Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab Herbst 2018 einen Steuerfachangestellten (m/w) oder Finanzbuchhalter (m/w) in Teilzeit oder Vollzeit.

Die Censea Consulting GmbH ist ein in der Region Hamburg tätiges Beratungsunternehmen. Für unsere Kunden entwickeln wir innovative Lösungen. Unser Leistungsspektrum reicht von der Existenzgründungsberatung (auch im Nebenberuf), über die Optimierung bestehender Prozesse bis hin zur Beratung in allen Fragen rund ums Social-Marketing. Darüber hinaus übernehmen wir für unsere Mandanten die vorbereitende Buchführung und die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wenn Ihnen Ihre berufliche Weiterentwicklung und eine werthaltige, durch gegenseitiges Vertrauen geprägte Unternehmenskultur wichtig ist, sollten wir uns kennen lernen.

Ihre Aufgaben:
Zu Ihren Aufgaben gehören neben dem Vorbereiten und Aufbereitung von Buchhaltungsunterlagen auch das selbstständige Erfassen der Geschäftsvorfälle und die Vorbereitung von Jahresabschlüssen. Dazu gehört auch die Rechnungsprüfung und die Erstellung von Reisekostenabrechnungen. Darüber hinaus übernehmen Sie die allgemeinen organisatorischen und administrativen Aufgaben des Sekretariates.

Ihr Profil:
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung besitzen Sie sicheres Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift, Einsatzbereitschaft, eine gute Auffassungsgabe, Freude am Lernen und Verantwortungsbewusstsein. Sie können sich gut und schnell in neue Teams integrieren und haben ein freundliches Auftreten. Von Vorteil wäre es, wenn Sie bereits Erfahrungen in der Buchhaltung gesammelt haben und idealerweise bereits Datev-Kenntnisse sammeln konnten.

Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit in einem spannenden, sehr vielfältigen und dynamischen Aufgabenfeld, flexible Strukturen, schnelle Entscheidungsprozesse und Raum für die Umsetzung eigener Ideen.

Ihre Rahmenbedingungen:
Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung und Ihre möglichen Arbeitszeiten – Sie werden zufrieden sein. Darüber hinaus übernehmen wir regelmäßige Fortbildungen und weitere Sozialleistungen.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:

Censea Consulting GmbH
Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg

oder per Email an karriere@censea-consulting.de

Seit Monatsanfang gilt eine neue Norm zur Abgasmessung, die im Ergebnis zu einer höheren Kfz-Steuerbelastung führen wird.

Das neue sogenannte WLTP-Testverfahren ermittelt Abgaswerte, die näher an der Realität sind, als die Messergebnisse der bisherigen Abgasmessungen. WLTP-zertifizierte Fahrzeuge werden künftig also einen höheren CO2-Ausstoß ausweisen als bisher. Das wirkt sich auf die Kfz-Steuer aus. Denn Grundlage zur Berechnung des Steuerbetrags sind Hubraum und CO2-Emissionen. Experten schätzen, dass die Kosten um durchschnittlich 20 Prozent steigen werden.

Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Änderung nicht betroffen. Das neue Messverfahren gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. September zugelassen werden.

Quelle: KfW Starthothek, eigene Recherchen

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche. Das gilt auch für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es dafür zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz veränderter Bedingungen und neuer Möglichkeiten durchgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat daher am 1. August 2018 auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen.

Bereits ab Januar 2019 sollen alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform in Haftung genommen werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit in Deutschland, zur Sicherung staatlicher Einnahmen und zum Schutz von Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.

  • Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u. a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.
  • Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die neue Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: BMF (Mitteilung vom 01.08.2018), KfW Starthothek, eigene Recherchen