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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde. Die Hauptaufgabe liegt darin gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Darüber hinaus soll sie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte informieren.

Hauptgrund für den Markenschutz ist es wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen und andere Innovationen, die sich auf dem Markt durchsetzen, vor Nachahmern zu schützen. Die bekannteste Form ist der Schutz einer Wort-/ Bildmarke. Als Marken können dabei  nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen. Ist eine Marke erst einmal ins Markenregister eingetragen, ist es Dritten untersagt, die geschützte oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen sind in 42 Klassen unterteilt.

Die Schutzdauer läuft nach einem Eintrag zehn Jahre, kann aber alle zehn Jahre verlängert werden. Eine Anmeldung für bis zu drei Klassen kostet dabei 300,00 Euro für zehn Jahre. Für jede weitere Klasse kommen dann noch einmal 100,00 Euro dazu.

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Erfinder müssen ihre Erfindungen künftig nicht mehr in jedem Land einzeln anmelden. Das Europaparlament stimmte mit großer Mehrheit für ein EU-Patent, das zukünftig in 25 von 27 Ländern gelten soll.

Das neue internationale Übereinkommen zum Patentrecht soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten, wenn 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifizieren. Damit endet eine über 30 Jahre andauernde Diskussion.

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) künftig ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist.

Die Unterlagen der Patente werden in Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt und die Antragsteller können ihre Unterlagen in einer dieser drei Sprachen einreichen. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

Auch die Kosten für das Patent sollen deutlich sinken. Während bisher die Durchschnittskosten bei rund 36.000 Euro liegen, soll ein EU-Patent künftig nur noch etwa 4.725 Euro kosten. Zusätzlich können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Aufwendungen für die Übersetzung komplett erstatten lassen. Darüber hinaus soll es einen zusätzlichen „Rechtsschutz bei Fälschungen“ für KMU geben. Wie der allerdings aussehen könnte, ist derzeit noch nicht bekannt.

Spanien und Italien haben gegen diese neue Regelung Klage eingereicht. Grund dafür ist eine Weigerung der beiden Länder, da die EU-Patente nicht automatisch in ihre Sprache übersetzt werden.

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Quelle: EU-Parlament