Minijob-Verdienstgrenze im Jahr 2025
Liebe Leser,
ab dem 1. Januar 2025 wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556,00 Euro pro Monat angehoben. Diese Erhöhung erfolgt, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Dadurch haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, mehr zu verdienen, ohne dabei die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Warum wird die Verdienstgrenze angehoben?
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist dynamisch und passt sich an den gesetzlichen Mindestlohn an. Das bedeutet: Wenn der Mindestlohn steigt, erhöht sich auch die Minijob-Verdienstgrenze. Ziel dieser Anpassung ist es, sicherzustellen, dass Minijobberinnen und Minijobber weiterhin eine feste Stundenzahl arbeiten können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Durch die Mindestlohnerhöhung auf 12,82 Euro pro Stunde ergibt sich ab Januar 2025 eine neue monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro, was einem maximalen Jahresverdienst von 6.672 Euro entspricht.
Vorteile der neuen Minijob-Verdienstgrenze
- Mehr Flexibilität: Minijobberinnen und Minijobber können weiterhin eine gleichbleibende Stundenzahl leisten und dennoch ein höheres Einkommen erzielen.
- Steuerliche Vorteile: Bis zur Verdienstgrenze bleibt der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine weiteren Einkünfte bestehen.
- Bessere Planung: Arbeitgeber können Minijobber flexibler einsetzen, ohne über die Grenze hinauszugehen.
Was bedeutet die Anhebung für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört:
- Überprüfung der Arbeitszeitregelungen entsprechend dem neuen Mindestlohn,
- Anpassung von Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen,
- Kommunikation mit den Beschäftigten über die neuen Verdienstgrenzen.
Hast Du Fragen zum Thema, Themenwünsche oder benötigst Du Unterstützung? Spreche uns gerne an.
Quelle: Minijob-Zentrale
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