Drittes Corona-Steuerhilfegesetz

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der Bundestag hat am 26.2.2021 das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Zuvor waren noch Änderungen im Finanzauschuss vorgenommen worden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Branchen sowie insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar. Das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen. Auch für Gründer und junge Unternehmer sind in dem Gesetz relevante Regelungen enthalten, aus denen sich Erleichterungen oder finanzielle Unterstützungsleistungen ergeben können.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Eigentlich bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Doch da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, profitiert sie nicht davon. Daher soll der Steuersatz von 7 Prozent bis zum 31.12.2022 erhalten bleiben (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz. Neben der Gastronomie sollen hiervon auch andere Bereiche, wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien profitieren, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen entsprechende Dienstleistungen erbringen.

Erweiterter Verlustrücktrag

Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung. Auch im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2020 soll ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2021 zu berücksichtigen sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorauszahlungen für 2021 auf 0 EUR herabgesetzt wurden.

Verlängerung Kultuförderung

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt. Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Da bereits im Bundestag neben den Koalitionsfraktionen auch AfD und FDP für das Gesetz gestimmt haben, wird im Bundesrat ebenfalls eine Zustimmung erwartet.

Den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf aus dem Finanzausschuss können sie von den Webseiten des Bundestages als pdf-Dokument herunterladen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quellenangaben: Bundesministerium für Finanzen, Bundestag, KfW Startothek, eigene Recherchen

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