FAQ

An dieser Stelle möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen im Rahmen einer Existenzgründungsberatung beantworten.

Gründung

Grundsätzlich kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, weil jede Beratung individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und ganz unterschiedlich verläuft. Aus diesem Grund ist das erste Gespräch mit uns immer für Sie kostenfrei. So können wir uns kennen lernen, Sie erhalten einen Überblick ob wir der richtige Partner an Ihrer Seite sind und wir beantworten Ihnen alle Fragen, die Sie mit in das Gespräch bringen. In diesem Gespräch erhalten Sie auch einen Überblick über die Kosten unter Berücksichtung aller für Sie in Frage kommenden Beratungsförderungen und können ganz in Ruhe entscheiden, ob wir gemeinsam den Weg gehen oder nicht.

Zuletzt aktualisiert am 07.01.2014 von S. Ehlert.

Nicht unbedingt. Von der der Gewerbeanmeldung befreit sind Sie, wenn Sie einen Beruf nach dem Katalog des Paragraphen 18 EStG ausüben. In diesem Fall geben Sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit nur beim zuständigen Finanzamt bekannt. Gerne unterstützen Sie wir Sie bei den notwendigen Formalitäten und erklären Ihnen alle Punkte, die Sie bei der Anmeldung beachten müssen.

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Je nach Region können Sie Ihr Unternehmen im Gewerbeamt bzw. Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. Dabei müssen Sie Ihre Tätigkeit näher bezeichnen. Tipp: In einigen Regionen ist es inzwischen möglich, dass Gewerbe auch über das Internet anzumelden. Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst dabei nur eine Seite. Auszufüllen sind u.a. die persönlichen Daten, das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf durchgeführt wird. Die Anmeldegebühr für die Anmeldung liegt je nach Region zwischen 15,00 – 40,00 Euro.

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Das Gewerbeamt prüft die persönlichen Daten auf Richtigkeit und führt eine inhaltliche Prüfung der angemeldeten Tätigkeit durch. Dabei kann auch eine Gewerbeanmeldung abgelehnt werden, wenn eine mögliche Zulassungsvoraussetzung fehlt oder es sich um verbotene Dienstleistung (wie zum Beispiel Drogenhandel) handelt. Der Firmenname oder die Firmenbezeichnung wird bei der Anmeldung nicht auf Zulässigkeit geprüft. Das ist nach Ansicht des Gewerbeamtes, Aufgabe der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)  oder der Handwerkskammer (HWK).

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Betriebsausgaben, die bereits vor der Gründung anfallen, sind ein Thema, mit dem sich früher oder später alle Existenzgründer beschäftigen. Dabei gibt es eine Reihe von Kosten, die das Finanzamt als Gründungskosten anerkennt. Diese können jedoch je nach Geschäftsidee verschieden sein. Bitte machen Sie sich gerne eine Liste mit allen Ausgaben, die Sie bereits getätigt haben und bringen Sie diese zum ersten Gespräch einfach mit. Wir gehen diese dann mit Ihnen durch und beantworten Ihnen alle Fragen.

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