Liebe Leser,

ein Copycat ist jemand, der die Ideen, das Verhalten oder die Werke anderer kopiert oder imitiert. Copycats sind in verschiedenen Bereichen zu finden, wie zum Beispiel in der Kunst, Musik, Literatur, Film, Mode, Technologie und im Geschäftsleben. In diesem Blogbeitrag werden wir genauer darauf eingehen, was ein Copycat ist und welche Auswirkungen es haben kann.

Was ist ein Copycat?

Ein Copycat ist eine Person oder eine Organisation, die absichtlich oder unbewusst die Ideen, das Verhalten oder die Werke anderer kopiert oder imitiert. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen, wie zum Beispiel:

  1. Kopieren von kreativen Werken: Ein Copycat kann Kunstwerke, Musikstücke, Literatur, Filme oder andere kreative Werke kopieren oder imitieren, ohne die Erlaubnis des ursprünglichen Schöpfers einzuholen oder entsprechende Urheberrechte zu beachten.
  2. Nachahmen von Verhalten: Ein Copycat kann auch das Verhalten oder die Handlungen anderer imitieren, sei es in der Art, wie er/sie spricht, sich kleidet, auftritt oder in sozialen Medien agiert. Dies kann manchmal als Schmeichelei oder Flattery angesehen werden, aber es kann auch als unauthentisch oder respektlos empfunden werden.
  3. Kopieren von Geschäftsideen: Im Geschäftsleben gibt es auch Copycats, die Geschäftsideen, Produkte oder Dienstleistungen von anderen kopieren, ohne die notwendigen Genehmigungen oder Lizenzen einzuholen. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen und den Ruf des ursprünglichen Erfinders oder Unternehmers beeinträchtigen.

Auswirkungen von Copycats

Die Auswirkungen von Copycats können unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige mögliche Auswirkungen:

  1. Urheberrechtsverletzungen: Wenn ein Copycat kreative Werke kopiert oder imitiert, ohne die erforderlichen Urheberrechte einzuholen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen.
  2. Rufschädigung: Wenn ein Copycat im Geschäftsleben Ideen oder Produkte von anderen kopiert, kann dies den Ruf des ursprünglichen Erfinders oder Unternehmers beeinträchtigen. Es kann als fehlende Originalität oder Innovation wahrgenommen werden und zu einem Verlust von Kunden oder Marktanteilen führen.
  3. Verlust von kreativem Potenzial: Copycats, die Ideen oder Werke anderer kopieren, können auch das kreative Potenzial von Originalschöpfern beeinträchtigen. Wenn Originalschöpfer sehen, dass ihre Ideen oder Werke kopiert werden, können sie entmutigt werden, neue Ideen zu entwickeln oder kreative Risiken einzugehen, aus Angst vor Kopien oder Nachahmern.

Was können Sie tun, wenn Sie von Copycats betroffen sind?

Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, gibt es mehrere Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Recherche: Überprüfen Sie zunächst, ob der Copycat tatsächlich Ihre Ideen, Werke oder Produkte kopiert oder imitiert. Sammeln Sie Beweise, wie zum Beispiel Datum und Ort der Veröffentlichung, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
  2. Kommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit dem Copycat auf und kommunizieren Sie klar und sachlich Ihre Bedenken oder Forderungen. Es ist möglich, dass der Copycat sich unwissentlich ähnlicher Ideen bedient hat und bereit ist, eine Lösung zu finden, um die Angelegenheit beizulegen.
  3. Urheberrechtliche Schritte: Wenn Ihre Ideen, Werke oder Produkte urheberrechtlich geschützt sind und der Copycat Ihre Urheberrechte verletzt hat, können Sie rechtliche Schritte ergreifen. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Unterlassungsaufforderung oder Klage einzureichen.
  4. Schutzmaßnahmen: Um zukünftige Copycats zu verhindern, können Sie proaktive Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören das Einreichen von Urheberrechtsanmeldungen, das Hinzufügen von Wasserzeichen oder Marken auf Ihre Werke oder Produkte und das Verwenden von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) bei der Zusammenarbeit mit anderen.
  5. Fokus auf Originalität und Innovation: Statt sich ausschließlich auf Copycats zu konzentrieren, legen Sie den Fokus darauf, weiterhin originell und innovativ zu sein. Arbeiten Sie an neuen Ideen, verbessern Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen und investieren Sie in Ihre eigene Marke und Reputation, um sich von Kopien abzuheben.

Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, gibt es mehrere Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Recherche: Überprüfen Sie zunächst, ob der Copycat tatsächlich Ihre Ideen, Werke oder Produkte kopiert oder imitiert. Sammeln Sie Beweise, wie zum Beispiel Datum und Ort der Veröffentlichung, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
  2. Kommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit dem Copycat auf und kommunizieren Sie klar und sachlich Ihre Bedenken oder Forderungen. Es ist möglich, dass der Copycat sich unwissentlich ähnlicher Ideen bedient hat und bereit ist, eine Lösung zu finden, um die Angelegenheit beizulegen.
  3. Urheberrechtliche Schritte: Wenn Ihre Ideen, Werke oder Produkte urheberrechtlich geschützt sind und der Copycat Ihre Urheberrechte verletzt hat, können Sie rechtliche Schritte ergreifen. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Unterlassungsaufforderung oder Klage einzureichen.
  4. Schutzmaßnahmen: Um zukünftige Copycats zu verhindern, können Sie proaktive Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören das Einreichen von Urheberrechtsanmeldungen, das Hinzufügen von Wasserzeichen oder Marken auf Ihre Werke oder Produkte und das Verwenden von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) bei der Zusammenarbeit mit anderen.
  5. Fokus auf Originalität und Innovation: Statt sich ausschließlich auf Copycats zu konzentrieren, legen Sie den Fokus darauf, weiterhin originell und innovativ zu sein. Arbeiten Sie an neuen Ideen, verbessern Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen und investieren Sie in Ihre eigene Marke und Reputation, um sich von Kopien abzuheben.

Fazit:

Copycats können in verschiedenen Bereichen auftreten und haben potenziell negative Auswirkungen auf Originalschöpfer oder Unternehmen. Es ist wichtig, Ihre Rechte als Urheber zu kennen und proaktiv Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, ist es ratsam, sachlich und strategisch vorzugehen, indem Sie recherchieren, kommunizieren, rechtliche Schritte erwägen und sich auf Originalität und Innovation konzentrieren. Es ist auch ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Denken Sie daran, dass Ihre Kreativität und Originalität wertvoll sind und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihres geistigen Eigentums! Schützen Sie Ihre Kreativität und Originalität, denn sie sind wertvoll, und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihres geistigen Eigentums! Schützen Sie Ihre Kreativität und Originalität, denn sie sind wertvoll, und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihrer Marke.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

 

 

 

Liebe Leser,

Scheinselbstständigkeit ist ein Begriff, der in der Arbeitswelt immer wieder diskutiert wird. Es geht dabei um die Frage, ob jemand tatsächlich als Selbstständiger arbeitet oder ob er oder sie in Wirklichkeit als Arbeitnehmer angesehen werden sollte. Im Folgenden soll dieser Begriff genauer erläutert werden.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass jemand zwar formal als Selbstständiger arbeitet, aber in Wirklichkeit wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass er oder sie einen festen Arbeitsplatz hat, bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss und Weisungen vom Auftraggeber erhält. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „abhängige Beschäftigung“, auch wenn der Betroffene formal als Selbstständiger auftritt.

Warum ist Scheinselbstständigkeit ein Problem?

Das Problem bei Scheinselbstständigkeit ist, dass der Betroffene in Wirklichkeit nicht die Vorteile eines Selbstständigen hat, aber auch nicht die Vorteile eines Arbeitnehmers. Er oder sie hat beispielsweise keinen Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Sozialversicherungsleistungen. Gleichzeitig kann es aber auch passieren, dass der Betroffene nicht genügend Aufträge bekommt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Auch für die Unternehmen kann Scheinselbstständigkeit ein Problem darstellen. Wenn sie selbstständige Mitarbeiter wie Arbeitnehmer behandeln, können sie vom Finanzamt und der Sozialversicherungspflicht belangt werden. Das kann im schlimmsten Fall zu hohen Nachzahlungen und Strafen führen.

Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Unternehmen darauf achten, dass ihre selbstständigen Mitarbeiter tatsächlich selbstständig arbeiten und nicht wie Arbeitnehmer behandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort selbst bestimmen können und keine Weisungen vom Auftraggeber erhalten. Auch eine eigene betriebliche Infrastruktur, wie zum Beispiel ein eigenes Büro, kann ein Indiz für Selbstständigkeit sein.

Für Selbstständige ist es wichtig, darauf zu achten, dass sie tatsächlich selbstständig arbeiten und nicht wie Arbeitnehmer behandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort selbst bestimmen können und keine Weisungen vom Auftraggeber erhalten. Auch eine eigene betriebliche Infrastruktur, wie zum Beispiel ein eigenes Büro, kann ein Indiz für Selbstständigkeit sein.

Fazit:

Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Selbstständige wichtig ist. Es gilt, darauf zu achten, dass die Beschäftigung tatsächlich selbstständig ist und nicht wie eine abhängige Beschäftigung behandelt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die Vorteile ihrer jeweiligen Position genießen können.

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Liebe Leser,

Elterngeld und Einkommenssteuer – wie hängen sie zusammen?

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern und deshalb zeitweise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es soll den Einkommensverlust der Eltern während dieser Zeit ausgleichen und ihnen ermöglichen, sich voll und ganz auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Doch wie wirkt sich das Elterngeld auf die Einkommenssteuer aus?

Grundsätzlich unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, aber bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt wird. Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem hinzuzurechnenden Progressionsvorbehalt zusammen. Dadurch kann es dazu kommen, dass das zu versteuernde Einkommen höher ist als das tatsächlich erhaltene Einkommen und somit auch die Steuerlast steigt.

Allerdings gibt es auch Freibeträge und Steuerermäßigungen, die sich positiv auf die steuerliche Belastung auswirken können. So können Eltern zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen, wenn sie alleinerziehend sind und das Kind im Haushalt lebt. Auch der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer erhoben wird, kann die Steuerlast mindern.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass das Elterngeld als Einkommen angerechnet wird und somit Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben kann. Hierzu zählen zum Beispiel das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Eltern, die Elterngeld erhalten, sollten sich daher im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. Auch eine sorgfältige Planung der Einkommenssituation während der Elternzeit kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu minimieren. Insgesamt ist das Elterngeld eine wichtige Unterstützung für junge Familien und trägt dazu bei, dass sich Eltern uneingeschränkt der Betreuung ihres Kindes widmen können. Trotz der steuerlichen Auswirkungen bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Familienförderung in Deutschland.

Zusätzlich zu den steuerlichen Auswirkungen gibt es auch einige Fallen, auf die Eltern beim Elterngeld achten sollten:

  1. Zu späte Antragsstellung: Elterngeld kann rückwirkend für maximal drei Monate beantragt werden. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann das Elterngeld entsprechend gekürzt werden.
  2. Falsche Angaben im Antrag: Wenn falsche Angaben im Elterngeldantrag gemacht werden, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld zurückgefordert werden muss.
  3. Zu hoher Verdienst im Bezugszeitraum: Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Wenn in diesem Zeitraum ein ungewöhnlich hoher Verdienst erzielt wurde, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt als erwartet.
  4. Mehrfachbezug von Elterngeld: Elterngeld kann nur von einem Elternteil bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, kann dies zu einer Rückforderung führen.
  5. Verlust des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber während der Elternzeit insolvent geht, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld gekürzt oder zurückgefordert wird.

Um diesen Fallen aus dem Weg zu gehen, sollten Eltern sich vorab ausführlich über die Bedingungen des Elterngeldes informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Planung der Einkommenssituation und des Bezugszeitraums kann dazu beitragen, unerwartete Überraschungen zu vermeiden.

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Liebe Leser,

es gibt viele Gründe, warum Menschen Geld sparen möchten. Vielleicht möchten Sie Ihre Schulden abbauen, für ein zukünftiges Ereignis sparen oder einfach nur mehr Geld zur Verfügung haben. Was auch immer Ihre Gründe sind, es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie effektiv Geld sparen können. In diesem Blogbeitrag werden wir einige der besten Spartipps teilen, die Ihnen helfen können, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

1. Erstellen Sie ein Budget

Der erste und wichtigste Schritt beim Sparen von Geld ist die Erstellung eines Budgets. Sie müssen wissen, wie viel Geld Sie verdienen und wie viel Sie ausgeben, um zu entscheiden, wie viel Sie sparen können. Sie können verschiedene Tools wie Excel-Tabellen oder Smartphone-Apps verwenden, um Ihr Budget zu verwalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen, einschließlich kleiner Ausgaben wie Kaffee oder Snacks.

2. Vermeiden Sie Verschuldung

Eine der häufigsten Fallen, in die Menschen tappen, ist die Verschuldung. Wenn Sie Schulden haben, müssen Sie mehr Geld ausgeben, um Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Versuchen Sie daher, Ihre Kreditkartenrechnungen rechtzeitig zu bezahlen und vermeiden Sie den Kauf von Gegenständen auf Kredit, die Sie sich nicht leisten können.

3. Kaufen Sie gebrauchte Artikel

Es gibt viele gebrauchte Artikel, die noch in gutem Zustand sind und zu einem günstigeren Preis als neue Artikel verkauft werden. Wenn Sie also Geld sparen möchten, sollten Sie sich überlegen, gebrauchte Artikel zu kaufen, anstatt neue zu kaufen. Sie können Secondhand-Läden, Flohmärkte oder Online-Shops wie eBay oder Craigslist durchsuchen, um Schnäppchen zu finden.

4. Vermeiden Sie Markenprodukte und nutzen Sie Angebote

Markenprodukte sind oft teurer als ihre generischen Alternativen. Wenn Sie also Geld sparen möchten, sollten Sie die Marke nicht so wichtig nehmen und stattdessen generische Produkte kaufen. Diese Produkte haben oft die gleiche Qualität wie Markenprodukte, aber zu einem niedrigeren Preis. Neben den genannten Spartipps gibt es auch Möglichkeiten, wie Sie als Kunde Geld sparen können, wenn Sie klug einkaufen. Viele Einzelhändler bieten beispielsweise regelmäßige Rabatte und Gutscheine an, die Sie nutzen können, um beim Kauf Ihrer Lieblingsprodukte zu sparen. Sie können auch Cashback-Programme nutzen, die Ihnen einen Prozentsatz Ihres Kaufpreises zurückerstatten.

5. Kochen Sie zu Hause

Wenn Sie regelmäßig außerhalb essen, kann das viel Geld kosten. Versuchen Sie stattdessen, zu Hause zu kochen. Wenn Sie die Zutaten selbst kaufen und zu Hause kochen, können Sie viel Geld sparen. Außerdem haben Sie die Kontrolle über die Qualität und die Menge des Essens, das Sie zu sich nehmen.

6. Vermeiden Sie unnötige Ausgaben

Es gibt viele Dinge, die wir kaufen, aber nicht wirklich brauchen. Überlegen Sie, welche Ausgaben Sie reduzieren oder ganz vermeiden können. Vielleicht können Sie auf teure Abonnements oder Mitgliedschaften verzichten oder unnötige Ausgaben wie Kaffee-to-go oder teure Kleidungsstücke vermeiden.

7. Setzen Sie sich finanzielle Ziele

Ein weiterer wichtiger Schritt beim Sparen von Geld ist die Festlegung von finanziellen Zielen. Diese Ziele sollten spezifisch, messbar und erreichbar sein. Wenn Sie Ihre finanziellen Ziele kennen, können Sie einen Sparplan erstellen und Ihre Fortschritte verfolgen. Es ist wichtig, motiviert zu bleiben und das Ziel konsequent zu verfolgen.

Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie effektiv Geld sparen können. Die Erstellung eines Budgets, die Vermeidung von Verschuldung, der Kauf gebrauchter Artikel, das Vermeiden von Markenprodukten, das Kochen zu Hause, die Vermeidung unnötiger Ausgaben und das Setzen finanzieller Ziele sind einige der besten Spartipps. Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen und ein besseres Verständnis dafür entwickeln, wie Sie Ihr Geld am besten nutzen können. Egal, ob Sie Ihre Schulden abbauen, ein neues Auto kaufen oder einfach mehr Geld zur Verfügung haben möchten, die Umsetzung dieser Tipps kann Ihnen dabei helfen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Sie möchten Ihre finanziellen Ziele finden und erreichen? Sprechen Sie uns gern an. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele und helfen Ihnen, diese zu erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Liebe Leser,

die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist ein Thema, das für viele Menschen von großem Interesse ist. Es handelt sich dabei um eine Versicherung, die es Arbeitnehmern und Selbstständigen ermöglicht, sich abzusichern, falls das Unternehmen nicht wie geplant durch startet.

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer, die nicht automatisch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezogen sind.

Wer kann sich freiwillig arbeitslosenversichern?

Grundsätzlich können sich alle Arbeitnehmer freiwillig arbeitslosenversichern, die nicht automatisch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezogen sind. Dazu gehören insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer. Auch Arbeitnehmer, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können sich freiwillig arbeitslosenversichern.

Welche Leistungen bietet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind ähnlich wie die der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie zum Beispiel nicht genügend Gewinn mit ihrem Unternehmen erwirtschaften, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrem letzten Einkommen bzw. dem Stand ihrer Ausbildung. Auch eine Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle ist Teil der Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen und der Dauer der Versicherung. Die genauen Beiträge können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen. In der Regel liegen die Beiträge für Selbstständige und Existenzgründer zwischen 40 und 80 Euro im Monat.

Was sind die Vorteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Existenzgründern eine wichtige Absicherung. Wenn Sie Ihren Job freiwillig aufgeben oder Ihren Vertrag nicht verlängern lassen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gibt Ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, sich in Ruhe um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern.

Auch für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Vertrag verlängert wird oder ob Sie nach Ablauf des Vertrags eine neue Stelle finden, bietet Ihnen die freiwillige Arbeitslosenversicherung ggf. eine wichtige Absicherung.

Was sind die Nachteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Obwohl die freiwillige Arbeitslosenversicherung viele Vorteile hat, gibt es auch einige Nachteile, die man beachten sollte:

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung können relativ hoch sein, insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen. Wenn Sie nur begrenzte finanzielle Mittel haben, kann es schwierig sein, sich eine solche Versicherung leisten zu können. Die Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind begrenzt und können nicht mit denen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verglichen werden. Insbesondere in Bezug auf die Dauer und die Höhe des Arbeitslosengeldes sind die Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung oft geringer.

Fazit:

Obwohl die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine sinnvolle Absicherung für bestimmte Personengruppen darstellen kann, sollte man auch die Nachteile im Auge behalten. Bevor Sie sich für eine solche Versicherung entscheiden, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob die Kosten und Leistungen angemessen sind und ob die Versicherung wirklich Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Liebe Leser,

um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, entfällt die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant.

Damit die Entlastung zügig zum 1. Juli 2022 erfolgen kann, hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag Anfang März als sogenannte Formulierungshilfe zugeleitet. Der Bundestag hat das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ am 28. April beschlossen. Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetz abschließend befasst. Es ist am 28. Mai in Kraft getreten.

Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten wurden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet.

