Nach einem aktuellen Urteil (Az.: X R 26/09) des Bundesfinanzhofs (BFH) ist auf eine geplante Anschaffung von Software keine Ansparabschreibung möglich.

In dem konkreten Fall hat ein gewerblich tätiger Systementwickler 2002 für den beabsichtigten Erwerb von einer Systemsoftware eine Ansparabschreibung angesetzt, welche vom  Finanzamt mit der Begründung, dass es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt, abgelehnt. Die Richter des BFH gaben dem Finanzamt jetzt Recht, denn bei Computerprogrammen jedweder Art handele es sich grundsätzlich auch dann, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert und demnach aus materiellen und immateriellen Elementen zusammengesetzt sind, um unkörperliche und daher immaterielle Wirtschaftsgüter.

Noch ein Hinweis:
Im Jahr 2008 wurde die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag abgelöst. Da hier allerdings ebenfalls Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Anschaffung um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, ist auch hier kein Investitionsabzugsbetrag für den Ewerb von Software möglich.

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Diese Einschätzung ist im Nonprofit-Bereich – und nicht nur dort – häufig anzutreffen. Oft fehlt das Verständnis oder die Sensibilität dafür, welche Möglichkeiten und Chancen sich durch eine professionelle, integrierte Unternehmenskommunikation für Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Verbände ergeben können.

Dabei ist gerade eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit im Nonprofit-Bereich die wichtigste Form der Darstellung nach innen und außen – sei es um Unterstützer für Bürgerinitiativen zu gewinnen, Spenden für soziale Projekte zu generieren oder auch Mitarbeiter und Ehrenamtliche für die eigene Mission zu begeistern und langfristig zu binden.

Mit vertrauensbildenden Maßnahmen, einer stimmigen und glaubwürdigen Außendarstellung sowie Transparenz lässt sich dauerhaft und nachhaltig viel erreichen. Welcher Spender/Förderer möchte nicht gerne wissen, wie mit seiner Spende umgegangen wird und für welche Projekte er sich finanziell engagiert?

Der Dialog mit Kunden, Gästen und Förderern ist unerlässlich. Nur wer deren Bedürfnisse und Sichtweisen kennt, kann zielgerichtet und für beide Seiten gewinnbringend agieren.

Das Dilemma für viele Einrichtungen ist jedoch: Das vorhandene Geld fließt eher in inhaltliche Projekte als in Kommunikationsmaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit läuft halbherzig neben dem Tagesgeschäft oder ehrenamtliche Helfer beschäftigen sich damit.

Tatsächlich ist Unternehmenskommunikation als Teil einer gesamtstrategischen Markenbildung und -führung zu verstehen und sollte im Management angesiedelt sein. Statt Einzelaktionen nach dem „Gießkannenprinzip“ durchzuführen, zahlt es sich aus, einen roten Faden durch die Maßnahmen zu ziehen.

Zu einer strategischen Markenführung gehört es, das Leitbild bzw. die Mission zu definieren, das Selbstverständnis des Unternehmens und das Werteprofil ebenso wie die Kommunikationsziele und die Visualisierung des Auftritts zu erarbeiten.

Daraus lassen sich klare Ansätze für die Öffentlichkeitsarbeit in allen On- und Offline-Kanälen, im Fundraising und in der Werbung ableiten und erfolgreich umsetzen – wenn die Maßnahmen in sich stimmen und koordiniert sind.

Jede Einrichtung beschäftigt sich mit individuellen Themen und Fragestellungen und trotzdem gibt es zu den vielfältigen Aspekten der Unternehmenskommunikation Tipps, die ich gerne an Sie weitergebe.

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Und wenn Sie konkreten Bedarf an fachspezifischer Beratung haben oder projektbezogene Unterstützung benötigen, dann sprechen Sie mich an! Ich bin gespannt auf den Dialog mit Ihnen.

Autor: Tanja Königshagen

In einem aktuellen Urteil hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) die letzte noch anhängige Klage (Az.: L 6 U 51/09) gegen die Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften ohne Möglichkeit der Revision abgewiesen.

Grundlage der Klage war die Tatsache, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) vorschreibt, dass Unternehmen automatisch der Berufsgenossenschaft angehören, die für ihre Branche zuständig ist. Nach Ansicht der Kläger verstoße das jedoch gegen Europarecht, denn das Landessozialgericht Sachsen legte die Frage der Vereinbarkeit des Monopols mit europäischem Recht schließlich auch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und dieser verneinte einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Aufbauend auf der Entscheidung des EuGH hat der Senat des LSG nunmehr abschließend entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in den zuständigen Berufsgenossenschaften europarechtskonform ist und damit eine Streitfrage endgültig entschieden, die über Jahre hinweg die deutsche Sozialgerichtsbarkeit sowie den Europäischen Gerichtshof beschäftigt hat.

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Ein neues Berliner Förderprogramm unterstützt den Transfer von Design Know-how von Unternehmen aus der Designbranche und von Hochschulen in kleine und mittlere Unternehmen, die technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.

Ziel ist es, möglichst frühzeitige und anwendungsorientierte Einbindung der Gestaltungskompetenz in den Innovationsprozess von KMU zu ermöglichen und durch die Kooperationen nicht nur die regionale Kompetenz zu stärken, sondern auch den Eintritt in die internationalen Märkte zu ermöglichen.

