Sie müssen mehrmals täglich zur Arbeit fahren? Dann dürfen Sie nach einem aktuellen Urteil trotzdem nur eine Strecke pro Tag zur Arbeit absetzen.
Im vorliegendem Fall hatte Musiker eines Theaters geklagt, der häufig zweimal täglich von zu Hause zur Arbeit fuhr, da er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. In den Vorinstanzen billigten ihm die Richter nur eine Pauschale zu. Damit war der Musiker nicht einverstanden und reichte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof ein.
Die Richter des Bundesfinanzhofes wiesen die Beschwerde ab (Aktenzeichen: VI B 43/12). Wer mehrmals am Tag zu seiner Arbeitsstätte fahren muss, kann dafür auch in Zukunft keine zusätzlichen Kosten geltend machen – auch wenn der Weg aufsummiert ebenfalls sehr lange ist.
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