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Liebe Leser,

neben der laufenden Betreuung unserer Privat- und Firmenkunden fragen viele unserer Mandanten auch die Vermögensbildung immer mehr an. Dazu gehört in vielen Fällen auch der Kauf einer ersten Immobilie – unabhängig davon, ob  diese für die Eigennutzung gedacht ist oder vermietet werden soll.

Der Kauf einer Wohnung ist eine große finanzielle Entscheidung und kann für viele Menschen eine aufregende, aber auch überwältigende Erfahrung sein. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, bevor Sie eine Wohnung kaufen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. In diesem Blogbeitrag werden einige wichtige Dinge besprochen, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre erste Wohnung kaufen.

  1. Finanzen: Der erste Schritt beim Kauf einer Wohnung ist, sicherzustellen, dass Sie finanziell bereit sind. Das bedeutet, dass Sie einen genauen Überblick über Ihre Finanzen haben sollten, einschließlich Ihres Einkommens, Ihrer Ausgaben und Ihrer Schulden. Stellen Sie sicher, dass Sie genug Geld für die Anzahlung und die monatlichen Zahlungen haben, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
  2. Lage: Die Lage der Wohnung ist ein entscheidender Faktor beim Kauf. Überlegen Sie sich, welche Faktoren für Sie wichtig sind, wie beispielsweise die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Schulen oder Parks. Überprüfen Sie auch die Entwicklung in der Umgebung und ob der Wert der Immobilie in Zukunft steigen oder fallen könnte.
  3. Zustand der Wohnung: Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung sorgfältig zu prüfen, bevor Sie sie kaufen. Überprüfen Sie die sanitären Anlagen, die Elektrik, das Dach und die Wände auf Schäden oder Verschleiß. Es kann hilfreich sein, einen Gutachter oder Fachmann hinzuzuziehen, um den Zustand der Wohnung genauer zu beurteilen.
  4. Gemeinschaftseigentum: Wenn Sie eine Wohnung kaufen, kaufen Sie nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise die gemeinsame Waschküche oder den Aufzug. Überprüfen Sie die Höhe der monatlichen Wohngeldzahlungen und was damit abgedeckt wird. Stellen Sie sicher, dass die gemeinsamen Einrichtungen gut gepflegt und in gutem Zustand sind.
  5. Rechtliche Aspekte: Der Kauf einer Wohnung ist ein rechtlicher Prozess und es ist wichtig, dass Sie alle rechtlichen Aspekte verstehen. Überprüfen Sie den Kaufvertrag sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle Ihre Fragen beantwortet werden, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihnen bei der Beurteilung des Vertrags zu helfen.
  6. Verwaltung: Wenn Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie Teil einer Gemeinschaft von Eigentümern sein und es gibt bestimmte Regeln und Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Überprüfen Sie die Regeln der Eigentümergemeinschaft und stellen Sie sicher, dass Sie mit ihnen einverstanden sind, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.

Insgesamt ist der Kauf einer Wohnung eine große finanzielle Entscheidung und es ist wichtig, dass Sie alle Aspekte sorgfältig prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Durch eine gründliche Überprüfung der Finanzen, Lage, Zustand der Wohnung, Gemeinschaftseigentum, rechtliche Aspekte und Verwaltung können Sie sicherstellen, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten“ Bundesländern seit Anfang 2002 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig. Damit kann die Grundsteuer nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden. So hat es das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Urteil vom 10.4.2018)

Allerdings hat das Gericht dem Gesetzgeber eine doppelte Übergangsfrist eingeräumt: Bis Ende 2019 muss eine Neuregelung verabschiedet sein. Anschließend darf das verfassungswidrige Recht dann noch maximal fünf weitere Jahre angewandt werden, also höchstens bis Ende 2024.

Worum geht es?

Bis heute wird die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten hierbei sogar Werte von 1935. Die Karlsruher Entscheidung hat weitreichende Folgen, denn sie betrifft nicht nur Eigentümer von Immobilien, sondern über die Nebenkosten auch Mieter. Für die Gemeinden geht es um Steuereinnahmen von immerhin 14 Milliarden Euro jährlich.

Warum sind die jetzigen Einheitswerte verfassungswidrig?

Kernargument der Richter: Dass immer noch die 1964 festgestellten Werte gelten, führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Denn Gleichheit bedeutet auch: Die Steuerbasis muss die Wertverhältnisse zwischen den einzelnen Grundstücken und Immobilien realitätsgerecht widerspiegeln, damit die Steuerbelastung gleichmäßig verteilt ist.

Damit das System der Einheitsbewertung für Grundbesitz funktioniert, soll eigentlich alle sechs Jahre eine allgemeine Wertfeststellung (Hauptfeststellung) für bebaute und unbebaute Grundstücke erfolgen. Ziel: Die so ermittelten Einheitswerte sollen dem Verkehrswert der Grundstücke zumindest nahekommen, dann an dem Verhältnis der einzelnen Verkehrswerte zeigt sich, ob die Besteuerung gleichheitsgerecht ist. Allerdings hat es seit dem 1.1.1964 keine Hauptfeststellung mehr gegeben, sodass Wertverzerrungen entstanden sind, die inzwischen verfassungswidrige Ausmaße angenommen haben. Denn die Wertrelationen zwischen den einzelnen Grundstücken sind bei den Einheitswerten mittlerweile völlig anders als bei den Verkehrswerten.

Weder die Vermeidung von Verwaltungsaufwand noch der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers können solche Ungleichbehandlungen rechtfertigen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzgeber muss den verfassungswidrigen Zustand in zwei Schritten beseitigen:

  • Die bisher festgestellten Einheitswerte und die darauf beruhende Grundsteuererhebung bleiben zunächst bis zum 31.12.2019 weiter erlaubt. Bis dahin muss eine gesetzliche Neuregelung her. Durch die Fortgeltung wird ein enormer Verwaltungsaufwand vermieden.
  • Sobald der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat, gelten die verfassungswidrigen Einheitswerte noch für weitere fünf Jahre fort, aber nicht länger als bis zum 31.12.2024. Das bedeutet: Spätestens ab 2025 darf die Grundsteuer allein auf der Basis bestandskräftiger Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide aus vorausgegangenen Jahren nicht mehr erhoben werden.

Mit dieser doppelten Befristung berücksichtigen die Karlsruher Richter, dass die anstehende Neubewertung von insgesamt rund 35 Millionen Grundstücken Zeit und viel Personal brauchen wird. Außerdem sollen die Gemeinden nicht in Haushaltsprobleme geraten, weil kurzfristig die Grundsteuereinnahmen einbrechen.

Lesen Sie hier die ausführliche Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes zu dem Urteil.

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Quelle: Kfw Starthothek, Bundesverfassungsgericht, eigene Recherchen