Schlagwortarchiv für: Gründungsförderung

Liebe Leser,

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt und verändert, sind innovative Geschäftsideen der Treibstoff für den Fortschritt. Von revolutionären Technologien bis hin zu einzigartigen Dienstleistungen – erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Fähigkeit, außergewöhnliche Konzepte zu entwickeln, die den Markt auf den Kopf stellen. Doch wann und wo entstehen diese bahnbrechenden Ideen? Gibt es bestimmte Momente oder Umstände, die den Nährboden für Kreativität und Innovation bilden? In diesem Blogbeitrag wollen wir uns genauer mit dieser Frage auseinandersetzen und herausfinden, wann die besten Geschäftsideen entstehen.

  1. Herausforderungen und Probleme als Ausgangspunkt: Oftmals entstehen die besten Geschäftsideen aus einem dringenden Bedürfnis heraus. Wenn Menschen auf Herausforderungen und Probleme stoßen, suchen sie nach Lösungen, die ihr Leben einfacher oder angenehmer machen. Dieser Moment der Frustration kann der perfekte Ausgangspunkt für kreative Ideen sein. Durch die Identifizierung von Schmerzpunkten und die Suche nach innovativen Lösungen können Unternehmerinnen und Unternehmer Geschäftsideen entwickeln, die eine echte Marktlücke füllen.
  2. Branchenwandel und technologische Fortschritte: Die besten Geschäftsideen entstehen oft in Zeiten des Wandels. Wenn sich eine Branche im Umbruch befindet oder technologische Durchbrüche stattfinden, eröffnen sich neue Möglichkeiten für innovative Unternehmungen. Diejenigen, die frühzeitig erkennen, wie sich die Landschaft verändert, können die ersten sein, die neue Ideen und Konzepte entwickeln, um den Markt zu revolutionieren. Ein gutes Beispiel dafür ist die Entstehung von Sharing Economy-Plattformen wie Airbnb und Uber, die das Potenzial des digitalen Zeitalters und der vernetzten Gesellschaft nutzen.
  3. Kreativer Austausch und Diversität: Eine inspirierende Umgebung kann den Nährboden für brillante Geschäftsideen schaffen. Der Austausch mit anderen kreativen Köpfen, sei es in Form von Networking-Events, Konferenzen oder kollaborativen Arbeitsumgebungen, kann den Geist beflügeln und neue Perspektiven eröffnen. Eine vielfältige Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen bringt unterschiedliche Ideen und Denkweisen ein, was zu innovativen Lösungsansätzen führen kann.
  4. Reflexion und innere Einkehr: Manchmal entstehen die besten Geschäftsideen in Momenten der Stille und Reflexion. Wenn wir uns Zeit nehmen, um über unsere Leidenschaften, Talente und Ziele nachzudenken, können wir in uns selbst einen inneren Funken der Kreativität entfachen. Ob bei einem Spaziergang in der Natur, beim Meditieren oder einfach beim Entspannen – dieser Moment der Ruhe kann der Ausgangspunkt für neue, wegweisende Ideen sein. Die besten Einfälle kommen meistens immer dann, wenn wir im gedanklichen Leerlauf schalten. Dieser Tagträummodus stellt sich besonders gerne ein, wenn wir mit nichts Bestimmtem beschäftigt sind, also etwa auf längeren Fahrten einfach aus dem Fenster starren.

Fazit: Es gibt keinen festgelegten Zeitpunkt oder Ort, an dem die besten Geschäftsideen zwangsläufig entstehen. Kreativität kann in den unterschiedlichsten Situationen aufblühen. Von der Identifizierung von Problemen und Herausforderungen bis hin zu Momenten der Inspiration und Reflexion – die Entstehung bahnbrechender Geschäftsideen ist ein individueller Prozess. Indem wir die Welt um uns herum aufmerksam beobachten, kreativen Austausch suchen und uns Zeit für Reflexion nehmen, können wir die besten Voraussetzungen schaffen, um die nächste große Geschäftsidee zu entwickeln. Die Zukunft liegt in den Händen jener, die den Mut haben, über den Tellerrand zu blicken und innovative Wege zu gehen.

