Nach den jetzt vom Bundesbildungsministerium veröffentlichten Zahlen bleibt das von Bildungsministerin Annette Schavan initiierte Deutschland-Stipendium trotz einer Verdopplung der Studierenden weit hinter den Erwartungen zurück.

Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, können seit dem Sommersemester 2011 – zusätzlich zu BAföG-Leistungen – rund 300 Euro monatlich als Unterstützung erhalten. Finanziert wird das Deutschland-Stipendium zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von privaten Stiftern.

Der Leistungsbegriff, der der Förderung zugrundeliegt, ist sehr weit gefasst: Neben guten Noten spielen auch andere Kriterien wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen eine Rolle bei der Vergabe der Förderung.

Nach den Angaben des Bundesbildungsministeriums erhalten derzeit rund 11.000 Studierende die Förderung, allerdings beteiligen sich aktuell von 388 Hochschulen nur 263 an dem Programm. Darüber hinaus werden 2012 nach ersten Schätzungen von zur Verfügung stehenden 36,60 Millionen Euro rund 19,60 Millionen Euro verfallen.

Unser Tipp: Wenn Sie das Deutschland-Stipendium beantragen möchten, fragen Sie in Ihrer Hochschule nach, ob sich diese an dem Programm beteiligt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.deutschland-stipendium.de.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Nach einer Studie (KMU-Fördermittelbarometer 2012) der Beratungsgesellschaft Ernst & Young nutzt die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht die angebotenen Fördermittel. Für dieses Ergebnis wurden in verschiedenen Branchen rund 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt, darüber kritisierten rund 15.00 Prozent der befragten Unternehmen, dass der zeitliche und administrative Aufwand viel zu hoch sei, um Mittel zu beantragen und rund 75.00 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, keine Mittel zu benötigen.

Unternehmen, die Fördermittel bezogen haben, nutzten diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen. Dabei stand mit 35.00 Prozent die Finanzierung von Expansionsvorhaben im Vordergrund, danach folgten die Aus- und Weiterbildung und die Forschung und Entwicklungsabteilung mit jeweils 19.00 Prozent.

Dabei benötigen gerade kleine Unternehmen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten die angebotenen Fördermittel um notwendige Maßnahmen schneller und effektiver in die Tat umsetzen zu können. Nach der jetzt vorgestellten Studie liegt der Anteil der Antragsteller hier allerdings nur bei 13.00 Prozent – ein Ergebnis, was geändert werden sollte.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel unter Umständen für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gern an. Wir ermitteln in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und stellen Ihnen dann die geeigneten Fördermittel vor.

Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung sollen Standortnachteile von gewerblichen Betrieben in strukturschwachen Regionen abgemildert werden und eine Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft ermöglicht werden.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes, gefördert wird dabei unter anderem:

  • Errichtung einer Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschusses. Über die Höhe entscheidet eine Bewertung und Priorisierung der Anträge, dazu zählen unteren anderem die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Um Künstler im Bereich der Musikkultur und der Musikwirtschaft, insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein dafür spezielles Förderprogramm aufgelegt.

Gefördert werden dabei

– Audio- und audiovisuelle Aufnahmen,
– Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
– Digitalisierung,
– Promotion- und Marketingmaßnahmen,
– Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
– die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases.

Ziel ist es dabei, den Nachwuchs zu fördern und einen Beitrag zur Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund zu leisten.

Antragsberechtigt sind Künstler und Ensembles zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit Wohn-/Firmensitz in Deutschland, wobei einer der Antragsteller auch einen Wohn-/Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben kann. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40.00% der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, maximal 30.000,00 Euro pro Projekt und Jahr und die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000,00 Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie die Förderung beantragen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

Das europäische Austauschprogramm „Erasmus“ bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen.

Ziel des Programms ist die Förderung des Erfahrungsaustausches, der Vernetzung und des  gegenseitigen Lernens über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.

Voraussetzung:
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden und sollte im Regelfall bis max. sechs Monate dauern, wobei mehrere kürzere Zeitfenster möglich sind.

