Scheinselbstständigkeit: Anfrageverfahren zur Statusklärung

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand nach der Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, aber bei Betrachtung der tatsächlichen Gegebenheiten nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Die Folgen: Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sind zu zahlen.

Um eine Klärung des Sachverhaltes herbei zu führen, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) ein Clearingstelle. Der Antrag kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber gestellt werden.

Kontaktdaten:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen
10704 Berlin
Service-Telefon: 0800 10004800

Wenn Sie eine Klärung rund um die Scheinselbstständig herbei führen möchten, finden Sie den Antrag der Deutschen Rentenversicherung Bund hier.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung ds Verfahrens? Sprechen Sie uns gern an.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert