Liebe Leser,

in den letzten Wochen und Monaten erreichten uns immer mehr Anfragen, was sich hinter einer Testamentsvollstreckung verbirgt. Gerne geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in dieses Thema.

Testamentvollstreckung ist ein Verfahren, das von vielen Menschen genutzt wird, um sicherzustellen, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod in Übereinstimmung mit ihren Wünschen verwaltet wird. Ein Testamentvollstrecker wird von einem Testator (der Person, die das Testament erstellt) ernannt, um das Testament auszuführen und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Testators erfüllt wird.

Es gibt verschiedene Arten von Testamentvollstreckungen, die je nach den Umständen und Wünschen des Testators unterschiedlich sein können. Eine Testamentsvollstreckung kann beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum oder für die Lebenszeit des Begünstigten eingerichtet werden. Sie kann auch für bestimmte Zwecke wie die Unterstützung von Minderjährigen oder für wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

Die Rolle des Testamentvollstreckers ist es, das Vermögen des Testators zu verwalten, zu schützen und zu verteilen. Dies umfasst die Überwachung des Eigentums des Testators, die Bezahlung von Schulden und Steuern, die Verteilung von Vermögen an Begünstigte sowie die Abwicklung von rechtlichen Angelegenheiten wie Gerichtsverfahren. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Testamentvollstrecker eine große Verantwortung trägt und über umfangreiche Kenntnisse in Finanzen, Recht und Verwaltung verfügen sollte. Es ist auch wichtig, eine vertrauenswürdige und fähige Person als Testamentvollstrecker zu wählen, da diese Person großen Einfluss auf die Verteilung des Vermögens des Testators hat.

Es gibt auch einige Herausforderungen bei der Einrichtung einer Testamentsvollstreckung, insbesondere wenn die Begünstigten unterschiedliche Interessen haben oder wenn das Vermögen des Testators komplex ist. Es kann auch schwierig sein, einen geeigneten Testamentvollstrecker zu finden, der alle Anforderungen erfüllt und das Vertrauen des Testators und der Begünstigten gewinnt.

Trotz dieser Herausforderungen kann eine Testamentsvollstreckung eine wertvolle Option sein, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Testators entsprechend seinen Wünschen verwaltet wird. Ein gut geplanter und ausgeführter Testamentvollstreckungsplan kann dazu beitragen, Familienstreitigkeiten zu vermeiden, die Abwicklung des Nachlasses zu erleichtern und sicherzustellen, dass das Vermögen des Testators langfristig geschützt wird.

Insgesamt ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob eine Testamentsvollstreckung für Sie geeignet ist. Darüber hinaus binden wir einen qualifizierten Rechtsanwalt ein, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Wie läuft eine Zusammenarbeit mit einem Testamentsvollstrecker ab?

Die Zusammenarbeit mit einem Testamentsvollstrecker kann je nach den Umständen und der Art des Testaments sehr unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Schritte notwendig:

1. Wenn Sie eine Testamentsvollstreckung in Betracht ziehen, vereinbaren wir zunächst mit Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch. Hier können wir uns kennenlernen und die Bedingungen und Erwartungen besprechen. Darüber hinaus werden wir Ihnen Informationen zur Testamentsvollstreckung geben und alle Ihre Fragen zu Ihren Wünschen und Anliegen stellen.

2. Im nächsten Schritt legen wir mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele fest. Dies erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit einem Anwalt und/ oder einem Notar.

3. Je nach Umfang der Testamentsvollstreckung stehen wir mit Ihnen im Rahmen von regelmäßige Treffen oder Telefonkonferenzen in Kontakt. Dabei werden Sie über den Fortschritt der Testamentsvollstreckung informiert und Fragen beantwortet.

Insgesamt erfordert die Zusammenarbeit mit einem Testamentsvollstrecker Kommunikation, Vertrauen und klare Absprachen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Erwartungen klar kommunizieren und wir gemeinsamn sicherstellen, dass diese auch zu 100 % umgesetzt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

 

Der gesetzlichen Mindestlohn soll zum Anfang des nächsten Jahres um 4 Prozent steigen.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Der Gesetzgeber schreibt derzeit 8,84 EUR pro Stunde vor. Tarifverträge, die unter diesem Wert liegen, sind nicht mehr zulässig.

