Existenzgründer und Jungunternehmen können sich auch im kommenden Jahr die Beteiligung an ausgewählten Messen im In- und Ausland fördern lassen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant auch im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen in insgesamt 45 Ländern. Danach gehören nach Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) die Messen in Asien wieder zu den wichtigsten Zielregionen im Auslandsmesseprogramm. Das BMWi möchte nach dem derzeitigen Stand eine Beteiligungen an 76 Messen, darunter 40 in China und Hongkong, erreichen. Zusätzlich gehören weitere wichtige Zielregionen außerhalb der EU (44 Messen, davon 32 in Russland) sowie der Nahe und Mittlere Osten (41) und Nordamerika (24) zu den Favoriten. Lateinamerika ist mit 16 und Afrika mit 15 Messebeteiligungen vertreten. Wie auch im Jahr 2016 ist der Iran im Auslandsmesseprogramm 2017 stärker als in den Jahren zuvor vertreten; das Bundeswirtschaftsministerium bietet hier elf Messebeteiligungen an (2016: 7).

Im Rahmen dieses Programmes können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden dazu Firmengemeinschaftsbeteiligungen unter der Dachmarke „Made in Germany“ organisiert. Weitere Informationen zu den förderfähigen Auslandsmessen finden Sie auf den Internetseiten des AUMA.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: AUMA, BMWi, KfW Starthothek

„Aufbruch 2016 mit alsterradio 106,8 rock ’n pop“ – unter diesem Motto verlost alsterradio Radiowerbung an Unternehmen aus Hamburg im Wert von je 2.016,00 Euro. Ziel der Aktion ist, Hamburger Kleinunternehmen zu stärken.

Die Teilnahme:
Nach erfolgter Registrierung versendet alsterradio ein Plakat Ihrer Wahl, welches im Büro oder im Geschäft aufgehängt werden sollte. Im Sender werden dann unter allen Bewerbungen die Unternehmen gezogen, die Besuch von einem alsterradio Reporter bekommen. Wenn ein alsterradio Reporter bei Ihnen vorbeikommt, das Poster hängt und alsterradio 106,8 rock ’n pop läuft, gibt es für Sie ein Werbepaket im Wert von 2016,00 Euro.

Und wie immer: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, die Teilnahme ist kostenfrei. Alle Informationen und den Link zur Bewerbung finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: alsterradio 106,8 rock ’n pop

Facebook ändert sein Logo und überarbeitet den „Like“-Button. Der bisherige „Like“-Button mit seinem nach oben gestreckten Daumen wird durch einen kleineren, tiefblauen Button mit Facebooks kleinem f und dem Schriftzug „Like“ ersetzt.

Was zuerst wie eine relativ kleine Änderung wirkt, betrifft weltweit rund 7,5 Millionen Webseiten.In einem Interview auf der Seite co.design.com erläuterte der Button-Designer Hugo van Heuven, warum Facebook dennoch den Daumen auf dem Button abschafft:  „Der bisherige hellblaue Button fiel zu sehr in den Hintergrund, wir wollten ihn auffälliger machen.“ Dabei fanden Designer in mehreren Experimenten heraus, dass mehr Nutzer auf den Button klicken, wenn er im auffälligen Dunkelblau gestaltet ist.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie eine Facebook-Seite für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns gern an.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde. Die Hauptaufgabe liegt darin gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Darüber hinaus soll sie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte informieren.

Hauptgrund für den Markenschutz ist es wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen und andere Innovationen, die sich auf dem Markt durchsetzen, vor Nachahmern zu schützen. Die bekannteste Form ist der Schutz einer Wort-/ Bildmarke. Als Marken können dabei  nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen. Ist eine Marke erst einmal ins Markenregister eingetragen, ist es Dritten untersagt, die geschützte oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen sind in 42 Klassen unterteilt.

Die Schutzdauer läuft nach einem Eintrag zehn Jahre, kann aber alle zehn Jahre verlängert werden. Eine Anmeldung für bis zu drei Klassen kostet dabei 300,00 Euro für zehn Jahre. Für jede weitere Klasse kommen dann noch einmal 100,00 Euro dazu.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie eine Marke eintragen? Sprechen Sie uns gern an.

Wir haben eine interessante Geschäftsidee gefunden, die wir gerne einmal vorstellen wollen: Partyfux.de

“Die erste Grillparty kommt bestimmt – und kostet keinen Cent, wenn sich über die Party Sponsoring Plattform partyfux (http://www.partyfux.de) ein edler Spender findet. Nutzer stellen einfach ihre geplante Party ein und verschicken über die verschiedenen Social Media-Kanäle fleißig Einladungen an Freunde. Dabei legt jeder selbst fest, ob die Veranstaltung für alle sichtbar ist oder nur für eingeladene Freunde und Sponsoren. Regionale oder bundesweite Sponsoren entscheiden, welches Event für sie passt, und sponsern entweder direkt die benötigten Produkte oder übernehmen die Kosten. „Sponsoren erhalten so kostengünstige Werbung direkt am Kunden sowie eine positive Mund zu Mund Werbung”

Wer eine Geburtstagsfeier, ein Familienfest, die Abifete bzw. Unifeier oder einen sonstigen Anlass für eine Sause plant, musste sich bisher nicht nur mit der Planung der Festivität befassen, sondern auch noch die notwendigen Besorgungen erledigen. Wieso nicht einmal ganz anders vorgehen und sich die eigene private Party sponsern lassen – so das Konzept der Macher von partyfux.de.

