Keine Ansparabschreibung oder Investitionsabzug für Software möglich
Nach einem aktuellen Urteil (Az.: X R 26/09) des Bundesfinanzhofs (BFH) ist auf eine geplante Anschaffung von Software keine Ansparabschreibung möglich. In dem konkreten Fall hat ein gewerblich tätiger Systementwickler 2002 für den beabsichtigten Erwerb von einer Systemsoftware eine Ansparabschreibung angesetzt, welche vom Finanzamt mit der Begründung, dass es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt, […]