Arbeitgeber aufgepasst: Diese Gesetze müssen ausgelegt werden

Jedes Unternehmen, welches Mitarbeiter beschäftigt, muss bestimmte Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Dieses kann z.B. durch einen Aushang am „Schwarzen Brett“ oder durch Einsicht im Personalbüro erfolgen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen und kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen von bis zu 2.500,00 Euro.

Zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehören unter Anderem:

– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
– das Arbeitsgerichtsgesetz
– Arbeitszeitgesetz
– Jugendarbeitsschutzgesetz
– Ladenschlussgesetz
– Mutterschutzgesetz
– Unfallverhütungsvorschriften
uvm..

Diese Verpflichtung ist insbesondere jungen Unternehmen oft nicht bekannt: Welche Gesetze müssen ausgehängt werden, welche nicht? Um auf der sicheren Seite zu sein, werden nicht selten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften bereitgestellt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, bitte sprechen Sie uns gern an.

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