Abgabe der „Anlage EÜR“ für Kleinunternehmer verpflichtend
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 18/09) müssen Kleinunternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln ihrer Einkommensteuererklärung auch das ausgefüllte amtliche Formular „Anlage EÜR“ hinzufügen. Im verhandelten Fall hat ein Unternehmer (Schmied) seinen Gewinn für das Jahr 2006 durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Seiner Einkommensteuererklärung fügte er eine durch DATEV-Software erstellte EÜR […]