Gefördert werden dabei bis zu 70.00 % der Kosten für externe Entwurfsarbeiten sowie Leistungen des Designs wie Beratung, Projekt- und Designmanagement für neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren (u. a. auch Interface- und Interaction-Design). Die Höhe der Förderung ist dabei auf 15.000,00 Euro begrenzt.

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Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteils des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (3 K 1849/09), können selbstständige Dozenten nur eine Betriebsstätte haben. Danach dürfen die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ort der Dozententätigkeit zukünftig in unbegrenzte Höhe  steuerlich geltend gemacht werden.

Im vorliegenden Fall war ein selbstständiger Personalberater an verschiedenen Hochschulen tätig und sein Büro befand sich um selben Haus wie seine private Wohnung. Die Kosten für die Fahrten zwischen Büro/Wohnung und den Hochschulen machte er in seiner Steuererklärung als Reisekosten geltend, dass Finanzamt allerdings bewertete die Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und erkannte diese nicht an.

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg bewertete die Aufwendungen jedoch als unbegrenzt abzugsfähige Reisekosten. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass aufgrund der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofes vom 09.06.2011 (Az.: VI R 55/10), Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können und aufgrund der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen könnten diese ebenfalls nur eine Betriebsstätte haben.

Das Urteil ist zur Revision zugelassen und damit noch nicht rechtskräftig, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Sind Sie Langstreckenschwimmer?
Iron-Man-Distanzen-Zurückleger?
Einmal über den Ärmelkanal und gleich wieder zurück?
Oder schwappt das Meer der vielen Pflichten Ihnen schon mal über den Kopf? Schnappen Sie manchmal nach Luft? Machen Sie PAUSE!

Machen Sie Ihren Kopf frei und ruhen Sie sich aus. Kommen Sie auf unserer Insel an Land und atmen Sie durch! Aus der Erschöpfung heraus ist noch nie eine geniale Lösung entstanden. Die besten Ideen kommen Erfindern, Entscheidern, Dichtern und Denkern, wie man ja schon oft hat hören dürfen, bei Freizeitaktivitäten, morgens beim Aufwachen, mitten in der Nacht, oder durchaus auch mal während einer ganz privaten „Sitzung auf dem Thron“!

Geben Sie sich und Ihren Inspirationen und Ideen eine Chance und machen Sie mal etwas, wovon Sie machmal glaubten, dass es Sie ganz bestimmt nicht weiterbringen wird:  Machen Sie PAUSE!

Was ist das PAUSE?

Periodisches
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oder auch:

Profilaktisches Anhalten Und überlegt und Sorgsam Entspannen vielleicht könnte man auch so sagen: Präventive Ausruhphase, Unterbrechung Schützt vor Erschöpfung

Ganz bewusst habe ich ein paar Zeilen mit nur jeweil einem Wort gefüllt. PAUSE für die Augen, PAUSE für den Kopf, PAUSE für das Hirn.

Nehmen Sie sich das Recht, ein paar Minuten jeder Stunde bewusst zu entspannen. Unterbrechen Sie die atemlose Jagd immer hinter den Pflichten hinterher. Gehen Sie bedächtig, machen Sie langsame Schritte. Die Zeit, die Sie so erleben werden, wird Sie schützen, unbedacht in die Fallen zu stolpern, die auf jeden von uns warten. Sehen Sie hin, halten Sie inne und machen Sie auch mal einen Schritt seitwärts, das kann möglicherweise vor Unfällen schützen. Kommen Sie an Land, besuchen Sie unsere kleine Insel und schöpfen Sie neue Kraft. Entschleunigen Sie und lassen ein wenig Stress hinter sich. Ihr Körper und Ihre Umwelt werden es Ihnen danken.

In diesem Sinne möchte ich mich mit einem Hit von Harry Belafonte von Ihnen verabschieden: Come to our island in the sun – aloha – und bis zum nächsten Mal!

Autorin: Susanne Eder

In Schleswig-Holstein unterstützt die Bürgschaftsbank in Zusammenarbeit mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen für einen Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.

Die Förderung erfolgt dabei im Rahmen einer Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung, wobei der Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander steht. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen der  Beteiligungen zwischen 100.000,00 Euro und 500.000,00 Euro und die Bürgschaftssumme zwischen 75.000,00 Euro und 375.000 Euro liegt. Die Höhe ist dabei auf maximal 80% der Darlehenssumme begrenzt.

Haben Sie ein Unternehmen in Antragsberechtigt mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und planen die Teilnahme an einem solchen Programm? Sprechen Sie uns gerne an.

Noch bis zum 11. März 2012 sucht die Initiative „Deutschland Unternehmerland 2012″ (DU2012) Gründer, junge Unternehmen und Innovationsprojekte und fördert dabei die Gründung und das Wachstum von Unternehmen.

Dabei bietet die DU2012 Gründern, jungen Unternehmen und Innovatoren für Unternehmen in der Startup Phase erstmals den „Förderpreis der deutschen Wirtschaft für Entrepreneure“ inklusive eines monatliches Gründergeldes von 4.000 Euro pro Monat – bis zu neun Monate lang. Für Unternehmen in der Wachstumsphase stehen zusätzlich insgesamt 250 Millionen Euro Venture Capital von Unternehmen des Förderkonsortiums zur Verfügung.

Sie möchten sich für diesen Preis bewerben und benötigen dafür Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.