Schlagwortarchiv für: Gründungscoaching Deutschland

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Darüber hinaus wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Stelle fest gelegt.

Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten von bis zu 4.000,00 Euro (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Dabei gelten folgende Fördersätze:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (50%- bzw. 75%-Förderung) nochmals bis 30. April 2015 verlängert.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Der Beratungszeitraum bleibt danach weiterhin auf sechs Monate begrenzt, den Hinweis der Verlängerung haben wir auf den Seiten der Förderdatenbank des BMWI unter „wichtige Hinweise“ im „Kleingedruckten“ entdeckt.

Die Verlängerung um vier Monate deutet darauf hin, dass man bereits an einer dauerhaften Nachfolgelösung arbeitet, man dann aber noch einmal eine kurze Übergangslösung benötigt.

Nach unseren Recherchen fiel die Entscheidung bereits am 18. Oktober 2014. Eine offizielle Information der KfW an die Mitglieder der Beraterbörse steht noch aus.

Wir bleiben selbstverständlich für Sie hier weiterhin am Ball. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert. Grund dafür ist, dass das Bundesministerium eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode vermeiden möchte.

Hintergrund:
Mit diesem Förderprogramm erhalten Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer eine Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Begleitung durch einen erfahrenen Unternehmensberater. Den Zuschuss können Sie dabei in den ersten 5 Jahren nach Gründung nutzen.

Wichtig:
Der Beratungszeitraum bleibt für Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf sechs Monate nach Zusage verkürzt. Die Antragstellung für das Programm muss bis zum 15.12.2014 erfolgen und der zuständige Regionalpartner muss dieser bis zum 19.12.2014 zugestimmt haben.

Haben Sie Fragen zum Thema oder wollen ein Coaching in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns gern an – in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über Ihre Fördermöglichkeiten.

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“.

Die gute Nachricht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger. Dabei wird der Beratungszeitraum ab dem 01.01.2014 von zwölf auf sechs Monate nach Zusage verkürzt, alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben nach dem derzeitigen Stand unverändert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusätzlich entschieden, dass das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit mit der 90prozentigen Förderung ab 2014 nicht mehr fortgeführt wird. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD mit der 50prozentigen Förderung zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD aus der Arbeitslosigkeit:

  • · Antragstellung in der Antragsplattform bis spätestens zum 15.12.2013
  • · Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW spätestens am 20.12.2013
  • · Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • · Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Unser Rat:
Sollten Sie Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, haben Sie nur noch bis zum 15.12.2013 Zeit, die erhöhte Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen. Da hier mit einem Ansturm auf die Regionalpartner zu rechnen ist, empfehlen wir die Beantragung bis zum 10.12.2013.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Existenzgründung? Sprechen Sie uns gern an, im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches besprechen Ihnen alle Fragen rund um Ihre Gründung.