Der regelmäßig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermittelte Nachhaltigkeitsindikator zeigt für den Berichtszeitraum 2011 das beste Ergebnis der vergangenen sechs Jahre. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft zeigt sich dabei unter dem Blickpunkt der Nachhaltigkeit ausgesprochen positiv.

Die KfW untersucht im Nachhaltigkeitsindikator die Themenbereiche Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dabei wurde in allen drei Bereichen eine ausschließlich positive Entwicklung festgestellt:

Es sei gelungen, die privaten und staatlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf einem hohen Niveau zu halten. Dies ist im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn gerade trotz hoher Staatsschulden und Belastungen durch die Finanz- und Eurokrise bemerkenswert.

Zusätzlich finden das neue Energiekonzept und der Atomausstieg bereits ihren Niederschlag und verbessern deutlich die Entwicklung bei den Schlüsselthemen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energienutzung. Auch die gesellschaftlichen Konfliktthemen wie Menschen ohne Bildungsabschluss und Integration von Migranten zeigen positive Tendenzen.

Den kompletten Nachhaltigkeitsindikator finden Sie auf den Webseiten der KfW.

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Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Erfinder müssen ihre Erfindungen künftig nicht mehr in jedem Land einzeln anmelden. Das Europaparlament stimmte mit großer Mehrheit für ein EU-Patent, das zukünftig in 25 von 27 Ländern gelten soll.

Das neue internationale Übereinkommen zum Patentrecht soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten, wenn 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifizieren. Damit endet eine über 30 Jahre andauernde Diskussion.

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) künftig ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist.

Die Unterlagen der Patente werden in Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt und die Antragsteller können ihre Unterlagen in einer dieser drei Sprachen einreichen. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

Auch die Kosten für das Patent sollen deutlich sinken. Während bisher die Durchschnittskosten bei rund 36.000 Euro liegen, soll ein EU-Patent künftig nur noch etwa 4.725 Euro kosten. Zusätzlich können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Aufwendungen für die Übersetzung komplett erstatten lassen. Darüber hinaus soll es einen zusätzlichen „Rechtsschutz bei Fälschungen“ für KMU geben. Wie der allerdings aussehen könnte, ist derzeit noch nicht bekannt.

Spanien und Italien haben gegen diese neue Regelung Klage eingereicht. Grund dafür ist eine Weigerung der beiden Länder, da die EU-Patente nicht automatisch in ihre Sprache übersetzt werden.

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Quelle: EU-Parlament

Liebe Leser,

vom 21.12.2012 bis zum 04.01.2013 machen wir Betriebsferien und sind ab dem 05.01.2013 wieder für Sie da, um Sie auch im neuen Jahr mit vielen Informationen zu versorgen.

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen für die Treue bedanken und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße
Ihr Team der Steffen Ehlert Unternehmensberatung

Nach dem großen Erfolg der Petition mit über 80.000 Unterschriften in nur zwei Wochen, die auch wir unterstützt haben, war die Ministerin von der Leyen auf Tim Wessels, dem Initiator der Petition „Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige“,  zugekommen und hatte ein Treffen angeboten.

Dieses hat zwischenzeitlich stattgefunden, mit dabei war auch Dr. Andreas Lutz. Und dabei gibt es erste erfreuliche Ergebnisse: Die Pflicht, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist laut der Arbeitsministerin von der Leyen nun vom Tisch. Darüber hinaus wird über einkommensabhängige Beiträge für Selbständige mit niedrigem Einkommen nach gedacht. Geprüft wird aber anscheinend jetzt auch, ob kapitalisierbare Anlageformen wie Aktien, Fonds und Immobilien doch anerkannt werden. Dagegen ist völlig unklar, wie dies alles bürokratische bewältigt werden soll.

Ein weiteres gutes Zeichen ist, dass die Ministerin Tim Wessels und Dr. Andreas Lutz zu zwei Folgeterminen eingeladen hat, die im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden sollen.

Unser Tipp: Die ersten Außendienstmitarbeiter verschiedener Versicherungsgesellschaften zielen bereits auf die neuen Regelungen ab und versuchen Geschäft über diesen Weg zu genieren. Da noch nicht ganz klar ist, wie sich die neuen Regelungen auswirken, raten wir auch weiterhin von einem Abschluss ab, bis alle Details auf dem Tisch liegen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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Am Anfang steht der Traum vom eigenen Unternehmen, von der Freiheit, eigene Ideen zu verwirklichen, Lebensunterhalt und Arbeit selbst zu schaffen und zu gestalten, Menschen mit Produkten und Dienstleistungen zu begeistern und vielleicht die Welt ein kleines bisschen schöner, besser oder einfacher zu machen. Um dies der Welt auch zu zeigen, gibt es diese Messe:„that’s my business“.

Treffen Sie uns heute bis 18.00 Uhr im Hamburg-Haus ins Eimsbüttel und lernen Sie unser Team persönlich kennen – wir freuen uns auf Sie!

Mehr Informationen zur Messe finden Sie unter: www.thats-my-business.de

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Am 09.05.2012 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze beschlossen wodurch kreative Köpfe ihre Patente und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragen und die Anträge einfacher geprüft werden können.

