Liebe Leser,

vom 21.12.2012 bis zum 04.01.2013 machen wir Betriebsferien und sind ab dem 05.01.2013 wieder für Sie da, um Sie auch im neuen Jahr mit vielen Informationen zu versorgen.

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen für die Treue bedanken und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße
Ihr Team der Steffen Ehlert Unternehmensberatung

Nach einer Erklärung der Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Annette Niederfranke, auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) am 5. Dezember ist die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zumindest in dieser Legislaturperiode vom Tisch.

Zur Erinnerung: Die Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte ursprünglich, dass Selbstständige bis 400 Euro pro Monat in die Rentenkasse einzahlen. Zusätzlich sollte diese Altersvorsorge pfändungssicher und beleihbar angelegt werden, nach Meinung der Ministerin am besten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ursula von der Leyen damals im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein”.

Als Grund dafür nannte Annette Niederfranke unter anderem den großen Widerstand aus der Bevölkerung und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Einführung. Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch, denn die nächste Regierung wird das Thema mit hoher Wahrscheinlichkeit neu aufgreifen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Die neue Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, wodurch die Einstiegshürde für Finanzanlagenvermittler durch die neu eingeführte gewerberechtliche Erlaubnispflicht (§ 34f GewO) deutlich erhöht wird.

So müssen Vermittler ab 2013 einen Nachweis über ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine ausreichende Sachkunde erbringen. Zusätzlich wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die Eintragung im Vermittlerregister der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird Pflicht. Die Beantragung der Versicherungsvermittler-Erlaubnis erfolgt dabei weiterhin bei der IHK.

Einzige Ausnahme: Vermittler mit der Vorgängererlaubnis (§ 34c GewO) müssen bei der Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 34f GewO die eigene Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nicht erneut nachzuweisen. Darüber hinaus muss keine Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt werden, wenn der Finanzanlagenvermittler im Besitz eines anerkannten Hochschul-, Fachhochschul- oder eines vergleichbaren Berufsabschlusses ist. Entfallen kann der Sachkundenachweis auch, wenn der Vermittler eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann („Alte-Hasen-Regelung“).

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Nach den jetzt vom Bundesbildungsministerium veröffentlichten Zahlen bleibt das von Bildungsministerin Annette Schavan initiierte Deutschland-Stipendium trotz einer Verdopplung der Studierenden weit hinter den Erwartungen zurück.

Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, können seit dem Sommersemester 2011 – zusätzlich zu BAföG-Leistungen – rund 300 Euro monatlich als Unterstützung erhalten. Finanziert wird das Deutschland-Stipendium zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von privaten Stiftern.

Der Leistungsbegriff, der der Förderung zugrundeliegt, ist sehr weit gefasst: Neben guten Noten spielen auch andere Kriterien wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen eine Rolle bei der Vergabe der Förderung.

Nach den Angaben des Bundesbildungsministeriums erhalten derzeit rund 11.000 Studierende die Förderung, allerdings beteiligen sich aktuell von 388 Hochschulen nur 263 an dem Programm. Darüber hinaus werden 2012 nach ersten Schätzungen von zur Verfügung stehenden 36,60 Millionen Euro rund 19,60 Millionen Euro verfallen.

Unser Tipp: Wenn Sie das Deutschland-Stipendium beantragen möchten, fragen Sie in Ihrer Hochschule nach, ob sich diese an dem Programm beteiligt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.deutschland-stipendium.de.

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Aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.: VI R 33/10) geht hervor, dass in einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch insbesondere das Datum und das genaues Ziel der jeweiligen Fahrten ausgewiesen werden müssen.

Dabei reicht es nach Ansicht der Richter nicht aus, wenn als Fahrtziel jeweils nur Straßennamen angegeben sind und der Fahrer diese Angaben nachträglich präzisiert.

Im aktuellen Fall hatte eine GmbH ihrem Gesellschaftergeschäftsführer einen Dienstwagen überlassen und die Fahrten mit einem Fahrtenbuch steuerlich geltend gemacht. Die Fahrtenbücher wiesen neben dem jeweiligen Datum zumeist nur unpräzise Ortsangaben und Angaben zum Zweck der Fahrt aus. Außerdem wurden nur der Kilometerstand nach Beendigung der Fahrt und die jeweils gefahrenen Tageskilometer eingetragen.

Das zuständige Finanzamt hatte das Fahrtenbuch aufgrund der unpräzisen Angaben als nicht ordnungsgemäß beurteilt. Auch die nachträglichen Angaben durch eine Auflistung auf Grundlage des Terminkalenders reichten dem Finanzamt nicht aus.

Dagegen klagte die GmbH und verlor in letzter Instanz. Die Richter erklärten in der Urteilsbegründung, dass ein Fahrtenbuch grundsätzlich genaue Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt im Fahrtenbuch selbst verlange. Die Angaben im Streitfall genügten diesen Anforderungen nicht, da sich aus ihnen weder die Zieladresse noch der konkret besuchte Kunde ergaben. Auch die nachträglich erstellte Auflistung der fehlenden Angaben könne daran nichts ändern.

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Quelle: Bundesfinanzhof

Der KfW-Gründerkredit Startgeld hilft Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die jünger als drei Jahren sind, eine Finanzierung bis zu 100.000 Euro zu erhalten.

Dabei wird sowohl die Existenzgründung, als auch die Errichtung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gefördert. Wenig bekannt, aber dennoch möglich ist die Förderung einer erneuten Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus der früheren selbstständigen Tätigkeit bestehen.

Die Finanzierung erfolgt dabei im Rahmen eines Darlehens, wobei dabei bis zu 100.000 Euro finanziert werden können. Finanziert werden dabei zum Beispiel:

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten.
– der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
– der Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
– die Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
– der Erwerb von Betriebsmitteln bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

Dabei ist eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren möglich, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist dabei zulässig.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie eine Finanzierung? Sprechen Sie uns gern an.