Neue Regeln für Finanzberater treten in Kraft
Die neue Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, wodurch die Einstiegshürde für Finanzanlagenvermittler durch die neu eingeführte gewerberechtliche Erlaubnispflicht (§ 34f GewO) deutlich erhöht wird. So müssen Vermittler ab 2013 einen Nachweis über ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine ausreichende Sachkunde erbringen. Zusätzlich wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die […]