Das neue Gesetz sieht vor, die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler, kostengünstiger und damit für Gründer und Unternehmer nutzerfreundlicher zu gestalten. So soll zum Beispiel der „Recherchebericht“ des DPMA künftig nicht nur eine Auskunft dazu enthalten, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung. Darüber hinaus soll es auch möglich sein, einer elektronischen Akteneinsicht über das Internet zu erhalten.

Wir sind gespannt, wann diese Neuerungen in der Praxis greifen und halten Sie darüber auf dem Laufenden.

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„Das kann teuer werden“ war von uns die erste Reaktion auf die wohl im Sommer von der Arbeitsministerin von der Leyen auf dem Weg gebrachte „Reform“ der Altersvorsorge für Selbstständige. Neben der Mehrbelastung von einigen hundert Euro im Monat wird die Eintrittsbarriere, seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen, nochmals erschwert.

Zuerst die gute Nachricht:

Verschont von der neuen Regelung sollen

– Selbständige „im rentennahen Alter“ (über 50 Jahr)

– Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, die über ihre berufsständischen Versorgungswerke abgesichert sind (darunter auch Landwirte)

– Künstler und Publizisten, die Mitglieder in der Künstlersozialversicherung sind

– Nebenberufliche Selbstständige und diejenigen, die nicht mehr als 400,00 Euro pro Monat verdienen.

Sofern Sie bereits vorgesorgt haben, können weitere Ausnahmeregelungen greifen, darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen bei

– unter 30-jährige und Gründer

– 30- bis 50-jährige, die sich erst nach dem 1.7.2013 selbständig machen

– 30- bis 50-jährige, die zwar bereits selbständig sind, aber noch nicht „ausreichend“ für das Alter vorgesorgt haben

Wie sieht die Vorsorgepflicht im Einzelnen aus?

Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung“ heißt es in dem Entwurf der Arbeitsministerin. Konkret bedeutet es, dass ein Selbständiger auf jeden Fall so vorsorgen muss, dass er im Alter keine Basissicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen muss. Dies entspricht nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 650,00 Euro pro Monat.

Dafür sind nach Angaben der Regierung auf 250,00 bis 300,00 Euro pro Monat – allerdings nur bei 45 Versicherungsjahren. Jeder, der später mit der Einzahlung beginnt, muss entsprechend mehr für seine Altersvorsorge tun. Wichtig: Nach dem Wunsch der Ministerin,  darf die Altersvorsorge „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein, vor allem aber muss sie im Alter „als Rente ausgezahlt werden“.

Unser Fazit:

Im Eckpunktepapier heißt es, dass auf die schwankende Einkommenssituation von Selbstständigen Rücksicht genommen werden soll – wie das konkret aussehen soll, steht derzeit aber noch nicht fest. Darüber hinaus sind weitere Vorsorge-Modell, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung, im Gespräch. Unsere Empfehlung: Grundsätzlich ist es wichtig, sich mit dem Thema früh auseinander zu setzen – gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich im Rahmen eines Beratungsgespräches zu dem Thema. Dennoch: Bevor Sie jetzt schnell und unüberlegt eine Versicherung in der entsprechenden Höhe für das Alter abschließen, empfehlen wir, erst einmal zu warten, bis alle Karten auf dem Tisch liegen.

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Damit auch Freiberufler  in Zukunft Ihre Haftung einschränken können, plant die Bundesregierung eine neue Rechtsform: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liegt den Ländern und Verbänden bereits vor. Dabei soll die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung größere Möglichkeiten bei Haftungsbeschränkung bieten – dies allerdings nur bei beruflichen Fehlern, denn sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn sollen davon ausgeschlossen sein. Zusätzlich soll eine berufsrechtlicher geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.

Das Bundesjustizministerium will damit nach der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative zur britischen Limited jetzt auch eine Alternative zur britischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) bieten, die gerade von größeren Anwalts- und Steuerberaterkanzleien in Deutschland immer häufiger gewählt wurde, da deutsche Rechtsformen für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bieten konnten.

Den Referentenentwurf zur Einführung der PartG mbB finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums. Ein genaues Datum für den Eintritt steht noch nicht fest, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

In einem Interview mit dem Magazin Wirtschaftswoche  sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, dass sie Selbständige dazu verpflichten will, sich selbst für das Alter abzusichern.

Dabei soll es frei gestellt werden, ob sich ein Selbstständiger in der  gesetzlichen Rentenkasse oder bei einem privaten Anbieter absichern möchte. Die Ministerin im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein.“

Nach Schätzungen des Magazins Wirtschaftswoche ist derzeit von den viereinhalb Millionen Selbständigen nur eine Million in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert. Wie dieser Vorstoß in der Praxis allerdings umgesetzt werden soll, ist derzeit noch unklar – wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Haben Sie weitere Fragen oder planen Sie als Selbstständiger eine eigene Altersvorsorge? Sprechen Sie uns gern an.

Liebe Leser,

das gesamte Team der Steffen Ehlert Unternehmensberatung und alle Gastautoren wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues Jahr und wir hoffen, dass auch im Jahr 2012 alle Ihre persönlichen und beruflichen Wünsche und Träume in Erfüllung gehen.

Herzliche Grüße
Steffen Ehlert & Team