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Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen laufen zum Ende des Jahres aus. Die derzeit dafür geltende Richtlinie wird nach dem letzten Rundschreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht verlängert.

Danach sollen die verschiedenen Förderungen ab 2016 neu ausgerichtet und die bisher von der BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführten Förderprogramme zusammengefasst werden. Hauptgrund ist, dass in der neuen Förderperiode weniger Mittel zur Verfügung stehen und die Kürzung gerechtfertigt sei, dass „die Bedeutung von Informations- und Schulungsveranstaltungen durch das stark angewachsene Informationsangebot von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Ministerien u.a. gesunken“ ist.

Ein kleiner Trost bleibt: Die Förderung des unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen durch Unternehmensberatungen soll grundsätzlich fortgesetzt und für junge, neu gegründete Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten geöffnet werden.

Haben Sie weitere Fragen oder haben Sie Interesse an einer Fördermittelberatung? Sprechen Sie uns gerne an.

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus startet am 01.12.2014 und ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

• Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 Prozent per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
• Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens getätigt.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
• Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
• An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
• Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Nach den Produktbedingungen ist bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von sieben Jahren und bei Betriebsmitteln von fünf Jahren vorgesehen. Mit der neuen siebenjährigen Kreditlaufzeit können damit Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Millionen Euro möglich.

Wichtig:
Das derzeitige Ende des Programmes ist für den 31.12.2015 geplant. Sollten Sie also eine entsprechende Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir eine rechtzeitige Antragstellung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Bankgruppe

Für Arbeitnehmer, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen, soll es als Alternative zum Gründungszuschuss zukünftig eine neue Förderung in Form eines KfW-Darlehens geben – wenn die neue Regierung aus CDU und SPD zustande kommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 140: “Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer ‘Gründungszeit’ einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding (‘Schwarmfinanzierung’) geknüpft werden.”

Ob es sich hier um eine Art Gründungszuschuss auf Darlehensbasis handelt, ist derzeit völlig ungeklärt. Vorstellbar wäre, dass es sich hier um eine neue Form von Kleinkredit, eine Art Gründer-Bafög, handelt. Zwar vergibt die KfW  Kredite in der Regel nicht direkt, aber es ist zu erwarten, dass seit 2010 aufgebaute Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) einzubezogen wird.

Wir sind gespannt, wie dieses Modell in der Praxis aussehen soll und werden an dem Thema dran bleiben. Sobald es hier Neuerungen gibt, werden wir Sie hier darüber informieren.

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft ihrem spanischen Schwesterinstitut ICO. Dafür genehmigte der Verwaltungsrat ein Globaldarlehen über 800 Millionen Euro. Damit sollen dann mit einem ICO-Programm gezielt kleiner und mittlerer Unternehmen in Spanien gestärkt werden.

Dabei wird das KfW-Darlehen durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Die spanischen Unternehmen profitieren von günstigen Zinsen, weil sich die KfW mit dem Bund im Rücken das Geld zu extrem günstigen Konditionen am Kapitalmarkt besorgen kann.

Zusätzlich verfolgt die Bundesregierung mit dem KfW-Programm auch politische Ziele. Zum Einen soll das Programm gegen die hohe Arbeitslosigkeit in den Euro-Reformländern wirken. Darüber hinaus soll mit den Hilfen die Akzeptanz für die einschneidenden Reformprogramme erhöht werden. Ähnliche Programme sollen demnächst für Griechenland und Portugal verabschiedet werden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie für Ihr ausländisches Unternehmen ein Darlehen beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Sie möchten sich in der Gastronomie selbstständig machen? Dabei sind eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten. Hier hilft die startothek der Kreditanstalft für Wiederaufbau (KfW). Hier können sich Existenzgründer und Berater einen Durchblick durch den Paragrafendschungel verschaffen.

Nach Angaben der KfW werden die meisten startothek-Beratungsergebnisse für den Wirtschaftszweig Gastronomie erstellt. Deshalb finden Sie im startothek-Beratungsergebnis ab sofort verlässliche Zahlen zu den Gebühren, die bei einer Gaststättenanzeige bzw. für eine Gaststättenerlaubnis fällig werden.

In den Bundesländern, in denen nur eine Anzeige des Gründungsvorhabens notwendig ist, fallen i.d.R. Kosten zwischen 25 und 280 Euro bei der Gründung einer Gaststätte an. Dazu zählen die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Thüringen, die jeweils über ein eigenes Landesgaststättengesetz verfügen.

