Schlagwortarchiv für: Investitionen

Liebe Leser,

in Deutschland und vielen anderen Ländern ist es notwendig, dass jedes Unternehmen eine Rechtsform besitzt. Eine Rechtsform ist die Art und Weise, wie ein Unternehmen auf rechtlicher Ebene organisiert und strukturiert ist. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung, Steuerbelastung, Entscheidungsfindung und das Verhältnis zu den Mitarbeitern.

In diesem Blogbeitrag möchten wir uns mit der Frage auseinandersetzen, warum ein Unternehmen eine Rechtsform braucht.

  1. Klare rechtliche Verhältnisse schaffen

Eine Rechtsform definiert die rechtlichen Verhältnisse innerhalb eines Unternehmens. Sie legt fest, wer für das Unternehmen haftet, wer Entscheidungen trifft und wer Eigentümer des Unternehmens ist. Eine klare Definition dieser Verhältnisse ist notwendig, um Konflikte und Unklarheiten zu vermeiden und ein reibungsloses Funktionieren des Unternehmens zu gewährleisten.

  1. Haftungsbeschränkung

Eine Haftungsbeschränkung ist ein weiterer wichtiger Grund für die Wahl einer bestimmten Rechtsform. Wenn ein Unternehmen eine Rechtsform wie beispielsweise eine GmbH oder AG wählt, haftet der Eigentümer oder die Eigentümerin nur bis zu einem bestimmten Betrag für die Schulden des Unternehmens. Dies bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Eigentümerinnen und Eigentümer geschützt ist, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

  1. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Die Wahl der Rechtsform kann auch erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Unternehmens haben. Bestimmte Rechtsformen bieten Steuervorteile oder -nachteile, abhängig von der Art des Unternehmens, der Größe und anderen Faktoren. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann helfen, die beste Rechtsform aus steuerlicher Sicht zu wählen.

  1. Klarheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen

Die Rechtsform eines Unternehmens ist auch wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sollten wissen, wer ihr Arbeitgeber ist, wer für die Lohnzahlungen verantwortlich ist und wer sie im Falle von Problemen kontaktieren können. Eine klare Definition der Rechtsform des Unternehmens schafft Klarheit und Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

Welche Rechtsformen gibt es?

Es gibt verschiedene Rechtsformen, die ein Unternehmen annehmen kann. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Eigentümer oder der Art der Geschäftstätigkeit ab. Hier sind einige der häufigsten Rechtsformen in Deutschland:

  1. Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer Einzelperson betrieben wird. Der Eigentümer haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens.
  2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR ist eine Gesellschaft, die von zwei oder mehr Personen betrieben wird. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens.
  3. Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG ist eine Gesellschaft, die von mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter und einem oder mehreren Kommanditisten betrieben wird. Der persönlich haftende Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.
  4. GmbH: Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Eigentümer einer GmbH haften nur mit ihrem Geschäftskapital für die Schulden des Unternehmens.
  5. Aktiengesellschaft (AG): Eine AG ist eine Gesellschaft, deren Eigentümer Aktien besitzen. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt.
  6. Limited (Ltd.): Eine Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht. Sie ist in Deutschland als ausländische Gesellschaft registriert und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  7. Unternehmergesellschaft (UG): Eine UG ist eine GmbH mit einem niedrigeren Mindestkapital von 1 Euro. Sie ist besonders für Gründerinnen und Gründer geeignet, die mit geringen finanziellen Mitteln starten möchten.

Es gibt auch weitere Rechtsformen wie z.B. die GmbH & Co. KG, die GmbH & Co. KGaA oder die SE. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte in Absprache mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt getroffen werden. Die Rechtsform eines Unternehmens ist auch wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sollten wissen, wer ihr Arbeitgeber ist, wer für die Lohnzahlungen verantwortlich ist und wer sie im Falle von Problemen kontaktieren können. Eine klare Definition der Rechtsform des Unternehmens schafft Klarheit und Vertrauen bei den Mitarbeitenden und Kunden.

