Sie suchen Kontakte und Märkte für ihre Produkte im Ausland? Dann kann das bisher weitgehend unbekannte Außenwirtschaftsportal ixpos.de, welches kürzlich vollständig überarbeitet wurde, sicherlich helfen – eine Website der Germany Trade & Invest, der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Zudem beteiligen sich viele weitere namhafte Akteure der deutschen Außenwirtschaftsförderung, wie z. B. diverse Bundes- und Landesministerien, Verbände, Kammern und Ländervereine.

Neben zahlreichen Informationsangeboten finden Sie dort u.a. eine Geschäftskontaktbörse, eine zentrale Datenbank für Veranstaltungen und Termine der deutschen Außenwirtschaftsförderer, eine Linkliste internationaler Internetadressen von Verbänden und Institutionen und den iXPOS-Newsletter. Registrierte Nutzer können dort online nach neuen Geschäftspartnern in aller Welt suchen, eigene Geschäftswünsche und Angebote veröffentlichen, Inhalte abonnieren, Profile anlegen oder individuelle Startseiten konfigurieren.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: II ZR 256/11) geht hervor, dass es zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen kann, wenn eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den falschen Rechtsformzusatz „GmbH“ führt.

Im konkreten Fall hatte ein Bauunternehmen mit der Bezeichnung „H- GmbH.u.G. (i.G.), M. H.“ Fassadenarbeiten angeboten, die jedoch nicht zu Ende gebracht wurden. Der Auftraggeber verklagte daraufhin den alleinigen Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und war erfolgreich. In der Begründung meinten die Richter, dass wenn gegenüber dem Vertragspartner der Anschein erzeugt wird, er schließe den Vertrag nicht mit einer Unternehmergesellschaft, sondern mit einer GmbH ab, haftet der Handelnde persönlich. Zudem bemängelten die Richter in ihrem Urteil auch die falsche Schreibweise der Firma, denn eine Unternehmergesellschaft müsse in der Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Eine Abkürzung bzw. ein Weglassen des Zusatzes „(haftungsbeschränkt)“ ist nicht zulässig.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Bereits zum elften Mal werden innovative Ideen und Produkte für den Gastronomie-Markt gesucht. Bewerben können sich dabei Visionäre und Ideegeber aus allen Bereichen der Zulieferindustrie für Gastronomie, Hotellerie und Catering – zum Beispiel mit neuen Food‐Produkten, Dienstleistungs¬‐ oder Einrichtungskonzepten oder spezielle Internet-Services.

Die Frist für Ihre Bewerbung läuft noch bis zum 30.09.2012, zu gewinnen gibt es ein umfangreiches Maßnahmenpaket, darunter u.a. die kostenlose Teilnahme als Aussteller der Gastro Vision 2013 (08.-12.03.2013 in Hamburg), die Nutzung des Netzwerkes der Gastro Vision und der Aussteller, die aktive Unterstützung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und natürlich das Recht die Auszeichnung für die eigene Werbung zu nutzen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie sich bewerben? Sprechen Sie uns gerne an.

Nach einem Bescheid des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium von Anfang August wurden jetzt höhere Beiträge ab dem 01.01.2013 für die Künstlersozialkasse beschlossen.

Betroffen sind dabei alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Dienstleistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen. Der Beitrag wird dann um 0,20 Prozent auf insgesamt 4,30 Prozent steigen.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG). Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische / publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Ob es sich bei den Aufwendungen um Gagen, Honorare, Tantiemen, Lizenzen, Ankaufpreise, Zahlungen aus Kommissionsgeschäften, Sachleistungen, Ausfallhonorare, freiwillige Leistungen zu Lebensversicherungen oder zu Pensionskassen oder andere Formen der Bezahlung handelt, ist unerheblich.

