Bundesrat: Steueränderungen im zweiten Anlauf zugestimmt

Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Reisekostenrechts zugestimmt. Noch Ende vergangenen Jahres waren die Gesetze abgelehnt worden. Keine Zustimmung bekam das Jahressteuergesetz 2013 und ist damit endgültig gescheitert.

Der steuerfreie Grundbetrag zur Sicherung des Existenzminimums wird jetzt in zwei Schritten angehoben: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 wird er um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von derzeit 14 Prozent bleibt konstant.

Ursprünglich war eine prozentuale Anpassung des gesamten Steuer-Tarifverlaufs geplant, die den Effekt der „kalten Progression“ abmildern sollte. Dieser Plan scheiterte jedoch im Vermittlungsverfahren, Bund und Länder konnten sich lediglich auf die oben genannte Anhebung des Grundfreibetrags einigen.

Auch das Reisekostenrecht wird ab 2014 einfacher zu handhaben sein. Dabei werden zum Beispiel die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gestrafft. Anstatt drei wird es zukünftig nur noch zwei Staffelungen geben: Für eine Abwesenheiten von 8 bis 24 Stunden gibt es dann eine Pauschale von 12 Euro pro Tag. Ist ein Arbeitnehmer mehr als 24 Stunden abwesend, kann zukünftig eine Pauschale von 24 Euro je Kalendertag geltend gemacht werden.

Dem Jahressteuergesetz 2013 versagte der Bundesrat erneut die Zustimmung. Laut Pressemitteilung des Bundesrates hat der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er hierauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

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