Fahrtkosten absetzen – ein gutes Urteil für Selbstständige

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteils des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (3 K 1849/09), können selbstständige Dozenten nur eine Betriebsstätte haben. Danach dürfen die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ort der Dozententätigkeit zukünftig in unbegrenzte Höhe  steuerlich geltend gemacht werden.

Im vorliegenden Fall war ein selbstständiger Personalberater an verschiedenen Hochschulen tätig und sein Büro befand sich um selben Haus wie seine private Wohnung. Die Kosten für die Fahrten zwischen Büro/Wohnung und den Hochschulen machte er in seiner Steuererklärung als Reisekosten geltend, dass Finanzamt allerdings bewertete die Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und erkannte diese nicht an.

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg bewertete die Aufwendungen jedoch als unbegrenzt abzugsfähige Reisekosten. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass aufgrund der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofes vom 09.06.2011 (Az.: VI R 55/10), Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können und aufgrund der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen könnten diese ebenfalls nur eine Betriebsstätte haben.

Das Urteil ist zur Revision zugelassen und damit noch nicht rechtskräftig, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert