Liebe Leser,

für die von den Pandemiebeschränkungen besonders betroffenen Künstlerinnen, Künstler und Kreativen hat Hamburg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, damit diese für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Hamburg unverzichtbare Gruppe möglichst gut durch diese schwierige Zeit kommt. Mit der „Neustartprämie“ soll den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen vor allem geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten.

Antragsberechtigt für diese einmalige und pauschale Neustartprämie in Höhe von 2.000 Euro sind Künstlerinnen, Künstler und Kreative, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind, und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto im Serviceportal Hamburg. Hierfür können Sie sich direkt bei der Online-Antragstellung registrieren.

Sie müssen außerdem:

  • zum Stichtag 1. März 2020 Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg gehabt haben,
  • Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit bestreiten,
  • diese Tätigkeit selbständig ausüben.

Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.hamburg.de/neustartpraemie

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Hamburg.de, Senat der Stadt Hamburg, eigene Recherchen

Liebe Leser,

etwa 21 Stunden haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD in den letzten Tagen beraten, um aus einem Bündel von über 80 Punkten ein Konjunkturpaket zu schnüren. Seit gestern am späten Abend steht die Einigung und sie bringt einige Überraschungen mit sich. Wir haben uns heute morgen bereits mit dem Paket beschäftigt und das Wichtigste für Sie zusammen gestellt:

Umsatzsteuer:
Auf Wunsch von CDU/ CSU wird für sechs Monate ab dem 01. Juli 2020 die Umsatzsteuer auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz auf fünf Prozent gesenkt werden. Ziel ist es, die Verbrauchen um etwa 20 Milliarden Euro zu entlasten.

Sozialabgaben:
Die Kosten für die Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeldumlage, etc.) sollen bis Ende 2021 bei max. 40 Prozent stabil bleiben. Der entsprechende Fehlbetrag soll aus Bundesmitteln ausgeglichen werden.

Kurzarbeitergeld:
Die SPD wollte den Bezug von Kurzarbeitergeld von einem auf zwei Jahre erhöhen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Es bleibt bei der maximalen Bezugsdauer von zwölf Monaten.

Azubi-Prämie:
Für kleine und mittlere Unternehmen soll es eine Prämie von 2.000 Euro geben, wenn sie die Zahl ihrer Auszubildenden trotz Virus-Krise nicht verringern. Ob dies auch für neu geschaffene Ausbildungsplätze gilt, konnten wir heute morgen noch nicht in Erfahrung bringen, sind aber an dem Thema dran.

Überbrückungshilfen:
Die Bundesregierung will für kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfen im Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro aufgelegen. Sie gelten branchenübergreifend, mit Besonderheiten für besonders Fokus auf die betroffene Wirtschaftszweige wie etwa Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch Reisebüros und Messebetriebe. Festgemacht werden soll das individuelle Paket an der Höhe des Umsatzeinbruchs. Ob sich es hierbei um Zuschüsse oder Darlehen handelt, werden wir abwarten müssen.

Kinderbonus:
Die SPD hat einen einmaligen Kinderbonus von 300,00 Euro durch gesetzt, der mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung verrechnet wird. Für Alleinerziehende gibt es für 2020 und 2021 eine zusätzliche Steuerentlastung.

Autos:
Bei der bestehenden Kaufprämie für Elektroautos verdoppelt der Bund seinen bisherigen Anteil auf 6.000 Euro und nennt dies nun „Innovationsprämie“ statt „Umweltprämie“. Die Kfz-Steuer soll stärker an den Kohlendioxid-Emissionen ausgerichtet werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in den nächsten Wochen.

Strom:
Eine Entlastung soll es auch bei den Stromkosten geben: Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energie soll durch Bundeszuschüsse im Jahr 2021 auf 6,5 Cent/Kilowattstunde gesenkt werden und im Jahr darauf auf sechs Cent sinken.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit einen kurzen Überblick über die aktuelle Entwicklung geben konnten. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesregierung, eigene Recherchen

Liebe Kunden,
liebe Geschäftspartner,
liebe Leser,

mit diesem Weihnachtsgruß möchten wir unseren Dank für die gute und angenehme Zusammenarbeit verbinden.

Damit wir auch im kommenden Jahr unsere ganze Konzentration auf die Verwirklichung Ihrer Ziele und Wünsche legen können, machen wir vom 22.12.2019 bis einschließlich dem 05.01.2020 eine kleine Pause und tanken unsere Akkus auf. Ab dem 06.01.2020 sind wir wieder für Sie da und freuen uns auf viele neue und spannenden Herausforderungen. Unser Ziel ist es, auch im kommenden Jahr stets an Ihrer Seite zu stehen und gemeinsam mit Ihnen Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße,
Ihr Team der Censea Consulting GmbH

Liebe Kunden,
liebe Leser,

das Klima geht uns alle an! Wir haben uns daher als Büro heute dafür entschieden, an der Fridays for future Demonstration in Hamburg teilzunehmen. Wir sind deshalb heute ausnahmsweise nur bis Mittag erreichbar.

Tipp für den Fall, dass Sie Unterlagen vorbei bringen möchten: Aufgrund der Demonstration rund um den Rödingsmarkt sind der größte Teil der Straßen um unser Büro seit heute morgen gesperrt. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Viele Grüße
Ihr Team der Censea Consulting GmbH

Der Preis prämiert die besten und innovativsten Gründungskonzepte in der Gastronomie in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Beurteilt werden die eingereichten Bewerbungen nach drei Hauptkriterien: Innovation, Wirtschaftlichkeit und Gründerpersönlichkeit. Anmeldeschluss ist am 30.11.2019.

Die Teilnehmer nehmen mit einem Konzpt an dem Wettbewerb teil, dass es der Jury ermöglicht, die Unternehmensidee näher kennenzulernen. Besonders hervorstechen sollte, was die Gründungsidee zu etwas Besonderem macht. Die Anmeldeseite zur Teilnahme an dem Wettbewerb finden Sie hier: https://www.gastro-gruenderpreis.de/mitmachen

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Starthothek, gastro-gruenderpreis.de, eigene Recherchen

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Das hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Handwerksordnung am 09. Oktober 2020 beschlossen. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern.

Im Einzelnen ist die Rückkehr zur Meisterpflicht für

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • für Betonstein- und Terrazzohersteller,
  • für Estrichleger,
  • Behälter- und Apparatebauer,
  • Parkettleger,
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
  • Drechsler und  Holzspielzeugmacher,
  • Böttcher,
  • Glasveredler,
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  • Raumausstatter sowie
  • Orgel- und Harmoniumbauer

damit geplant.. Die Meisterpflicht soll nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe sollen Bestandsschutz genießen.

In Deutschland gibt es derzeit rund 130 Handwerksberufe. Sie sind in der Handwerksordnung aufgeführt und unterteilt in zulassungspflichtige Gewerbe (Anlage A) und zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1). In einer weiteren Anlage (B2) sind noch 54 weitere handwerksähnliche Gewerbe aufgeführt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Starthothek, Bundesregierung, eigene Recherchen

Liebe Kunden,
liebe Leser,

das Klima geht uns alle an! Wir haben uns daher als Büro heute dafür entschieden, an der Fridays for future Demonstration in Hamburg teilzunehmen. Wir sind deshalb heute ausnahmsweise nur bis Mittag erreichbar.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Viele Grüße
Ihr Team der Censea Consulting GmbH

Liebe Kunden,

am 30. und 31. August 2018 finden bei uns interne Wartungsarbeiten am Server statt. Aus diesem Grund nehmen wir in dieser Zeit keine persönlichen Kundentermine an. Selbstverständlich sind wir an beiden Tagen, wenn auch eingeschränkt, telefonisch für Sie erreichbar.

Wir bitten Sie um Verständnis.

Viele Grüße
Ihr Team der Censea Consulting GmbH

Beim Franchising eröffnet ein Unternehmer (Franchise-Geber) interessierten Gründerinnen und Gründern (Franchise-Nehmern) die Möglichkeit, sich mit seinem Geschäftskonzept selbständig zu machen. Für diese Lizenz müssen sie zum Start und weiterhin monatlich eine Gebühr an den Franchise-Geber entrichten. Im Gegenzug erhalten sie das Nutzungsrecht für das am Markt eingeführte Geschäftsmodell und eine bereits etablierte Produktoder Dienstleistungsmarke.

Die GründerZeiten-Ausgabe Nr. 04 für zukünftige Franchise-Gründer informiert über das Konzept von Franchise und gibt Tipps für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Sie gibt die wichtigsten Fragen wieder, die Gründer einem zukünftigen Franchisegeber stellen sollten und weist auf typische Stolpersteine hin.

Die im Frühsommer aktuell und neu erschienene Ausgabe der GründerZeiten Nr. 04 steht auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums kostenfrei als PDF zum Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder planen Sie eine Gründung im Franchise? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Kfw Starthothek, Bundeswirtschaftsministerium, eigene Recherchen

Liebe Kunden,
liebe Geschäftspartner,
liebe Leser,

mit diesem Weihnachtsgruß möchten wir unseren Dank für die gute und angenehme Zusammenarbeit verbinden.

Damit wir auch im kommenden Jahr unsere ganze Konzentration auf die Verwirklichung Ihrer Ziele und Wünsche legen können, machen wir vom 22.12.2017 bis einschließlich dem 04.01.2018 eine kleine Pause und tanken unsere Akkus auf. Ab dem 05.01.2018 sind wir wieder für Sie da und freuen uns auf viele neue und spannenden Herausforderungen. Unser Ziel ist es, auch im kommenden Jahr stets an Ihrer Seite zu stehen und gemeinsam mit Ihnen Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße,
Ihr Team der Censea Consulting GmbH