Umgang mit dem Corona Virus
Liebe Leser,
Wir werden gerade alle mit einer Aufgabe konfrontiert, welche so nicht zu planen und zu erwarten war. Eventuelle Einschränkungen im alltäglichen Leben durch Quarantäne, Schließungen von Geschäften und Stornierungen oder Rückgang von Aufträgen. Als Unternehmer/innen haben wir nun die Aufgabe, den Fortbestand und die Handlungsfähigkeit unserer Firmen herzustellen. Fast täglich kommen neue Informationen zu Kurzarbeitergeld, unbürokratischer Vergabe von Krediten, der Einrichtung staatlicher Notfallfonds und Ähnlichem. Diese prüfen wir aktuell intensiv, um daraus die optimale Vorgehensweise für Sie zu erstellen.
Für die ersten Schritte empfehlen wir Folgendes:
1. Kontaktieren Sie wichtige Partner, um über mögliche Maßnahmen zu sprechen und zu erfahren, wie sie mit der Situation umgehen werden. Das sind A) die Hausbank, B) das Finanzamt, C) Lieferanten, D) Vermieter, E) mögliche Geldgeber D) sonstige wichtige Partner. Auch sollten Sie überlegen, wie Ihre Kunden in das Thema einzubinden sind. Gehen Sie hier unbedingt proaktiv ran, damit die Partner und Kunden spüren, dass Sie sich auf die Situation vorbereiten.
2. Prüfen Sie Ihren Stand der Liquidität. Stellen Sie eine Übersicht für mindestens drei Monate auf. Dann können Sie mit den Partnern aus Punkt 1. besser sprechen und ggf. verhandeln.
4. Informieren Sie Ihre Kunden über das geplante Vorgehen und eventuelle Maßnahmen bei Quarantäne.
5. Holen Sie sich Hilfe aus dem vorhandenen Netzwerk und sprechen Sie offen über Erfahrungen, Kenntnisse und Meinungen.
6. Ab Montag, 16. März 2020, schaltet die Wirtschaftsbehörde eine Hotline, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich informieren können. Dieses Angebot bezieht sich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote, nicht zum Inhalt der Allgemeinverfügung. Die Hotline wird Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen sein: 040 428 41 1497. Mehr Informationen dazu finden sie unter https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/?fbclid=IwAR2BFkIX4dV3pHiys0doGxJBVXyCrvRkAvMkYQESMR0EYzFlSp_iOALI3v4
7. Wer Mitarbeiter hat und Kurzarbeitergeld beantragen möchte, findet alle Informationen dazu unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld – auch der Online-Leistungsantrag ist hier direkt hinterlegt.
8. Nicht wenige von Ihnen fragen sich, was eigentlich passiert, wenn jemand Sie anstecken sollte und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Nicht jede/r kann seine Arbeit von zuhause aus erledigen. Bleibt sie oder er dann auf dem resultierenden Verdienstausfall sitzen? Diese Frage beantwortete das SWR-Fernsehen:
Bei Angestellten zahlt demnach in der Regel der Arbeitgeber weiter. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Aber laut SWR gehen auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. Natürlich ist man verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Wer auch im Homeoffice arbeiten kann, muss dies auch tun. (Wie das möglich ist, wenn auch kleine Kinder zuhause in Quarantäne sind, weil der Kindergarten geschlossen ist, beantwortet der SWR nicht.)
Und: Es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das zuständige Gesundheitsamt konsultieren.
9. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Es handelt sich hierbei um Finanzierungen, die wenn es notwendig ist, über die Hausbank gewährt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Zudem empfehlen wir für inhaltliche Informationen zum Thema, die Seite des Robert-Koch-Institut zu besuchen ( www.rki.de ). Dort erhalten Sie aktuelle und wissenschaftliche Informationen zum Verlauf, Verhaltens- und Handlungsempfehlungen. Diese sind sehr sachlich und bieten eine sehr gute Übersicht zum Thema.
Wir wünschen uns und Ihnen die nötige Ruhe und Besonnenheit, um diese außergewöhnliche Situation zu meistern und wir sind sicher, wir bekommen das gemeinsam hin.
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: Wirtschaftsbehörde Hamburg, VDSG, Arbeitsagentur, SWR, Björn Sensche, KfW
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