Damit Sie komplett davon privat wie beruflich profitieren, muss der Zählerstand Ihres Stromzählers am 30.06.2022 an Ihr Energieunternehmen übermittelt werden – damit sinkt Ihr Strompreis pünktlich zum 01.07.2022 durchschnittlich etwa 3,8 Cent je Kilowattstunde.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quellenangaben:  Bundesregierung, eigene Recherchen

Liebe Leser,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26. Februar 2021 zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software Stellung genommen. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer könne mit Blick auf den „raschen technischen Fortschritts“ im Bereich der Digitalisierung ein Jahr zugrunde gelegt werden. Das BMF ermöglicht somit eine Sofortabschreibung bestimmter „digitaler“ Wirtschaftsgüter.

Die Finanzverwaltung passt die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, die bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen ist (§ 7 Abs. 1 EStG), „an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse“ an. Für die im BMF-Schreiben näher bezeichneten Wirtschaftsgüter (s. nachfolgend) wird künftig von der Finanzverwaltung eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Bisher betrug die Nutzungsdauer für Computer u. ä. laut AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter drei Jahre und für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme (ERP-Software) gem. BMF-Schreiben vom 18. November 2005 fünf Jahre. Für Computerhardware und Software wird somit eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ermöglicht.

Der Begriff „Computerhardware“ umfasst:

  1. Computer
  2. Desktop-Computer
  3. Notebook-Computer (inkl. Tablets, Slate-Computer, mobile Thin-Clients)
  4. Desktop-Thin-Clients
  5. Workstations
  6. Mobile Workstations
  7. Small-Scale-Server
  8. Dockingstations
  9. Externe Netzteile und
  10. Peripherie-Geräte.

Die Wirtschaftsgüter werden im BMF-Schreiben im Einzelnen definiert. Dabei bedient sich das BMF der Begriffsbestimmungen der EU-Verordnung Nr. 617/2013 vom 26. Juni 2013 zur „Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern“. Nach dem BMF-Schreiben werden die in den Ziffern 1 bis 7 genannten Hardwareprodukte nur unter der Voraussetzung erfasst, dass gemäß Anhang II der zuvor genannten EU-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht des Herstellers besteht, wonach die Produktart in den technischen Unterlagen anzugeben ist („Ökodesign-Anforderungen“ für Computer). Die Aufzählung für Computerhardware nach den Ziffern 1 bis 7 ist insoweit abschließend.

„Peripheriegeräte“ sind untergliedert in Eingabegeräte (z. B. Tastatur, Maus, Scanner, Digitalkamera, Mikrofon, Headset), externe Speicher (z. B. Festplatte; DVD- /CD-Laufwerk, USB-Stick) und Ausgabegeräte (z. B. Lautsprecher, Monitor, Display, Drucker). Die Identifizierung von Peripheriegeräten sei in enger Anlehnung an die aufgeführten Geräte vorzunehmen. Die Aufzählung sei jedoch nicht abschließend. Der Begriff „Software“ erfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Die Regelungen gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. Das BMF-Schreiben sieht des Weiteren keine Begrenzung bei der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor. Die Sofortabschreibung kann damit unabhängig von der Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quellenangaben: Bundesministerium für Finanzen, Finanzverwaltung, eigene Recherchen

 

Liebe Leser,

der Bundestag hat am 26.2.2021 das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Zuvor waren noch Änderungen im Finanzauschuss vorgenommen worden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Branchen sowie insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar. Das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen. Auch für Gründer und junge Unternehmer sind in dem Gesetz relevante Regelungen enthalten, aus denen sich Erleichterungen oder finanzielle Unterstützungsleistungen ergeben können.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Eigentlich bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Doch da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, profitiert sie nicht davon. Daher soll der Steuersatz von 7 Prozent bis zum 31.12.2022 erhalten bleiben (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz. Neben der Gastronomie sollen hiervon auch andere Bereiche, wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien profitieren, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen entsprechende Dienstleistungen erbringen.

Erweiterter Verlustrücktrag

Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung. Auch im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2020 soll ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2021 zu berücksichtigen sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorauszahlungen für 2021 auf 0 EUR herabgesetzt wurden.

Verlängerung Kultuförderung

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt. Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Da bereits im Bundestag neben den Koalitionsfraktionen auch AfD und FDP für das Gesetz gestimmt haben, wird im Bundesrat ebenfalls eine Zustimmung erwartet.

