Schon mehrfach haben wir in den vergangenen Monaten über die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) hier informiert.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein BMF-Schreiben am 14.11.2014 wonach die Änderungen zum 01.01.2015 verbindlich in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Zeitnahe Erfassung der Belege:
Zukünftig ist eine zeitnahe Erfassung der Belege für unbare Geschäftsvorfälle (zehn Tage) vorgeschrieben.

2. Verfahrensdokumentation:
Unternehmen sind verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation vorlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie auch bei Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

3. Internes Kontrollsystem (IKS):
Unternehmen müssen demnach auch ein Internes Kontrollsystem (IKS) auf dem Weg bringen.

Sie finden alle neuen Regeln direkt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Unser Tipp: Machen Sie sich schon heute Gedanken, wie Sie mit den neuen Regelungen umgehen wollen. Auf Wunsch stehen Ihnen dazu im Rahmen einer kostenfreien Beratungsstunde gerne zur Verfügung – bitte sprechen Sie uns einfach an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (50%- bzw. 75%-Förderung) nochmals bis 30. April 2015 verlängert.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Der Beratungszeitraum bleibt danach weiterhin auf sechs Monate begrenzt, den Hinweis der Verlängerung haben wir auf den Seiten der Förderdatenbank des BMWI unter „wichtige Hinweise“ im „Kleingedruckten“ entdeckt.

Die Verlängerung um vier Monate deutet darauf hin, dass man bereits an einer dauerhaften Nachfolgelösung arbeitet, man dann aber noch einmal eine kurze Übergangslösung benötigt.

Nach unseren Recherchen fiel die Entscheidung bereits am 18. Oktober 2014. Eine offizielle Information der KfW an die Mitglieder der Beraterbörse steht noch aus.

Wir bleiben selbstverständlich für Sie hier weiterhin am Ball. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.