Neue Rechtsform für Freiberufler in Planung
Damit auch Freiberufler in Zukunft Ihre Haftung einschränken können, plant die Bundesregierung eine neue Rechtsform: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liegt den Ländern und Verbänden bereits vor. Dabei soll die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung größere Möglichkeiten bei Haftungsbeschränkung bieten – dies allerdings nur bei beruflichen Fehlern, denn sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn sollen davon ausgeschlossen sein. Zusätzlich soll eine berufsrechtlicher geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.
Das Bundesjustizministerium will damit nach der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative zur britischen Limited jetzt auch eine Alternative zur britischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) bieten, die gerade von größeren Anwalts- und Steuerberaterkanzleien in Deutschland immer häufiger gewählt wurde, da deutsche Rechtsformen für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bieten konnten.
Den Referentenentwurf zur Einführung der PartG mbB finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums. Ein genaues Datum für den Eintritt steht noch nicht fest, wir halten Sie auf dem Laufenden.
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