Schon mehrfach haben wir in den vergangenen Monaten über die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) hier informiert.
Jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein BMF-Schreiben am 14.11.2014 wonach die Änderungen zum 01.01.2015 verbindlich in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Zeitnahe Erfassung der Belege:
Zukünftig ist eine zeitnahe Erfassung der Belege für unbare Geschäftsvorfälle (zehn Tage) vorgeschrieben.
2. Verfahrensdokumentation:
Unternehmen sind verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation vorlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie auch bei Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
3. Internes Kontrollsystem (IKS):
Unternehmen müssen demnach auch ein Internes Kontrollsystem (IKS) auf dem Weg bringen.
Sie finden alle neuen Regeln direkt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Unser Tipp: Machen Sie sich schon heute Gedanken, wie Sie mit den neuen Regelungen umgehen wollen. Auf Wunsch stehen Ihnen dazu im Rahmen einer kostenfreien Beratungsstunde gerne zur Verfügung – bitte sprechen Sie uns einfach an.