Im Anschluss müssen die Jungunternehmer nachweisen, dass sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.

Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Reise- und Unterhaltskosten und werden dabei individuell geregelt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie das Programm nutzen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

Der durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und das ERP-Sondervermögen finanzierte Fonds stellt Business Angels und anderen nicht-institutionellen Investoren Eigenkapital zur Finanzierung innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Durch soll mittels des EAF  die Investitionsfähigkeit der Business Angels stärken und schafft Anreize, in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren.

Antragsberechtigt sind Business Angels sowie nicht-institutionelle Investoren, der Antragsteller muss ausreichende Erfahrungen in dem jeweiligen Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung und richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen 250.000 Euro und 5 Millionen Euro betragen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie Unternehmen als Business-Angel unterstützen? Sprechen Sie uns gern an.

Hamburg fördert den Umbau im Rahmen eines Zuschusses von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten leer stehenden Immobilien zu Geschosswohnungen in der Innenstadt um familiengerechten Wohnraum zu schaffen und in der Innenstadt eine bessere Durchmischung von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung zu erreichen.

Dabei können Untersuchungen zur Klärung bautechnischer und vermarktungsstrategischer Fragen sowie Investitionen und Honorare bei einem Umbau gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte), die Umbaumaßnahmen zur anschließenden Eigennutzung oder Vermietung planen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Untersuchungen zur Klärung bautechnischer oder vermarktungsstrategischer Fragen im Vorfeld eines Umbaus 50.00 % der Honorarkosten bis max. 7,50 EUR pro m² Nutzfläche und bei einem Umbau mit Investitionskosten von mindestens 100.000 EUR 10.00% der Investitionskosten einschließlich Honorarkosten bis max. 153 EUR pro m² Wohnfläche.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Sprechen Sie uns gern an.

Ein neues Berliner Förderprogramm unterstützt den Transfer von Design Know-how von Unternehmen aus der Designbranche und von Hochschulen in kleine und mittlere Unternehmen, die technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.

Ziel ist es, möglichst frühzeitige und anwendungsorientierte Einbindung der Gestaltungskompetenz in den Innovationsprozess von KMU zu ermöglichen und durch die Kooperationen nicht nur die regionale Kompetenz zu stärken, sondern auch den Eintritt in die internationalen Märkte zu ermöglichen.

Gefördert werden dabei bis zu 70.00 % der Kosten für externe Entwurfsarbeiten sowie Leistungen des Designs wie Beratung, Projekt- und Designmanagement für neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren (u. a. auch Interface- und Interaction-Design). Die Höhe der Förderung ist dabei auf 15.000,00 Euro begrenzt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Sprechen Sie uns gern an.

Im Rahmen des Projektes „Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen“ unterstützt Mecklenburg-Vorpommern Gründungen von Unternehmen für den Aufbau des Unternehmens, für Forschung und Entwicklung, für die Markteinführung, den Aufbau der Produktion sowie für die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen die nicht älter als fünf Jahr sind und ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zusätzlich sollte das Unternehmen entsprechende Wachstums- und Ertragschancen aufweisen, wobei das Management über die notwendige Motivation und das unternehmerische Potenzial verfügen muss und das technologische Know-how im Unternehmen gebunden sein sollte.

Die Art der Förderung findet im Rahmen einer Beteiligung von rund 150.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro statt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Sprechen Sie uns gern an.

Eine gute Nachricht für alle Selbstständigen, die über Dieselfahrzeuge verfügen: Ab Januar 2012 soll die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wieder gefördert werden, denn sonst dürfen viele Unternehmer ohne Nachrüstung in Umweltzonen bald nicht mehr fahren.

Nach Mitteilung des Bundesumweltministeriums stehen für die Nachrüstung 30 Millionen Euro zur Verfügung, womit ungefähr 90.000 Diesel-PKW und Kleintransporter gefördert werden können.

Haben Sie Fragen zum Thema oder planen Sie eine Nachrüstung? Sprechen Sie uns gerne an.