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Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus startet am 01.12.2014 und ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

• Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 Prozent per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
• Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens getätigt.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
• Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
• Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
• An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
• Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Nach den Produktbedingungen ist bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von sieben Jahren und bei Betriebsmitteln von fünf Jahren vorgesehen. Mit der neuen siebenjährigen Kreditlaufzeit können damit Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Millionen Euro möglich.

Wichtig:
Das derzeitige Ende des Programmes ist für den 31.12.2015 geplant. Sollten Sie also eine entsprechende Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir eine rechtzeitige Antragstellung.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Bankgruppe

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in einigen Regionen (u.a. Berlin, Thüringen, Niedersachsen) gefördert.

Gefördert werden in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer Betriebsstätte
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.

Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Antragstellung nur noch bis Ende August 2013 möglich sein wird, damit diese vor Ende des Jahres genehmigt werden kann.

Sie planen eine Anschaffung und möchten GRW-Zuschüsse beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einer Studie (KMU-Fördermittelbarometer 2012) der Beratungsgesellschaft Ernst & Young nutzt die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht die angebotenen Fördermittel. Für dieses Ergebnis wurden in verschiedenen Branchen rund 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt, darüber kritisierten rund 15.00 Prozent der befragten Unternehmen, dass der zeitliche und administrative Aufwand viel zu hoch sei, um Mittel zu beantragen und rund 75.00 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, keine Mittel zu benötigen.

Unternehmen, die Fördermittel bezogen haben, nutzten diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen. Dabei stand mit 35.00 Prozent die Finanzierung von Expansionsvorhaben im Vordergrund, danach folgten die Aus- und Weiterbildung und die Forschung und Entwicklungsabteilung mit jeweils 19.00 Prozent.

Dabei benötigen gerade kleine Unternehmen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten die angebotenen Fördermittel um notwendige Maßnahmen schneller und effektiver in die Tat umsetzen zu können. Nach der jetzt vorgestellten Studie liegt der Anteil der Antragsteller hier allerdings nur bei 13.00 Prozent – ein Ergebnis, was geändert werden sollte.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel unter Umständen für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gern an. Wir ermitteln in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und stellen Ihnen dann die geeigneten Fördermittel vor.

Der durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und das ERP-Sondervermögen finanzierte Fonds stellt Business Angels und anderen nicht-institutionellen Investoren Eigenkapital zur Finanzierung innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Durch soll mittels des EAF  die Investitionsfähigkeit der Business Angels stärken und schafft Anreize, in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren.

Antragsberechtigt sind Business Angels sowie nicht-institutionelle Investoren, der Antragsteller muss ausreichende Erfahrungen in dem jeweiligen Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung und richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen 250.000 Euro und 5 Millionen Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie Unternehmen als Business-Angel unterstützen? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einem aktuellen Urteil (Az.: X R 26/09) des Bundesfinanzhofs (BFH) ist auf eine geplante Anschaffung von Software keine Ansparabschreibung möglich.

In dem konkreten Fall hat ein gewerblich tätiger Systementwickler 2002 für den beabsichtigten Erwerb von einer Systemsoftware eine Ansparabschreibung angesetzt, welche vom  Finanzamt mit der Begründung, dass es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt, abgelehnt. Die Richter des BFH gaben dem Finanzamt jetzt Recht, denn bei Computerprogrammen jedweder Art handele es sich grundsätzlich auch dann, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert und demnach aus materiellen und immateriellen Elementen zusammengesetzt sind, um unkörperliche und daher immaterielle Wirtschaftsgüter.

Noch ein Hinweis:
Im Jahr 2008 wurde die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag abgelöst. Da hier allerdings ebenfalls Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Anschaffung um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, ist auch hier kein Investitionsabzugsbetrag für den Ewerb von Software möglich.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.