Die Europäische Kommission hat Berichte über geplante Einschränkungen bei der Verwendung des „Made in Germany“-Labels zurückgewiesen. Dabei betonte die Kommission, dass die Herkunftsbezeichnung weder abgeschafft noch erschwert werden soll.
Zudem soll mit den im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit das Label „Made in Deutschland“ weiter gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt werden. Dazu heißt es: „Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben.“ (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).
Derzeit gibt es noch keine gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung. Daher können Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben, was sie wollen. Allerdings hat das OLG Düsseldorf 2011 entschieden, dass Kunden erwarten können, dass mit „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden müssen.
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