Die Finanzbehörde – Kasse.Hamburg/Forderungsmanagement warnt nach einem Bericht der IHK Hamburg vor betrügerischen Telefonanrufen, bei denen sich die Anrufer als Behördenbedienstete ausgeben und zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen die Überweisung von zum Teil hohen Geldbeträgen fordern.

Dabei ist folgende Vorgehensweise bislang bekannt: Die Anrufer bezeichnen sich als Bedienstete der „Vollstreckungskasse Hamburg“ bzw. des „Vollstreckungsamts Hamburg“ und behaupten z.B., dass Forderungen gegen die angerufenen Personen bestünden. Die konkreten Gründe für die vermeintlichen Forderungen können im Einzelfall natürlich unterschiedlich sein.

Einheitlich ist bei den Anrufen allerdings, dass die Angerufenen in forderndem oder sogar aggressivem Ton aufgefordert werden, zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen mehrere hundert bis Tausend Euro zu überweisen.

Am 18.06.2014 erhielt die Kasse.Hamburg nach Angaben der IHK Hamburg kurz hintereinander gleich von zwei entsprechenden Anrufen Kenntnis. So wurde eine in Rostock wohnhafte Familie von einer Hamburger Telefonnummer angerufen und zur Zahlung von mehreren Tausend Euro aufgefordert.

Die Finanzbehörde weist darauf hin, dass die für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen zuständige Kasse.Hamburg derartige Anrufe nicht tätigt. Vollstreckungshandlungen werden schriftlich angekündigt (durch die sog. Vollstreckungsankündigung) und durchgeführt oder von Vollziehungsbeamten im Außendienst wahrgenommen, die sich auf Verlangen auch entsprechend ausweisen können.

Aus der Vollstreckungsankündigung ist ersichtlich, welche Dienststelle tätig wird, wer Ansprechpartner unter welcher Telefonnummer oder eMail-Adresse ist und wer überhaupt warum eine Forderung geltend macht.

Quelle: IHK Hamburg, Finanzbehörde – Kasse.Hamburg/Forderungsmanagement

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert. Grund dafür ist, dass das Bundesministerium eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode vermeiden möchte.

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Der Beratungszeitraum bleibt für Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf sechs Monate nach Zusage verkürzt. Die Antragstellung für das Programm muss bis zum 15.12.2014 erfolgen und der zuständige Regionalpartner muss dieser bis zum 19.12.2014 zugestimmt haben.

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