Zusätzlich hat der Träger der Deutschen Rentenversicherung bereits angekündigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Unternehmen verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten und bei Nichtzahlung Bußgelder in Höhe bis zu 50.000,00 Euro zu verhängen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Was gestern noch kaum vorstellbar war, ist heute aus dem aktuellen Geschäftsleben nicht mehr weg zu denken:  Das Crowd Investing oder die Finanzierung per Mausklick. Ursprünglich wurde diese Methode in den USA gegründet und ist denkbar einfach: Statt einer Finanzierung per Bankkredit sammeln Unternehmen über eine Onlineplattform Geld ein und findet ein Anleger die Idee spannend, kann er per Mausklick in das Unternehmen investieren.

Der Mindestbeitrag liegt dabei in der Regel bei 250,00 Euro bei einer Verpflichtung zwischen fünf und sieben Jahren bei der Investition zu bleiben. Dabei profitiert der Anlegen von hohen Renditen, wenn das Unternehmen Gewinne einfährt, allerdings ist auch ein Totalverlust möglich.

Wenn Sie als Unternehmer hier Kaptial für Ihre Geschäftsidee einsammeln wollen, ist ein aussagefähiger Businessplan die Grundvoraussetzung. Darüber hinaus ist die Höhe der eingesammelten Gelder momentan bei den meisten Plattformen auf 100.000,00 Euro begrenzt.

Die bekanntesten Plattformen in Deutschland sind Seedmatch (www.seedmatch.de), Innovestment (www.innovestment.de) und Bergfürst (www.bergfuerst.de).

Sie möchten Kapital mittels Crowd Investing einsammeln oder planen eine Anlage? Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Formalitäten.

Liebe Leser,

kennen wir das nicht alle, nicht nur die Autofahrer unter uns, sondern wir alle, die wir manchmal denken: es MUSS doch nun aber mal langsam losgehen?

Was ist das bloss, was uns so bremst? Was ist das bloss, was uns so hemmt? Wir kommen und kommen nicht voran, obwohl wir uns so sehr abstrampeln? Wer, zum Teufel, hat uns bloss so einen blöden Hemmschuh angezogen?

Waren wir das womöglich selbst? Ziehen wir uns nicht tatsächlich alle unsere Schuhe – auch unsere Hemmschuhe – selber an?

Ich stelle einmal wieder eine ganz schöne Menge Fragen, aber seien Sie ehrlich, diese Fragen beschäftigen uns manchmal doch alle, und wir kennen Sie nur allzu gut. Das Knöpfchen zum Lösen der Handbremse jedoch liegt immer in derselben Hand. In der Hand des Fahrers. Und das sind wir doch selbst, oder nicht?

Und wie macht man das also, wenn wir glauben, so gar nicht mehr in Schwung kommen zu können? Es hilft nichts, wir müssen uns ein wenig anstrengen und es einfach tun. Selbst wenn die Handbremse eingerostet ist, mit ein wenig Kraft und – tja, vielleicht auch Zähne zusammenbeissen – wird es schon klappen.

Glauben Sie mir, ich bin Spezialistin von und mit Handbremsen. Meine zieht sich auch manchmal an, wie von ganz allein. Und dazu sind nicht viele Dinge nötig. Es sind möglicherweise einfach nur etwas zu wenig Begeisterung, die Ihr Angebot bei anderen Menschen auslöst, ein geplatzter Termin, ein Tag ohne Anrufe. Und wenn dann das Energielevel nicht so ganz stimmt, wir unausgeschlafen am Schreibtisch sitzen und alles andere lieber tun würden, dann mag das alles seine Berechtigung haben und vielleicht brauchen wir einen oder zwei Tage Nichtstun. Aber dann:

Handbremse lösen, Gang einlegen und wieder durchstarten! Das ist alles. Klingt ganz einfach, oder? Wenn Sie dabei ein wenig Hilfe brauchen, holen Sie sie sich, ganz ohne falschen Stolz, wir alle brauchen das von Zeit zu Zeit.

In diesem Sinne, starten Sie wieder durch, geben Sie Gas und dann wünsche ich Ihnen eine grüne Welle!

Ihre Susanne Eder
Autorin: (c) Susanne Eder