Hast Du Fragen zum Thema oder dich möchtest Dich einfach mal mit uns über Deine Gedanken austauschen? Spreche uns gerne an – wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Existenzgründungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert wurden, weiter zurück. So wurden insgesamt nur 41.094 Anträge zur Förderung der Selbstständigkeit genehmigt, im Jahr 2015 waren noch fast 45.000 Gründungen.

Damit ist die Anzahl der genehmigten Anträge seit der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 (der Gründungszuschuss wurde zu einer Ermessensleistung) weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. In 2016 wurden 28.462 Anträge genehmigt, dass ist ein Minus von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch deutlicher war der Rückgang beim Einstiegsgeld und den Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II.

Die Zahl der genehmigten Förderungen durch Einstiegsgeld fiel im Vorjahresvergleich um 16,8 und die Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II um 13 Prozentpunkte.

Haben Sie Fragen zum Thema oder beabsichtigen Sie in nächster Zeit eine Gründung und möchten Gründungzuschschuss beantragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beantworten Ihnen alle Fragen vorab in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter eigene Recherchen

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Darüber hinaus wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Stelle fest gelegt.

Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten von bis zu 4.000,00 Euro (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Dabei gelten folgende Fördersätze:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Existenzgründer wird es freuen: Die Arbeitsagenturen scheinen nach dem Monatsbericht Januar 2015 wieder etwas großzügiger bei der Genehmigung von Gründungszuschüssen zu sein.

So wurden im Januar 26.000 Gründer durch den Gründungszuschuss gefördert. Das waren insgesamt elf Prozent mehr als noch im Januar 2014. So wurde damit in den letzten zölf Monaten der Gründungszuschuss rund 31.000-mal genehmigt. Auch dies entspricht einer Steigerung von elf Prozent bzw. einem Plus von 3.200 Genehmigungen.

Auch das Einstiegsgeld wurde häufiger gewährt. Insgesamt wurde im Januar an 13.000 Personen Einstiegsgeld ausgezahlt. Das bedeutet hier ein Plus von 37 Prozent gegenüber dem Januar 2014.

Dagegen sind die Förderungen durch Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II (Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten) zurück gegangen. Im Januar 2015 wurden hier leider nur knapp 2.500 Existenzgründer mit diesem Instrument gefördert, das sind 18 Prozent weniger als im Januar 2014.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Gründung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit, KfW Starthothek, eigene Recherchen

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (50%- bzw. 75%-Förderung) nochmals bis 30. April 2015 verlängert.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Der Beratungszeitraum bleibt danach weiterhin auf sechs Monate begrenzt, den Hinweis der Verlängerung haben wir auf den Seiten der Förderdatenbank des BMWI unter „wichtige Hinweise“ im „Kleingedruckten“ entdeckt.

Die Verlängerung um vier Monate deutet darauf hin, dass man bereits an einer dauerhaften Nachfolgelösung arbeitet, man dann aber noch einmal eine kurze Übergangslösung benötigt.

Nach unseren Recherchen fiel die Entscheidung bereits am 18. Oktober 2014. Eine offizielle Information der KfW an die Mitglieder der Beraterbörse steht noch aus.

Wir bleiben selbstverständlich für Sie hier weiterhin am Ball. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Für Arbeitnehmer, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen, soll es als Alternative zum Gründungszuschuss zukünftig eine neue Förderung in Form eines KfW-Darlehens geben – wenn die neue Regierung aus CDU und SPD zustande kommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 140: “Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer ‘Gründungszeit’ einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding (‘Schwarmfinanzierung’) geknüpft werden.”

Ob es sich hier um eine Art Gründungszuschuss auf Darlehensbasis handelt, ist derzeit völlig ungeklärt. Vorstellbar wäre, dass es sich hier um eine neue Form von Kleinkredit, eine Art Gründer-Bafög, handelt. Zwar vergibt die KfW  Kredite in der Regel nicht direkt, aber es ist zu erwarten, dass seit 2010 aufgebaute Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) einzubezogen wird.

Wir sind gespannt, wie dieses Modell in der Praxis aussehen soll und werden an dem Thema dran bleiben. Sobald es hier Neuerungen gibt, werden wir Sie hier darüber informieren.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.