Liebe Kunden,

am 30. und 31. August 2018 finden bei uns interne Wartungsarbeiten am Server statt. Aus diesem Grund nehmen wir in dieser Zeit keine persönlichen Kundentermine an. Selbstverständlich sind wir an beiden Tagen, wenn auch eingeschränkt, telefonisch für Sie erreichbar.

Wir bitten Sie um Verständnis.

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Ihr Team der Censea Consulting GmbH

Arbeitgeber und Beschäftigte sollen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen. Selbständige, die wenig verdienen, sollen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Dies hat das Bundeskabinett am 06.06.2018 beschlossen.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab dem 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Selbständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 € pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 € pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel. Soldatinnen und Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das erleichtert den Übergang in das Zivilleben.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.

Hinweis: Der Regierungsentwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (Stand: 06.06.2018) ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass in gesetzlichen Krankenversicherung große Nachzahlungen drohen, wenn Sie mehr verdienen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesregierung online, NWB-Verlag, Steuerfachschule Dr. Endriss, eigene Recherchen

Beim Franchising eröffnet ein Unternehmer (Franchise-Geber) interessierten Gründerinnen und Gründern (Franchise-Nehmern) die Möglichkeit, sich mit seinem Geschäftskonzept selbständig zu machen. Für diese Lizenz müssen sie zum Start und weiterhin monatlich eine Gebühr an den Franchise-Geber entrichten. Im Gegenzug erhalten sie das Nutzungsrecht für das am Markt eingeführte Geschäftsmodell und eine bereits etablierte Produktoder Dienstleistungsmarke.

Die GründerZeiten-Ausgabe Nr. 04 für zukünftige Franchise-Gründer informiert über das Konzept von Franchise und gibt Tipps für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Sie gibt die wichtigsten Fragen wieder, die Gründer einem zukünftigen Franchisegeber stellen sollten und weist auf typische Stolpersteine hin.

Die im Frühsommer aktuell und neu erschienene Ausgabe der GründerZeiten Nr. 04 steht auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums kostenfrei als PDF zum Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder planen Sie eine Gründung im Franchise? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Kfw Starthothek, Bundeswirtschaftsministerium, eigene Recherchen