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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert. Grund dafür ist, dass das Bundesministerium eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode vermeiden möchte.

Hintergrund:
Mit diesem Förderprogramm erhalten Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer eine Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Begleitung durch einen erfahrenen Unternehmensberater. Den Zuschuss können Sie dabei in den ersten 5 Jahren nach Gründung nutzen.

Wichtig:
Der Beratungszeitraum bleibt für Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf sechs Monate nach Zusage verkürzt. Die Antragstellung für das Programm muss bis zum 15.12.2014 erfolgen und der zuständige Regionalpartner muss dieser bis zum 19.12.2014 zugestimmt haben.

Haben Sie Fragen zum Thema oder wollen ein Coaching in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns gern an – in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über Ihre Fördermöglichkeiten.

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“.

Die gute Nachricht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger. Dabei wird der Beratungszeitraum ab dem 01.01.2014 von zwölf auf sechs Monate nach Zusage verkürzt, alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben nach dem derzeitigen Stand unverändert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusätzlich entschieden, dass das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit mit der 90prozentigen Förderung ab 2014 nicht mehr fortgeführt wird. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD mit der 50prozentigen Förderung zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD aus der Arbeitslosigkeit:

  • · Antragstellung in der Antragsplattform bis spätestens zum 15.12.2013
  • · Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW spätestens am 20.12.2013
  • · Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • · Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Unser Rat:
Sollten Sie Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, haben Sie nur noch bis zum 15.12.2013 Zeit, die erhöhte Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen. Da hier mit einem Ansturm auf die Regionalpartner zu rechnen ist, empfehlen wir die Beantragung bis zum 10.12.2013.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Existenzgründung? Sprechen Sie uns gern an, im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches besprechen Ihnen alle Fragen rund um Ihre Gründung.

Wir freuen uns, dass der Handelskammer Hamburg wieder ein Budget an Tagewerken für den Runden Tisch zur Verfügung steht. Dies wurde durch die Mithilfe von anderen Industrie- und Handelskammern in Deutschland möglich. Einziger Wehrmutstropfen: Aufgrund des begrenzten Kontingents werden ab sofort maximal nur noch fünf Tagewerke pro Fall zur Verfügung gestellt.

In diesem Programm profitieren Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten von der kompetenten Beratung durch einen Unternehmensberater. Diese professionelle, externe Beratung wird durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses gefördert.

Ziel ist es, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben.

Haben Sie Interesse an einer Beratung im Rahmen des „Runden Tisches“ oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gern an.