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Mit Beginn des neuen Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Darüber hinaus wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Stelle fest gelegt.

Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten von bis zu 4.000,00 Euro (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Dabei gelten folgende Fördersätze:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus startet am 01.12.2014 und ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

• Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 Prozent per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
• Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens getätigt.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
• Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
• An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
• Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Nach den Produktbedingungen ist bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von sieben Jahren und bei Betriebsmitteln von fünf Jahren vorgesehen. Mit der neuen siebenjährigen Kreditlaufzeit können damit Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Millionen Euro möglich.

Wichtig:
Das derzeitige Ende des Programmes ist für den 31.12.2015 geplant. Sollten Sie also eine entsprechende Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir eine rechtzeitige Antragstellung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Bankgruppe

Europa braucht mehr Innovation und digitale Wirtschaft und deshalb hat die EU-Kommission 100 Millionen Euro für 1.000 Startups und andere hochinnovative Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Diese neuen Fördermittel kommen aus der dritten Finanzierungsrunde der öffentlich-privaten Partnerschaft „Internet der Zukunft“.  Diese wurde bereits im Jahr 2011 mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 500 Millionen Euro geschaffen, um „Unternehmen und Behörden dabei zu unterstützen, sich das mobile Internet und die Datenrevolution besser zunutze zu machen und Innovation und Beschäftigung in den digitalen Wirtschaftszweigen Europas zu fördern“.

Jetzt sollen gezielt Startups und Jungunternehmer profitieren, wenn sie zum Beispiel zu der Entwicklung von Apps in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, intelligente Fertigung, Energie und Medien gehören. Die Erfolge können sich dabei durchaus sehen lassen: Es wurden bereits einzigartige europäische Technologien und die Komponenten für Instrumente und Dienste in Bereichen wie Cloud-Computing, intelligente Städte, großen Datenmengen und Internet der Dinge entwickelt.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Das Stipendien- und Mentorenprogramm „Geh Deinen Weg“ starten in den zweiten Jahrgang mit insgesamt 180 neuen Plätzen. Gefördert werden junge Talente mit Migrationshintergrund – die Bewerbungsfrist hierfür läuft bereits und ist bis Ende Juli befristet.

Das Programm richtet sich an Schüler, Auszubildende, Studenten und junge Berufstätige mit Migrationshintergrund im Alter von 16 bis 29 Jahre. Ziel der zweijährigen Förderung ist es, die Teilnehmer durch Mentorenverhältnisse, Seminare und Netzwerkveranstaltungen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.geh-deinen-weg.org.

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft ihrem spanischen Schwesterinstitut ICO. Dafür genehmigte der Verwaltungsrat ein Globaldarlehen über 800 Millionen Euro. Damit sollen dann mit einem ICO-Programm gezielt kleiner und mittlerer Unternehmen in Spanien gestärkt werden.

Dabei wird das KfW-Darlehen durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Die spanischen Unternehmen profitieren von günstigen Zinsen, weil sich die KfW mit dem Bund im Rücken das Geld zu extrem günstigen Konditionen am Kapitalmarkt besorgen kann.

Zusätzlich verfolgt die Bundesregierung mit dem KfW-Programm auch politische Ziele. Zum Einen soll das Programm gegen die hohe Arbeitslosigkeit in den Euro-Reformländern wirken. Darüber hinaus soll mit den Hilfen die Akzeptanz für die einschneidenden Reformprogramme erhöht werden. Ähnliche Programme sollen demnächst für Griechenland und Portugal verabschiedet werden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie für Ihr ausländisches Unternehmen ein Darlehen beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in einigen Regionen (u.a. Berlin, Thüringen, Niedersachsen) gefördert.

Gefördert werden in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer Betriebsstätte
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.

Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Antragstellung nur noch bis Ende August 2013 möglich sein wird, damit diese vor Ende des Jahres genehmigt werden kann.

Sie planen eine Anschaffung und möchten GRW-Zuschüsse beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Wie werden Unternehmensnachfolgen öffentlich gefördert und ist diese Förderung notwendig? Dieser Frage ist das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) aus Bonn in einer aktuellen Studie nachgegangen.

Die Forscher kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Förderung aus wohlfahrtstheoretischer Sicht im Allgemeinen nicht gerechtfertigt ist. Allerdings bildet die Finanzierungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer hier eine Ausnahme und ist wegen des vorliegenden Nachteilsausgleichs in jedem Fall gerechtfertigt.