Insgesamt gibt es viele Gründe, warum ein Unternehmen eine Rechtsform braucht. Eine klare Definition der rechtlichen Verhältnisse ist notwendig, um Konflikte und Unklarheiten zu vermeiden und ein reibungsloses Funktionieren des Unternehmens zu gewährleisten. Eine Haftungsbeschränkung schützt das persönliche Vermögen der Eigentümerinnen und Eigentümer, während die Wahl der Rechtsform auch erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Unternehmens hat. Schließlich schafft eine klare Definition der Rechtsform auch Klarheit und Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder planen Sie die Gründung/ Übernahme eines Unternehmens? Sprechen Sie uns gerne an. Im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches klären wir alle Ihre Fragen und unterstützen Sie.

Liebe Leser,

ein Copycat ist jemand, der die Ideen, das Verhalten oder die Werke anderer kopiert oder imitiert. Copycats sind in verschiedenen Bereichen zu finden, wie zum Beispiel in der Kunst, Musik, Literatur, Film, Mode, Technologie und im Geschäftsleben. In diesem Blogbeitrag werden wir genauer darauf eingehen, was ein Copycat ist und welche Auswirkungen es haben kann.

Was ist ein Copycat?

Ein Copycat ist eine Person oder eine Organisation, die absichtlich oder unbewusst die Ideen, das Verhalten oder die Werke anderer kopiert oder imitiert. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen, wie zum Beispiel:

  1. Kopieren von kreativen Werken: Ein Copycat kann Kunstwerke, Musikstücke, Literatur, Filme oder andere kreative Werke kopieren oder imitieren, ohne die Erlaubnis des ursprünglichen Schöpfers einzuholen oder entsprechende Urheberrechte zu beachten.
  2. Nachahmen von Verhalten: Ein Copycat kann auch das Verhalten oder die Handlungen anderer imitieren, sei es in der Art, wie er/sie spricht, sich kleidet, auftritt oder in sozialen Medien agiert. Dies kann manchmal als Schmeichelei oder Flattery angesehen werden, aber es kann auch als unauthentisch oder respektlos empfunden werden.
  3. Kopieren von Geschäftsideen: Im Geschäftsleben gibt es auch Copycats, die Geschäftsideen, Produkte oder Dienstleistungen von anderen kopieren, ohne die notwendigen Genehmigungen oder Lizenzen einzuholen. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen und den Ruf des ursprünglichen Erfinders oder Unternehmers beeinträchtigen.

Auswirkungen von Copycats

Die Auswirkungen von Copycats können unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige mögliche Auswirkungen:

  1. Urheberrechtsverletzungen: Wenn ein Copycat kreative Werke kopiert oder imitiert, ohne die erforderlichen Urheberrechte einzuholen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen.
  2. Rufschädigung: Wenn ein Copycat im Geschäftsleben Ideen oder Produkte von anderen kopiert, kann dies den Ruf des ursprünglichen Erfinders oder Unternehmers beeinträchtigen. Es kann als fehlende Originalität oder Innovation wahrgenommen werden und zu einem Verlust von Kunden oder Marktanteilen führen.
  3. Verlust von kreativem Potenzial: Copycats, die Ideen oder Werke anderer kopieren, können auch das kreative Potenzial von Originalschöpfern beeinträchtigen. Wenn Originalschöpfer sehen, dass ihre Ideen oder Werke kopiert werden, können sie entmutigt werden, neue Ideen zu entwickeln oder kreative Risiken einzugehen, aus Angst vor Kopien oder Nachahmern.

Was können Sie tun, wenn Sie von Copycats betroffen sind?

Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, gibt es mehrere Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Recherche: Überprüfen Sie zunächst, ob der Copycat tatsächlich Ihre Ideen, Werke oder Produkte kopiert oder imitiert. Sammeln Sie Beweise, wie zum Beispiel Datum und Ort der Veröffentlichung, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
  2. Kommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit dem Copycat auf und kommunizieren Sie klar und sachlich Ihre Bedenken oder Forderungen. Es ist möglich, dass der Copycat sich unwissentlich ähnlicher Ideen bedient hat und bereit ist, eine Lösung zu finden, um die Angelegenheit beizulegen.
  3. Urheberrechtliche Schritte: Wenn Ihre Ideen, Werke oder Produkte urheberrechtlich geschützt sind und der Copycat Ihre Urheberrechte verletzt hat, können Sie rechtliche Schritte ergreifen. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Unterlassungsaufforderung oder Klage einzureichen.
  4. Schutzmaßnahmen: Um zukünftige Copycats zu verhindern, können Sie proaktive Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören das Einreichen von Urheberrechtsanmeldungen, das Hinzufügen von Wasserzeichen oder Marken auf Ihre Werke oder Produkte und das Verwenden von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) bei der Zusammenarbeit mit anderen.
  5. Fokus auf Originalität und Innovation: Statt sich ausschließlich auf Copycats zu konzentrieren, legen Sie den Fokus darauf, weiterhin originell und innovativ zu sein. Arbeiten Sie an neuen Ideen, verbessern Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen und investieren Sie in Ihre eigene Marke und Reputation, um sich von Kopien abzuheben.

Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, gibt es mehrere Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Recherche: Überprüfen Sie zunächst, ob der Copycat tatsächlich Ihre Ideen, Werke oder Produkte kopiert oder imitiert. Sammeln Sie Beweise, wie zum Beispiel Datum und Ort der Veröffentlichung, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
  2. Kommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit dem Copycat auf und kommunizieren Sie klar und sachlich Ihre Bedenken oder Forderungen. Es ist möglich, dass der Copycat sich unwissentlich ähnlicher Ideen bedient hat und bereit ist, eine Lösung zu finden, um die Angelegenheit beizulegen.
  3. Urheberrechtliche Schritte: Wenn Ihre Ideen, Werke oder Produkte urheberrechtlich geschützt sind und der Copycat Ihre Urheberrechte verletzt hat, können Sie rechtliche Schritte ergreifen. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Unterlassungsaufforderung oder Klage einzureichen.
  4. Schutzmaßnahmen: Um zukünftige Copycats zu verhindern, können Sie proaktive Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören das Einreichen von Urheberrechtsanmeldungen, das Hinzufügen von Wasserzeichen oder Marken auf Ihre Werke oder Produkte und das Verwenden von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) bei der Zusammenarbeit mit anderen.
  5. Fokus auf Originalität und Innovation: Statt sich ausschließlich auf Copycats zu konzentrieren, legen Sie den Fokus darauf, weiterhin originell und innovativ zu sein. Arbeiten Sie an neuen Ideen, verbessern Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen und investieren Sie in Ihre eigene Marke und Reputation, um sich von Kopien abzuheben.

Fazit:

Copycats können in verschiedenen Bereichen auftreten und haben potenziell negative Auswirkungen auf Originalschöpfer oder Unternehmen. Es ist wichtig, Ihre Rechte als Urheber zu kennen und proaktiv Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wenn Sie von einem Copycat betroffen sind, ist es ratsam, sachlich und strategisch vorzugehen, indem Sie recherchieren, kommunizieren, rechtliche Schritte erwägen und sich auf Originalität und Innovation konzentrieren. Es ist auch ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Denken Sie daran, dass Ihre Kreativität und Originalität wertvoll sind und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihres geistigen Eigentums! Schützen Sie Ihre Kreativität und Originalität, denn sie sind wertvoll, und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihres geistigen Eigentums! Schützen Sie Ihre Kreativität und Originalität, denn sie sind wertvoll, und ergreifen Sie Maßnahmen, um sie angemessen zu schützen. Bleiben Sie wachsam und proaktiv beim Schutz Ihrer Marke.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

 

 

 

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus startet am 01.12.2014 und ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

• Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 Prozent per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
• Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens getätigt.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
• Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
• An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
• Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Nach den Produktbedingungen ist bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von sieben Jahren und bei Betriebsmitteln von fünf Jahren vorgesehen. Mit der neuen siebenjährigen Kreditlaufzeit können damit Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Millionen Euro möglich.

