszeit bis zu 16 Stunden pro Woche – später gerne mehr. Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung und Ihre möglichen Arbeitszeiten – Sie werden zufrieden sein. Darüber hinaus übernehmen wir regelmäßige Fortbildungen und weitere Sozialleistungen. Auch eine Tätigkeit auf 450,00 Euro-Basis wäre möglich.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:

Censea Consulting GmbH
Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg

oder per Email an info@censea-consulting.de

 

Liebe Kunden,
liebe Geschäftspartner,
liebe Leser,

erst einmal wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues Jahr und hoffen, dass Sie sehr gut in 2017 gestartet sind. Passend zum Jahreswechsel sind einige wichtige Neuerungen in Kraft getreten, über die wir Sie hier einmal informieren möchten. Im Einzelnen:

Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun.

Leiharbeit und Werkverträge:
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. So dürfen ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen, es gibt aber Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer.

Künstlersozialkasse:
Der Abgabesatz für Unternehmen in der Künstlersozialabgabe wird ab 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent abgesenkt.

Weiterbildungsförderung in kleinen Unternehmen:
Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit:
Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung wirkt einer „Zwangsverrentung“ entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht seit dem 01.01.2017 mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.

Renteneintrittsalter ist angestiegen:
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten um eine Rente ohne Abschlag zu bekommen.

Einkommenssteuererklärung ohne Belege:
Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

GoBD treten endgültig in Kraft:
Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) sind zum 01.01.2017 endgültig in Kraft getreten.

Haben Sie weitere Fragen zu den einzelnen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, eigene Recherchen