Förderungen nur bedingt gerechtfertigt
Wie werden Unternehmensnachfolgen öffentlich gefördert und ist diese Förderung notwendig? Dieser Frage ist das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) aus Bonn in einer aktuellen Studie nachgegangen.
Die Forscher kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Förderung aus wohlfahrtstheoretischer Sicht im Allgemeinen nicht gerechtfertigt ist. Allerdings bildet die Finanzierungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer hier eine Ausnahme und ist wegen des vorliegenden Nachteilsausgleichs in jedem Fall gerechtfertigt.
Dabei sind Unternehmensnachfolger bei der Übernahmefinanzierung häufig auf Fremdkapital angewiesen. Dabei sind sie gegenüber anderen Unternehmen, Finanzinvestoren oder Mehrfachgründern jedoch im Nachteil. Sie verfügen in der Regel über weniger Erfahrungen in der Unternehmensführung, weshalb die Banken größere Eigenkapital- und Sicherheitsforderungen an sie stellen. Zusätzlich verfügen die Unternehmensnachfolger über weniger Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen.
Aus diesem Grund sind die Forscher zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausgleich dieses Nachteils eine entsprechende Finanzierungsförderung für erstmalige Existenzgründer rechtfertigt. Gleiches gilt auch im Bereich der Beratungsförderung für Existenzgründer.
Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung (IfM)
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