Alle zwei Jahre erarbeitet eine Kommission einen Vorschlag, um wie viel Prozent der gesetzliche Mindestlohn steigen soll. Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sie sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Ende Juni tagte die Kommission. Das Ergebnis: Der Mindestlohn könnte 2019 erstmals über neun Euro auf einen Betrag von 9,19 EUR steigen. Eine weitere Erhöhung für 2020 in Höhe von weiteren 16 Cent auf dann 9,35 EUR hat die Kommission ebenfalls vorgeschlagen.

Das letzte Wort hierzu hat die Bundesregierung. Sie muss die künftige Höhe des Mindestlohns per Verordnung umsetzen. Es ist davon auszugehen, dass sie der Empfehlung der Kommission folgt. Den Bericht der Mindestlohnkommission zur Anpassung des Mindestlohns vom 26.6.2018 können Sie hier von den Seiten der Kommission herunterladen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Kfw Starthothek, Mindestlohnkommission, eigene Recherchen

Die Censea Consulting GmbH ist auf die Betreuung von Existenzgründern, Unternehmen in der Sicherungsphase und auf Unternehmenssanierungen spezialisiert. Zu unseren weiteren Schwerpunkten gehören die vorbereitende Buchhaltung, die Hilfe bei der Personalplanung sowie Personalabrechnungen, die Optimierung des Personaleinsatzes und die Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften.

Um unser Team zu stärken, suchen wir ab dem 01. Februar 2018 oder dem 01. August 2018 eine/n engagierten Auszubildende/n für den Beruf als

Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement

Sie möchten die ersten Schritte in die berufliche Praxis wagen, unternehmerische Zusammenhänge praxisnah erlernen und sind auf der Suche nach einem dynamischen und innovativen Unternehmen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Im Rahmen Ihrer dreijährigen Ausbildung möchten wir Sie in unsere betrieblichen Abläufe mit einbinden und fördern.

Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen im Bereich der kaufmännischen Kontrolle und Steuerung sowie Assistenz und Sekretariat. Mit Unterstützung erfahrener Kollegen (m/w) übernehmen Sie dort bereits eigenständig Aufgaben, wie:

Ihre Aufgaben

  • Aufbereiten von Buchhaltungsunterlagen unserer Mandanten
  • Erstellen von Reisekostenabrechnungen
  • Rechnungen erstellen und kontrollieren
  • Büromaterial bestellen
  • Reisen / Veranstaltungen organisieren
  • Termine koordinieren
  • Briefe sowie Protokolle schreiben
  • und vieles mehr!

Ihre Qualifikation

  • gute mittlere Reife o. allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife
  • Interesse an allgemeinen Büroabläufen
  • Sie beherrschen die deutsche Rechtschreibung und Grammatik und verfügen über ein gutes Zahlenverständnis
  • Souveränität, Freundlichkeit – auch wenn es mal hektisch wird
  • Dienstleistungsorientierte, selbstständige Arbeitsweise sowie gepflegtes Äußeres und sicheres Auftreten
  • Engagement, Lernbereitschaft, hohe Kommunikationskompetenz und Diskretion

Wir bieten Ihnen eine spannende Ausbildung mit vielseitigen Aufgaben in einem sehr interessanten Unternehmen. Es erwartet Sie ein angenehmes und dynamisches Arbeitsumfeld und attraktive Rahmenbedingungen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann erwarten wir Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit einem Motivationsschreiben:

Censea Consulting GmbH
Steffen Ehlert
Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg

oder per Email an info(at)censea-consulting.de.

Die Regeln für Berichtshefte von Azubis wurden modernisiert. Damit gilt für Ausbildungsverträge ab dem 1.10.2017: Der Ausbildungsnachweis muss nicht mehr verpflichtend schriftlich geführt werden. Er darf nun auch digital erstellt werden.