Den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf aus dem Finanzausschuss können sie von den Webseiten des Bundestages als pdf-Dokument herunterladen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quellenangaben: Bundesministerium für Finanzen, Bundestag, KfW Startothek, eigene Recherchen

Liebe Leser,

eine überraschende Maßnahme des Konjunkturpaketes  ist eine befristete Senkung der Umsatzsteuer um den Binnenkonsum zu stärken. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Dies ist jedoch für viele Unternehmen mit einem sehr hohen Umstellungsaufwand und auch einer Vielzahl von auf den ersten Blick noch gar nicht erkannten Fragen verbunden. Der Steuerberaterverband Hamburg hat hierzu eine Übersicht mit den wichtigsten Hinweisen erstellt, die Sie unter dem folgenden Link finden:

https://www.steuerberaterverband-hamburg.de/images/stories/__StBVerband_Bilder__/Memo_Steuersatzänderungen.pdf

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Steuerberaterverband Hamburg, eigene Recherchen

Liebe Leser,

etwa 21 Stunden haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD in den letzten Tagen beraten, um aus einem Bündel von über 80 Punkten ein Konjunkturpaket zu schnüren. Seit gestern am späten Abend steht die Einigung und sie bringt einige Überraschungen mit sich. Wir haben uns heute morgen bereits mit dem Paket beschäftigt und das Wichtigste für Sie zusammen gestellt:

Umsatzsteuer:
Auf Wunsch von CDU/ CSU wird für sechs Monate ab dem 01. Juli 2020 die Umsatzsteuer auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz auf fünf Prozent gesenkt werden. Ziel ist es, die Verbrauchen um etwa 20 Milliarden Euro zu entlasten.

Sozialabgaben:
Die Kosten für die Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeldumlage, etc.) sollen bis Ende 2021 bei max. 40 Prozent stabil bleiben. Der entsprechende Fehlbetrag soll aus Bundesmitteln ausgeglichen werden.

Kurzarbeitergeld:
Die SPD wollte den Bezug von Kurzarbeitergeld von einem auf zwei Jahre erhöhen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Es bleibt bei der maximalen Bezugsdauer von zwölf Monaten.

Azubi-Prämie:
Für kleine und mittlere Unternehmen soll es eine Prämie von 2.000 Euro geben, wenn sie die Zahl ihrer Auszubildenden trotz Virus-Krise nicht verringern. Ob dies auch für neu geschaffene Ausbildungsplätze gilt, konnten wir heute morgen noch nicht in Erfahrung bringen, sind aber an dem Thema dran.

Überbrückungshilfen:
Die Bundesregierung will für kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfen im Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro aufgelegen. Sie gelten branchenübergreifend, mit Besonderheiten für besonders Fokus auf die betroffene Wirtschaftszweige wie etwa Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch Reisebüros und Messebetriebe. Festgemacht werden soll das individuelle Paket an der Höhe des Umsatzeinbruchs. Ob sich es hierbei um Zuschüsse oder Darlehen handelt, werden wir abwarten müssen.

Kinderbonus:
Die SPD hat einen einmaligen Kinderbonus von 300,00 Euro durch gesetzt, der mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung verrechnet wird. Für Alleinerziehende gibt es für 2020 und 2021 eine zusätzliche Steuerentlastung.

Autos:
Bei der bestehenden Kaufprämie für Elektroautos verdoppelt der Bund seinen bisherigen Anteil auf 6.000 Euro und nennt dies nun „Innovationsprämie“ statt „Umweltprämie“. Die Kfz-Steuer soll stärker an den Kohlendioxid-Emissionen ausgerichtet werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in den nächsten Wochen.

Strom:
Eine Entlastung soll es auch bei den Stromkosten geben: Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energie soll durch Bundeszuschüsse im Jahr 2021 auf 6,5 Cent/Kilowattstunde gesenkt werden und im Jahr darauf auf sechs Cent sinken.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit einen kurzen Überblick über die aktuelle Entwicklung geben konnten. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesregierung, eigene Recherchen