Unternehmen sowie Einzelhändler haben jetzt die Möglichkeit sich auf partyfux.de für die Ausrichtung der Party zu bewerben, indem sie die ausgeschriebenen Produkte sponsern. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.partyfux.de

Wenn Sie eine interessante Geschäftsidee haben, die wir einmal vorstellen sollen, sprechen Sie uns einfach an.

Quelle: Partyfux.de

Gerade bei der Neu- oder einer Wiedereröffnung eines Geschäftes bieten Unternehmer die  Ware oftmals zu vergünstigten Preisen an – doch gerade hier liegen die Gefahren, denn wer zum Beispiel bei seinen Werbemaßnahmen „Auf alles 10.00 % Rabatt“ ankündigt, muss dieses Versprechen auch halten um ein wettbewerbswidriges Verhalten auszuschließen.

Dies geht aus einem aktuellem Urteil des Landgerichts München I (Az.: 33 O 13190/12) hervor. Im konkreten Fall warb ein Gartencenter in seinen Werbeprospekten mit dem prominent platzierten Slogan „10 Prozent auf alles“ und versetzte dieses mit einem Sternchen. Unten auf dem Prospekt war dann jedoch „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Aktion ausgeschlossen.

Ein Verbraucherschutzverein hielt die Aussage für wettbewerbswidrig und klagte, denn nach Auffassung der Verbraucherschützer werden nicht auf alles der Rabatt gewährt und die Begriffe „Werbeware“ und „reduzierte Ware“ seien zu unbestimmt und damit sei für den Verbraucher nicht zu erkennen, um welche Ware es sich dabei handelt.

Die Richter im Landgericht München I stimmten der Auffassung, dass die Werbeaussage „10 Prozent auf alles“ falsch sei, zu. Eine blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung dürfe für sich genommen keine unwahren Angaben enthalten, was aber im betreffenden Werbeprospekt der Fall gewesen sei, da der Sternchenhinweis Waren ausgeschlossen hat. Ein solcher Hinweis dürfe aber den Werbeaussagen nicht widersprechen, sondern vielmehr nur Erläuterungen oder Ergänzungen des Blickfangs liefern.

Entgegen der Auffassung der Verbraucherschützer sei nach Meinung der Richter jedoch klar, dass es für Verbraucherklar ist, dass „reduzierte Ware“ von Rabattaktionen ausgeschlossen ist. Dazu muss laut Gesetz auch nicht für jedes Produkt der jeweilige Preisnachlass dargestellt werden. Der Kunde wisse nämlich auch so, dass er entweder Ware mit einem 10-prozentigen Rabatt oder reduzierte Ware erhält, so die Meinung der Richter.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Quelle: Landgericht München I

Am 16. und 17. November 2012 wird auf der START Gründer- und Franchisemesse 2012 in Dortmund den in der USA geborene neue Trend „Green Franchising“ erstmals der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Dennoch haben die meisten wahrscheinlich noch nie davon gehört – wir möchten heute die wichtigsten Fragen dazu beantworten.

Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf stammt laut Wikipedia aus der Distributionspolitik und bezeichnet eine Mischung aus indirektem Verkauf und direktem Verkauf und dabei stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Wenn Sie jetzt noch den Begriff „Green“ ergänzen, kommt hierbei das Thema Nachhaltigkeit hinzu.

Dabei gehört die Nachhaltigkeit in den Markenkern und kann somit als USP direkt aufgenommen werden. Zusätzlich wird im Rahmen der Marktforschung beobachtet, ob und wie Nachhaltigkeit von Endkunden wahrgenommen und/ oder abgelehnt wird.

Welche Bedeutung ein solcher Trend hat, zeigt schon der Entschluss vom Deutschen Franchise-Verband e.V., im kommenden Jahr erstmals einen Greenfranchise Awards auszuloben um alle Unternehmen zu belohnen, die großen Wert auf ein ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiges Verhalten legen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema oder möchten Sie Ihr Unternehmen in diese Richtung weiter entwickeln? Sprechen Sie uns gern an.

Eine gute Nachricht im Mai: Das Feature: „Unternehmensneuigkeiten verbreiten“, welches bisher nur den zahlenden Unternehmen vorbehalten war, ist jetzt auch in der kostenfreien Version des XING Unternehmensprofil möglich. Diese Neuigkeiten können dann von anderen XING-Mitgliedern abonniert werden und erscheinen direkt auf der Startseite. Darüber hinaus können Sie jede Neuigkeit zusätzlich auch gleich noch über Facebook und Twitter verbreiten.

Die Bereiche „Über uns“-Seite und das Einbinden eines eigenen Logos  sind ebenfalls in der kostenfreien Basis-Variante geblieben.

Sie möchten sich ein eigenes XING-Unternehmensprofil anlegen und mit Leben füllen? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-4 W 84/11) muss ein Unternehmen, der seine Ware in einem Prospekt bewirbt, stets seine vollständige Geschäftsanschrift sowie Firmierung inklusive der Rechtsform angeben um nicht wettbewerbswidrig belangt werden zu können.

Im dem konkreten Fall wurde ein Einrichtungshaus wegen fehlender Daten abgemahnt, dass Kunden per Prospekt damit gelockt hat, Möbel „jetzt kaufen“ und erst „nächstes Jahr zahlen“ zu können.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm folgte der Abmahnung, denn in der Urteilsbegründung hieß es, dass ein Unternehmen so viele Informationen preisgeben muss, dass der Verbraucher ohne Schwierigkeiten mit ihm in Kontakt treten kann. Dazu gehört zwingend die vollständige Firmierung inklusive der Rechtsform und die vollständige Geschäftsadresse. Zugleich befanden die Richter, dass für den Finanzierungspartner dieselbe Regelung gilt.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.