Der Bundesrat hatte es schon am im März  beschlossen, nun gilt es seit dem 01.10.2017 in der Praxis. Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung wurden um verzichtbare Formvorschriften erleichtert. Mit der Neuregelung ist es Auszubildenden ausdrücklich erlaubt, ihr Berichtsheft digital zu führen. Damit sind für die Erstellung des Ausbildungsnachweises nun beide Varianten zulässig: Schriftform und elektronische Form. Aber aufgepasst: Azubis, die ihre Ausbildung vor dem 01.10.2017 begonnen haben, müssen das Berichtsheft weiterhin schriftlich führen.

Ausdrucke nun obsolet:
Mussten die Berichte bislang regelmäßig ausgedruckt werden, sind für die elektronische Variante weder Papier noch Ordner nötig. Sollte der Ausbilder bei der Durchsicht der Unterlagen Anmerkungen haben, können etwaige Fehler direkt im digitalen Dokument verbessert werden. Auch dem Problem schwer lesbarer Schreibschriften kann mit dem digitalen Berichtsheft begegnet werden.

Ausbildungsbetrieb bestimmt mit:
In welcher Form das Berichtsheft vom Auszubildenden geführt werden soll, muss bei Ausbildungsbeginn im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Ob das Berichtsheft digital oder schriftlich geführt wird, entscheidet der jeweilige Ausbildungsbetrieb also maßgeblich mit.

Abzeichnung mit digitaler Signatur:
Da auch der digitale Ausbildungsnachweis zur abschließenden Prüfungsmeldung vorgelegt werden muss, muss das Berichtsheft weiterhin vom Auszubildenden und Ausbildenden abgezeichnet werden. Dafür ist nun auch der Einsatz einer elektronischen Signatur zugelassen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Starthothek

Bereits zum vierten Mal seit 2010 starten wir in den kommenden Wochen unser neues Mentorenprogramm: Erfahrene Unternehmer und Führungskräfte unterstützen Sie dabei auf Ihrem weiteren Lebensweg. Das Besondere: Anders als bei den meisten Mentoring-Programmen richtet sich unser Angebot an alle Berufsgruppen und alle Altersklassen.

Welche Aufgabe hat Mentoring?

Die grundsätzliche Idee des Mentoring beruht darauf, dass es sich ganz an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Welche Bedürfnisse dies sind und welche Ziele anstrebt werden, hängt ganz davon ab, in welcher Lebensphase Sie sind. So hat zum Beispiel ein Angestellter oder eine Führungskraft andere Bedürfnisse als ein Student.

Dabei wir der Mentoringprozess in zwei Teile untergliedert. Anhand Ihrer Bewerbung und einem gemeinsamen Telefonat suchen wir für Sie aus unserem Pool nach einem geeigneten Mentor. Nach einem sehr ausführlichen Kennenlernen werden gemeinsam die Ziele und Wünsche von Ihnen – die beruflich oder privater Natur sein können – erarbeitet und fest gehalten. Im ersten Teil finden regelmäßige Treffen zwischen Ihnen und Ihrem Mentor statt. Im zweiten Teil geht es dann um Netzwerkbildung , d.h. wir möchten Ihnen neue Kontakte ermöglichen, die gezielt zu Ihnen passen und Sie ggf. weiter bringen.

An wen richtet sich unser Mentorenprogramm:

  • Berufsanfänger/innen
  • Studenten
  • Frauen und Männer in beruflichen Um- und Neuorientierungsphasen
  • Frauen und Männer, die den nächsten Karriereschritt planen
  • Existenzgründer/innen
  • Frauen und Männer, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen
  • Frauen und Männer, die ihre persönliche Work-Life-Balance finden möchten

Dabei ist die Teilnahme an dem Mentoring-Programm für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte schicken Sie bis zum 15.05.2016 Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf und einer Begründung, warum Sie an unserem Mentoring Programm teilnehmen wollen und welche Wünsche/ Ziele Sie haben an:

Censea Consulting GmbH
Steffen Ehlert persönlich
Papenreye 63
22453 Hamburg

oder per Email an: info@censea-consulting.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und selbstverständlich werden alle Bewerbungen vertraulich behandelt.

Am 02.03.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung von Bundesjustizmister Maas beschlossen. Ziel ist es, das Werkvertragsrecht zu modernisieren und den Vordergrund zu stärken.

