Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung. Ziel der Förderung ist, mehr Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen.

Gefördert werden Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen und die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren. Eine Förderung durch die Bildungsprämie können Erwerbstätige erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und nicht mehr als 20.000 Euro bei Alleinstehenden, bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten verdienen.

Wichtig: Die Förderung kann auch während des Mutterschutzes oder in Elternzeit in Anspruch genommen werden. Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Dabei ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins gekoppelt. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses und beträgt pro Prämienberatung 30,00 Euro und pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren. Die Höhe der Förderung ist dabei auf maximal 500 Euro bei den Kurs- oder Prüfungsgebühren begrenzt. Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Liebe Leser,

vom 21.12.2013 bis zum 05.01.2014 machen wir Betriebsferien und sind ab dem 06.01.2014 wieder für Sie da, um Sie auch im Jahr 2014 mit vielen Informationen und aktuellen Neuigkeiten zu versorgen.

Inszwischen hat unser Blog durchschnittlich über 2.500 Leser pro Monat – wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen für die Treue bedanken und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße
Ihr Team der Steffen Ehlert Unternehmensberatung

Für Arbeitnehmer, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen, soll es als Alternative zum Gründungszuschuss zukünftig eine neue Förderung in Form eines KfW-Darlehens geben – wenn die neue Regierung aus CDU und SPD zustande kommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 140: “Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer ‘Gründungszeit’ einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding (‘Schwarmfinanzierung’) geknüpft werden.”

Ob es sich hier um eine Art Gründungszuschuss auf Darlehensbasis handelt, ist derzeit völlig ungeklärt. Vorstellbar wäre, dass es sich hier um eine neue Form von Kleinkredit, eine Art Gründer-Bafög, handelt. Zwar vergibt die KfW  Kredite in der Regel nicht direkt, aber es ist zu erwarten, dass seit 2010 aufgebaute Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) einzubezogen wird.

Wir sind gespannt, wie dieses Modell in der Praxis aussehen soll und werden an dem Thema dran bleiben. Sobald es hier Neuerungen gibt, werden wir Sie hier darüber informieren.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Insgesamt sechs Bewerbungsunterlagensprechstunden hat Personal SchuH dieses Jahr durchgeführt. Daran teilgenommen haben 62 Personen, die jeweils € 5,00 für die Sozialkasse von Pastor Wallmann von der Evang.-Luth. Johannes Kirchengemeinde Friedrichsgabe, gespendet haben – was einen Gesamtbetrag von € 310,00 ergibt. Über dieses Ereignis freuen sich Reinhard F. Schuh von Personal SchuH und Rechtsanwalt Mathias R. Mayer, der an diesen Terminen Arbeitszeugnisse „entschlüsselt“ hat und konkrete Tipps für etwaige Zeugniskorrekturen geben konnte. Und es freut sich noch einer: Pastor Wallmann – über diesen Betrag in seiner Sozialkasse.

Am Samstag den 02.November 2013 von 10-14 Uhr „stand die Tür noch einmal offen“. Reinhard F. Schuh hat sich wieder der Bewerbungsunterlagen angenommen und gezeigt, wie Sie auch als Mensch wieder in Ihrer Bewerbung erscheinen können.

Für die Wartezeit stand – wie immer – eine Mitarbeiterin gerne Rede und Antwort sowie Kaffee, Wasser und Kekse um die Wartezeit zu verkürzen. Nun machen wir erst einmal Schluss mit dieser Sprechstunde, denn die „Bugwelle“ ebbte langsam ab.

Für Interessenten: wir bieten diese Änderungen der Bewerbungsunterlagen auch als kostenpflichtige Leistung an – mehr dazu auf unserer Homepage unter „Fit sein für die Bewerbung“. Dieses und weitere Infos und unsere Stellenbeschreibungen der anderen Art finden Sie auf www.personal-schuh.de

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Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“.

Die gute Nachricht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger. Dabei wird der Beratungszeitraum ab dem 01.01.2014 von zwölf auf sechs Monate nach Zusage verkürzt, alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben nach dem derzeitigen Stand unverändert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusätzlich entschieden, dass das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit mit der 90prozentigen Förderung ab 2014 nicht mehr fortgeführt wird. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD mit der 50prozentigen Förderung zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD aus der Arbeitslosigkeit:

  • · Antragstellung in der Antragsplattform bis spätestens zum 15.12.2013
  • · Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW spätestens am 20.12.2013
  • · Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • · Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Unser Rat:
Sollten Sie Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, haben Sie nur noch bis zum 15.12.2013 Zeit, die erhöhte Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen. Da hier mit einem Ansturm auf die Regionalpartner zu rechnen ist, empfehlen wir die Beantragung bis zum 10.12.2013.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Existenzgründung? Sprechen Sie uns gern an, im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches besprechen Ihnen alle Fragen rund um Ihre Gründung.

