Gründercoaching Deutschland: Änderungen zum 01.01.2014

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“.

Die gute Nachricht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger. Dabei wird der Beratungszeitraum ab dem 01.01.2014 von zwölf auf sechs Monate nach Zusage verkürzt, alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben nach dem derzeitigen Stand unverändert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusätzlich entschieden, dass das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit mit der 90prozentigen Förderung ab 2014 nicht mehr fortgeführt wird. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD mit der 50prozentigen Förderung zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD aus der Arbeitslosigkeit:

  • · Antragstellung in der Antragsplattform bis spätestens zum 15.12.2013
  • · Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW spätestens am 20.12.2013
  • · Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • · Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Unser Rat:
Sollten Sie Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, haben Sie nur noch bis zum 15.12.2013 Zeit, die erhöhte Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen. Da hier mit einem Ansturm auf die Regionalpartner zu rechnen ist, empfehlen wir die Beantragung bis zum 10.12.2013.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Existenzgründung? Sprechen Sie uns gern an, im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches besprechen Ihnen alle Fragen rund um Ihre Gründung.

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