Dabei sind Unternehmensnachfolger bei der Übernahmefinanzierung häufig auf Fremdkapital angewiesen. Dabei sind sie gegenüber anderen Unternehmen, Finanzinvestoren oder Mehrfachgründern  jedoch im Nachteil. Sie verfügen in der Regel über weniger Erfahrungen in der Unternehmensführung, weshalb die Banken größere Eigenkapital- und Sicherheitsforderungen an sie stellen. Zusätzlich verfügen die Unternehmensnachfolger über weniger Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen.

Aus diesem Grund sind die Forscher zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausgleich dieses Nachteils eine entsprechende Finanzierungsförderung für erstmalige Existenzgründer rechtfertigt. Gleiches gilt auch im Bereich der Beratungsförderung für Existenzgründer.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung (IfM)

Nach den jetzt vom Bundesbildungsministerium veröffentlichten Zahlen bleibt das von Bildungsministerin Annette Schavan initiierte Deutschland-Stipendium trotz einer Verdopplung der Studierenden weit hinter den Erwartungen zurück.

Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, können seit dem Sommersemester 2011 – zusätzlich zu BAföG-Leistungen – rund 300 Euro monatlich als Unterstützung erhalten. Finanziert wird das Deutschland-Stipendium zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von privaten Stiftern.

Der Leistungsbegriff, der der Förderung zugrundeliegt, ist sehr weit gefasst: Neben guten Noten spielen auch andere Kriterien wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen eine Rolle bei der Vergabe der Förderung.

Nach den Angaben des Bundesbildungsministeriums erhalten derzeit rund 11.000 Studierende die Förderung, allerdings beteiligen sich aktuell von 388 Hochschulen nur 263 an dem Programm. Darüber hinaus werden 2012 nach ersten Schätzungen von zur Verfügung stehenden 36,60 Millionen Euro rund 19,60 Millionen Euro verfallen.

Unser Tipp: Wenn Sie das Deutschland-Stipendium beantragen möchten, fragen Sie in Ihrer Hochschule nach, ob sich diese an dem Programm beteiligt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.deutschland-stipendium.de.

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Der KfW-Gründerkredit Startgeld hilft Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die jünger als drei Jahren sind, eine Finanzierung bis zu 100.000 Euro zu erhalten.

Dabei wird sowohl die Existenzgründung, als auch die Errichtung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gefördert. Wenig bekannt, aber dennoch möglich ist die Förderung einer erneuten Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus der früheren selbstständigen Tätigkeit bestehen.

Die Finanzierung erfolgt dabei im Rahmen eines Darlehens, wobei dabei bis zu 100.000 Euro finanziert werden können. Finanziert werden dabei zum Beispiel:

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten.
– der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
– der Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
– die Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
– der Erwerb von Betriebsmitteln bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

Dabei ist eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren möglich, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist dabei zulässig.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie eine Finanzierung? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einer Studie (KMU-Fördermittelbarometer 2012) der Beratungsgesellschaft Ernst & Young nutzt die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht die angebotenen Fördermittel. Für dieses Ergebnis wurden in verschiedenen Branchen rund 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt, darüber kritisierten rund 15.00 Prozent der befragten Unternehmen, dass der zeitliche und administrative Aufwand viel zu hoch sei, um Mittel zu beantragen und rund 75.00 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, keine Mittel zu benötigen.

Unternehmen, die Fördermittel bezogen haben, nutzten diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen. Dabei stand mit 35.00 Prozent die Finanzierung von Expansionsvorhaben im Vordergrund, danach folgten die Aus- und Weiterbildung und die Forschung und Entwicklungsabteilung mit jeweils 19.00 Prozent.

Dabei benötigen gerade kleine Unternehmen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten die angebotenen Fördermittel um notwendige Maßnahmen schneller und effektiver in die Tat umsetzen zu können. Nach der jetzt vorgestellten Studie liegt der Anteil der Antragsteller hier allerdings nur bei 13.00 Prozent – ein Ergebnis, was geändert werden sollte.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel unter Umständen für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gern an. Wir ermitteln in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und stellen Ihnen dann die geeigneten Fördermittel vor.