Danach sollen zukünftig Bauunternehmer den Verbrauchern künftig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung mit den genau beschriebenen Leistungen zur Verfügung stellen. Ziel ist es, dass die angehenden Bauherren Angebote verschiedener Unternehmer zukünftig besser zu vergleichen können. Darüber hinaus sollen die mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge künftig verbindliche Angaben über den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens enthalten.

Um die Rechte der angehenden Bauherren zusätzlich zu stärken, sollen diese künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Verbraucher so die Möglichkeit haben, ihre – regelmäßig mit hohen finanziellen Belastungen einhergehende – Entscheidung zum Bau eines Hauses noch einmal zu überdenken.

Da sich im Regelfall während der Bauausführung Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn ergeben, ist es zusätzlich möglich, den Vertragsinhalt im Einvernehmen mit dem Unternehmer an die neue Wünsche anzupassen. Darüber hinaus können beide Vertragsparteien den Bauvertrag künftig aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema oder planen Sie die Anschaffung eine Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesjustizministerium

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung. Ziel der Förderung ist, mehr Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen.

Gefördert werden Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen und die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren. Eine Förderung durch die Bildungsprämie können Erwerbstätige erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und nicht mehr als 20.000 Euro bei Alleinstehenden, bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten verdienen.

Wichtig: Die Förderung kann auch während des Mutterschutzes oder in Elternzeit in Anspruch genommen werden. Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Dabei ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins gekoppelt. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses und beträgt pro Prämienberatung 30,00 Euro und pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren. Die Höhe der Förderung ist dabei auf maximal 500 Euro bei den Kurs- oder Prüfungsgebühren begrenzt. Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Unsere Bewerbungskultur – so wie sie heute praktiziert wird – erzeugt jeden Tag unzufriedene, manchmal unglückliche Menschen. Arbeitgeber – die dann sagen: „Es gibt keine guten Mitarbeiter mehr“ – und Arbeitnehmer, die im völlig falschen Unternehmen, beim völlig falschen Chef „angekommen“ sind.

Die dann vor mir sitzen und Tränen in den Augen haben, wenn sie mir erzählen, wie schrecklich ihr ehemaliger oder jetziger Job ist oder war. Beim Zuhören wird bei ca. 90% klar, es war nicht der fachliche Inhalt, es war die nicht übereinstimmende „Chemie“.

Häufig höre ich von Unternehmern: “Ich kann – den oder die – nicht mehr sehen, nicht mehr ertragen“. Auch hier ist es die „Chemie“, die Verhaltensweisen und die Eigenarten, die so gar nicht zusammenpassen. Vorweg eine wichtige Aussage von mir – je früher ein solches Arbeitsverhältnis endet – desto besser – und gesünder für beide.

Was läuft bei dieser „Kultur“ falsch?

Ganz einfach, wir haben das Wichtigste – den Menschen – einfach vergessen. In den heutigen Bewerbungsunterlagen steht¨ “Wir suchen ein fachliches Monster“. Damit treffen Zwei fachlich aufeinander, aber der Mensch auf beiden Seiten ist nicht erkennbar. Und damit nimmt das Schicksal seinen Lauf. Das können Sie ganz einfach ändern!

Ich empfehle jedem Bewerber: „Bauen Sie sich als Mensch wieder ein! Machen Sie sich eckig und kantig, zeigen Sie Ihre Persönlichkeit. Damit spannen Sie einen „Schutzschirm“ für sich auf. Jeder Arbeitgeber wird beim Lesen feststellen, ob Ihre „Wellenlänge“ nicht übereinstimmen und Ihnen  – Gott sei Dank – eine Absage schreiben. Gewünschtes Ziel erreicht! Bei Übereinstimmung – erfolgt eine Einladung.  Wir schreiben Lebensläufe immer aus der Sichtweise des Arbeitgebers, der muss Sie verstehen.

