Vollstreckung im Grenzverkehr wird einfacher
Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben in ihrer Sitzung im vergangenen Dezember die Reform der Brüssel I Verordnung beschlossen.
Das bisher erforderlichen gerichtlichen Zwischenverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen zwischen Unternehmen und Bürgern soll damit wegfallen und das gesamte Verfahren einfacher und günstiger machen.
Die Brüssel-I-Verordnung legt fest, welche Gerichte bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zuständig sind. Zusätzlich regelt sie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Europa. Bisher müssen Gläubiger, die eine vollstreckbare Forderung in einem anderen Land durchsetzen wollten, zunächst eine Vollstreckbarkeitserklärung beantragen. Dieses Verfahren ist lang und kostenintensiv.
Mit der Reform, die ab dem Jahr 2015 in Kraft treten soll, soll dies geändert werden. Das bislang erforderliche Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren entfällt. Das Bundesministerium der Justiz erhofft sich davon mehr Rechtssicherheit in Europa.
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Quelle: Bundesministeriums der Justiz
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