In den anderen Bundesländern gilt nach wie vor das Bundesgaststättengesetz, das eine Gaststättenerlaubnis/-konzession vorschreibt. Diese ist in einfachen Fällen schon ab 25 Euro zu haben. Die Obergrenze liegt jedoch deutlich höher. So kostet z. B. eine Gaststättenerlaubnis für eine große Diskothek in Friedrichshafen bis zu 6.000 Euro.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.startothek.de.

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Der regelmäßig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermittelte Nachhaltigkeitsindikator zeigt für den Berichtszeitraum 2011 das beste Ergebnis der vergangenen sechs Jahre. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft zeigt sich dabei unter dem Blickpunkt der Nachhaltigkeit ausgesprochen positiv.

Die KfW untersucht im Nachhaltigkeitsindikator die Themenbereiche Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dabei wurde in allen drei Bereichen eine ausschließlich positive Entwicklung festgestellt:

Es sei gelungen, die privaten und staatlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf einem hohen Niveau zu halten. Dies ist im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn gerade trotz hoher Staatsschulden und Belastungen durch die Finanz- und Eurokrise bemerkenswert.

Zusätzlich finden das neue Energiekonzept und der Atomausstieg bereits ihren Niederschlag und verbessern deutlich die Entwicklung bei den Schlüsselthemen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energienutzung. Auch die gesellschaftlichen Konfliktthemen wie Menschen ohne Bildungsabschluss und Integration von Migranten zeigen positive Tendenzen.

Den kompletten Nachhaltigkeitsindikator finden Sie auf den Webseiten der KfW.

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Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Der KfW-Gründerkredit Startgeld hilft Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die jünger als drei Jahren sind, eine Finanzierung bis zu 100.000 Euro zu erhalten.

Dabei wird sowohl die Existenzgründung, als auch die Errichtung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gefördert. Wenig bekannt, aber dennoch möglich ist die Förderung einer erneuten Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus der früheren selbstständigen Tätigkeit bestehen.

Die Finanzierung erfolgt dabei im Rahmen eines Darlehens, wobei dabei bis zu 100.000 Euro finanziert werden können. Finanziert werden dabei zum Beispiel:

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten.
– der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
– der Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
– die Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
– der Erwerb von Betriebsmitteln bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

Dabei ist eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren möglich, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist dabei zulässig.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie eine Finanzierung? Sprechen Sie uns gern an.

2011 haben sich rund 835.000 Personen im Voll- und Nebenerwerb selbständig gemacht – dies entspricht nach Angaben der KfW einen Rückgang gegenüber dem Jahr 2010 um 101.000 bzw. um -11.00 %.

Die Gründerquote, d.h. der Anteil der Gründer an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 65 Jahren lag im Jahr 2011 bei 1,60 % (2010: 1,80%). Vom Gründungsgeschehen, das auch Übernahmen und Beteiligungen umfasst, entfiel auf Neugründungen 68.00 %. Durch diese wurden insgesamt 453.000 vollzeitäquivalente Arbeitsstellen geschaffen, was im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang, und zwar um 129.000 Stellen, bedeutet. „Der Rückgang des Bruttobeschäftigungseffektes ist mit 22 % recht hoch ausgefallen. Dies ist nicht nur auf die abnehmende Gründungsaktivität sondern auch auf einen geringeren Mitarbeiterbedarf der Neugründer zurückzuführen. Dass trotz des Rückgangs nahezu ein halbe Million Vollzeitstellen geschaffen wurden,  unterstreicht die große Bedeutung von Gründungen für den Arbeitsmarkt“, stellt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe bei der Vorstellung des Berichts heute in Berlin fest.

Die Struktur der Gründungsfinanzierung hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert: Zwei Drittel aller Gründer setzten finanzielle Mittel für ihren Start ein: von diesen griffen wiederum zwei Drittel auf eigene Mittel zurück. Diejenigen, die für ihren Start externe Finanzierungen verwendeten, nutzten am häufigsten Bankdarlehen (43 %, 2010: 39 %). Rund 16 % (Vorjahr 14 %) klagten dabei über Probleme bei der Mittelbeschaffung. Hierzu zählten insbesondere innovative Gründer, Gründer aus der Arbeitslosigkeit sowie Gründer mit einem größeren Finanzierungsbedarf  (über 10.000 Euro). „Die Gründungsfinanzierung und -förderung ist in Deutschland – abgesehen von Venture Capital – im internationalen Vergleich zwar sehr gut aufgestellt. Allerdings haben Gründungen strukturelle Nachteile bei der Finanzierung ihrer Projekte, was einen nennenswerten Anteil an Gründern betrifft. Daher ist es eine unverändert wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe, das Förderangebot in diesem Segment dauerhaft aufrechtzuerhalten, um den Zugang zur Gründungsfinanzierung zu erleichtern“, sagt Dr. Irsch.

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Quelle: KfW