Wichtig:
Das derzeitige Ende des Programmes ist für den 31.12.2015 geplant. Sollten Sie also eine entsprechende Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir eine rechtzeitige Antragstellung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Bankgruppe

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in einigen Regionen (u.a. Berlin, Thüringen, Niedersachsen) gefördert.

Gefördert werden in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer Betriebsstätte
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.

Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Antragstellung nur noch bis Ende August 2013 möglich sein wird, damit diese vor Ende des Jahres genehmigt werden kann.

Sie planen eine Anschaffung und möchten GRW-Zuschüsse beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einer Studie (KMU-Fördermittelbarometer 2012) der Beratungsgesellschaft Ernst & Young nutzt die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht die angebotenen Fördermittel. Für dieses Ergebnis wurden in verschiedenen Branchen rund 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt, darüber kritisierten rund 15.00 Prozent der befragten Unternehmen, dass der zeitliche und administrative Aufwand viel zu hoch sei, um Mittel zu beantragen und rund 75.00 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, keine Mittel zu benötigen.

Unternehmen, die Fördermittel bezogen haben, nutzten diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen. Dabei stand mit 35.00 Prozent die Finanzierung von Expansionsvorhaben im Vordergrund, danach folgten die Aus- und Weiterbildung und die Forschung und Entwicklungsabteilung mit jeweils 19.00 Prozent.

Dabei benötigen gerade kleine Unternehmen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten die angebotenen Fördermittel um notwendige Maßnahmen schneller und effektiver in die Tat umsetzen zu können. Nach der jetzt vorgestellten Studie liegt der Anteil der Antragsteller hier allerdings nur bei 13.00 Prozent – ein Ergebnis, was geändert werden sollte.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel unter Umständen für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gern an. Wir ermitteln in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und stellen Ihnen dann die geeigneten Fördermittel vor.

Der durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und das ERP-Sondervermögen finanzierte Fonds stellt Business Angels und anderen nicht-institutionellen Investoren Eigenkapital zur Finanzierung innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Durch soll mittels des EAF  die Investitionsfähigkeit der Business Angels stärken und schafft Anreize, in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren.

Antragsberechtigt sind Business Angels sowie nicht-institutionelle Investoren, der Antragsteller muss ausreichende Erfahrungen in dem jeweiligen Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung und richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen 250.000 Euro und 5 Millionen Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie Unternehmen als Business-Angel unterstützen? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einem aktuellen Urteil (Az.: X R 26/09) des Bundesfinanzhofs (BFH) ist auf eine geplante Anschaffung von Software keine Ansparabschreibung möglich.

In dem konkreten Fall hat ein gewerblich tätiger Systementwickler 2002 für den beabsichtigten Erwerb von einer Systemsoftware eine Ansparabschreibung angesetzt, welche vom  Finanzamt mit der Begründung, dass es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt, abgelehnt. Die Richter des BFH gaben dem Finanzamt jetzt Recht, denn bei Computerprogrammen jedweder Art handele es sich grundsätzlich auch dann, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert und demnach aus materiellen und immateriellen Elementen zusammengesetzt sind, um unkörperliche und daher immaterielle Wirtschaftsgüter.

Noch ein Hinweis:
Im Jahr 2008 wurde die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag abgelöst. Da hier allerdings ebenfalls Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Anschaffung um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, ist auch hier kein Investitionsabzugsbetrag für den Ewerb von Software möglich.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.