Europa braucht mehr Innovation und digitale Wirtschaft und deshalb hat die EU-Kommission 100 Millionen Euro für 1.000 Startups und andere hochinnovative Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Diese neuen Fördermittel kommen aus der dritten Finanzierungsrunde der öffentlich-privaten Partnerschaft „Internet der Zukunft“.  Diese wurde bereits im Jahr 2011 mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 500 Millionen Euro geschaffen, um „Unternehmen und Behörden dabei zu unterstützen, sich das mobile Internet und die Datenrevolution besser zunutze zu machen und Innovation und Beschäftigung in den digitalen Wirtschaftszweigen Europas zu fördern“.

Jetzt sollen gezielt Startups und Jungunternehmer profitieren, wenn sie zum Beispiel zu der Entwicklung von Apps in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, intelligente Fertigung, Energie und Medien gehören. Die Erfolge können sich dabei durchaus sehen lassen: Es wurden bereits einzigartige europäische Technologien und die Komponenten für Instrumente und Dienste in Bereichen wie Cloud-Computing, intelligente Städte, großen Datenmengen und Internet der Dinge entwickelt.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Wir freuen uns, dass der Handelskammer Hamburg wieder ein Budget an Tagewerken für den Runden Tisch zur Verfügung steht. Dies wurde durch die Mithilfe von anderen Industrie- und Handelskammern in Deutschland möglich. Einziger Wehrmutstropfen: Aufgrund des begrenzten Kontingents werden ab sofort maximal nur noch fünf Tagewerke pro Fall zur Verfügung gestellt.

In diesem Programm profitieren Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten von der kompetenten Beratung durch einen Unternehmensberater. Diese professionelle, externe Beratung wird durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses gefördert.

Ziel ist es, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben.

Haben Sie Interesse an einer Beratung im Rahmen des „Runden Tisches“ oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gern an.

Die gute Nachricht: Das Förderprogramm zur Unterstützung der Messebeteiligungen von Start-Up´s auf internationalen Messen in Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verlängert.

Dafür werden zukünftig jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel des BMWi ist es, kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gezielt zu fördern.

Einziger Nachteil: Im Gegensatz zu der bisherigen Förderung, ist der Eigenanteils von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der Kosten erhöht worden. Zusätzlich beträgt der Eigenanteil ab der dritten Beteiligung 40 Prozent der Kosten.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie eine Messeförderung beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in einigen Regionen (u.a. Berlin, Thüringen, Niedersachsen) gefördert.

Gefördert werden in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer Betriebsstätte
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.

Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Antragstellung nur noch bis Ende August 2013 möglich sein wird, damit diese vor Ende des Jahres genehmigt werden kann.

Sie planen eine Anschaffung und möchten GRW-Zuschüsse beantragen? Sprechen Sie uns gern an.

Wie werden Unternehmensnachfolgen öffentlich gefördert und ist diese Förderung notwendig? Dieser Frage ist das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) aus Bonn in einer aktuellen Studie nachgegangen.

Die Forscher kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Förderung aus wohlfahrtstheoretischer Sicht im Allgemeinen nicht gerechtfertigt ist. Allerdings bildet die Finanzierungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer hier eine Ausnahme und ist wegen des vorliegenden Nachteilsausgleichs in jedem Fall gerechtfertigt.

Dabei sind Unternehmensnachfolger bei der Übernahmefinanzierung häufig auf Fremdkapital angewiesen. Dabei sind sie gegenüber anderen Unternehmen, Finanzinvestoren oder Mehrfachgründern  jedoch im Nachteil. Sie verfügen in der Regel über weniger Erfahrungen in der Unternehmensführung, weshalb die Banken größere Eigenkapital- und Sicherheitsforderungen an sie stellen. Zusätzlich verfügen die Unternehmensnachfolger über weniger Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen.

Aus diesem Grund sind die Forscher zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausgleich dieses Nachteils eine entsprechende Finanzierungsförderung für erstmalige Existenzgründer rechtfertigt. Gleiches gilt auch im Bereich der Beratungsförderung für Existenzgründer.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung (IfM)