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Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: II ZR 256/11) geht hervor, dass es zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen kann, wenn eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den falschen Rechtsformzusatz „GmbH“ führt.

Im konkreten Fall hatte ein Bauunternehmen mit der Bezeichnung „H- GmbH.u.G. (i.G.), M. H.“ Fassadenarbeiten angeboten, die jedoch nicht zu Ende gebracht wurden. Der Auftraggeber verklagte daraufhin den alleinigen Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und war erfolgreich. In der Begründung meinten die Richter, dass wenn gegenüber dem Vertragspartner der Anschein erzeugt wird, er schließe den Vertrag nicht mit einer Unternehmergesellschaft, sondern mit einer GmbH ab, haftet der Handelnde persönlich. Zudem bemängelten die Richter in ihrem Urteil auch die falsche Schreibweise der Firma, denn eine Unternehmergesellschaft müsse in der Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Eine Abkürzung bzw. ein Weglassen des Zusatzes „(haftungsbeschränkt)“ ist nicht zulässig.

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Damit auch Freiberufler  in Zukunft Ihre Haftung einschränken können, plant die Bundesregierung eine neue Rechtsform: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liegt den Ländern und Verbänden bereits vor. Dabei soll die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung größere Möglichkeiten bei Haftungsbeschränkung bieten – dies allerdings nur bei beruflichen Fehlern, denn sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn sollen davon ausgeschlossen sein. Zusätzlich soll eine berufsrechtlicher geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.

Das Bundesjustizministerium will damit nach der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative zur britischen Limited jetzt auch eine Alternative zur britischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) bieten, die gerade von größeren Anwalts- und Steuerberaterkanzleien in Deutschland immer häufiger gewählt wurde, da deutsche Rechtsformen für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bieten konnten.

Den Referentenentwurf zur Einführung der PartG mbB finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums. Ein genaues Datum für den Eintritt steht noch nicht fest, wir halten Sie auf dem Laufenden.

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