Ein Lebenslauf ist ein Musikinstrument, das kann der Bewerber zum „Klingen“ bringen. Wir holen die wichtigen Dinge in die „Optik“, erklären alle im Raum stehenden Fragen (die Antworten spiegeln einen Teil Ihrer Persönlichkeit), wir zeigen deutlich Ihr Ziel von Morgen, zeigen was Sie dafür „mitbringen“ und was noch viel wichtiger ist – wer sind SIE!?

Mit dieser Vorgehensweise werden Sie mit ziemlich großer Sicherheit nie wieder „danebengreifen“. Dieser Weg ist ungewöhnlich, menschlich. Wir zeigen Ihnen gerne wie Sie das umsetzen können. Schauen Sie mal auf unsere Webseite. Klicken Sie mal die Zeile  „Fit sein für die Bewerbung“  an, lesen Sie mal unter „Referenzen“ was uns Bewerber geschrieben haben, die diesen Weg gegangen sind.

Ich wünsche Ihnen Allen ein gutes Bauchgefühl und ein „sicheres Händchen“ bei der Auswahl Ihrer nächsten Arbeitsstelle. Stehen Sie zu Ihrer Persönlichkeit und Ihren Werten. Sie müssen sich nicht „verbiegen“, leben Sie Ihre Persönlichkeit, denn wenn Ihre Chemie mit der des Chefs übereinstimmt, gehen Sie morgens mit einem guten Gefühl zur Arbeit – und – das muss so sein.

Autor: Reinhard Schuh, www.personal-schuh.de

Am Samstag, den 6. Juli, geht die Bewerbersprechstunde von Per­sonal Schuh in die 3. Runde. Von 10 bis 14 Uhr wird sich Zeit für Ihre Bewerbungsunterlagen genommen, sie werden  durch gesehen und Sie erhalten viele Tipps für positive Veränderungen.

Wie   bei   der   letzten   Bewer­bersprechstunde   freuen  sich  die Mitarbeiter  von  Personal  Schuh wieder über eine Spende in Hö­he von 5 Euro für die Sozial­kasse der Evangelisch-Luther­ischen Johannes Kirchenge­meinde Friedrichsgabe. 50 Euro sind so in bereits in Pastors Wall­manns Kasse geflossen.

Adresse: Personal Schuh, Ulz­burger Straße 348 in Norderstedt im Hause Ro­de.

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Die Arbeitnehmer in Deutschland haben erstmals seit Ende 2009 nichts von ihren Lohnerhöhungen. Grund dafür ist nach Angaben des Statischtischen Bundesamtes, dass die Reallöhne zum Jahresauftakt im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent gesunken ist.

Zwar stiegen die Nominallöhne um 1,4 Prozent, aber die Lebenserhaltung verteuerte sich im ersten Quartal 2013 um insgesamt 1,5 Prozent. Grund dafür ist nach Angaben der Statistiker, dass die Sonderzahlungen geringer ausfallen und auch die bezahlte Wochenarbeitszeit zurückgegangen ist.

Dabei verdiente ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in Deutschland im ersten Quartal 2013 ohne Sonderzahlungen durchschnittlich 3.398 Euro brutto im Monat. Im Bereich der Banken und Versicherungen ist der Durchschnittslohn mit 4.543 Euro am Höchsten. Danach folgt die Energieversorgung mit 4.477 Euro und der Bereich Information und Kommunikation mit 4.475 Euro. Der niedrigste durchschnittliche Bruttomonatsverdienst wurde im Gastgewerbe mit 2.008 Euro gezahlt.

Dabei hatten die Arbeitnehmer auf Sicht von fünf Jahren real mehr Geld zur Verfügung. In der Zeit von 2007 bis 2012 stiegen die Löhne um 12,2 Prozent, die Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum um 8,3 Prozent.

Frauen konnten ihre Realeinkommen dabei stärker steigern als Männer. Teilzeitkräfte erhielten zudem ein stärkeres Wachstum als Vollzeitbeschäftigte. Allerdings ist die Schere bei den Gehältern entsprechend der Qualifikation der Beschäftigten groß. So erhielten leitende Angestellte von 2007 bis 2012 rund 15,5 Prozent mehr Einkommen. Ungelernte Arbeitnehmer hatten im gleichen Zeitraum nur ein Plus von 9,8 Prozent.

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