Pokern: Gewinne unterliegen der Steuerpflicht

Gewinne aus Pokerturnieren unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an den Turnieren teilnimmt und wiederholt Gewinne erzielt hat. Dies hat das Finanzgericht Köln jetzt entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Gesamtwert erzielt hat. Das Finanzamt hatte diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert und begründete dieses mit der berufsmäßigen Teilnahme an den Turnieren.

In der Verhandlung ging es dabei vor allem um die Frage, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Der Vertreter der Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Der Kläger argumentierte, dass das Kartenglück entscheide.

Die Richter des Finanzgerichtes wiesen die Klage ab (Aktenzeichen: 12 K 1136/11). In der Urteilsbegründung hieß es,  dass die Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Zusätzlich sei entscheidend, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele.

Gegen dieses Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

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