Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründerinnen und Gründer oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Der Mikromezzaninfonds steuert hier gezielt gegen und bietet Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen. Bestimmte, besonders förderwürdige Zielgruppen können künftig sogar bis zu 150.000 Euro erhalten.
Als besonders förderwürdig gelten z.B. Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ohne Geld bleibt eine Idee oftmals nur eine Idee. Das wollen wir ändern. Mit dem Mikromezzaninfonds stärken wir die Eigenkapitalbasis von Unternehmerinnen und Unternehmern. Ihre Kreditwürdigkeit wird verbessert und sie erhalten den so wichtigen Finanzierungsspielraum für ihre Ideen und deren Umsetzung. Im Fokus des Mikromezzaninfonds stehen ausgewählte Gruppen. Wer ein gewerblich orientiertes Sozialunternehmen, ein umweltorientiertes Unternehmen oder aus der Arbeitslosigkeit gründet, für den wurden die Konditionen jetzt noch einmal deutlich verbessert. Gleiches gilt für Unternehmen, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden oder Unternehmen, die ausbilden.“
Erstmalig hat das BMWi den Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Im Sommer 2018 wurden die Mittel aufgestockt, so dass im Rahmen der aktuellen ESF-Förderperiode bis 2023 noch weitere 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Seit 2013 wurden deutschlandweit bereits mehr als 2.750 Beteiligungen mit einem Volumen von mehr als 111 Millionen Euro zugesagt.(Quelle: BMWi)
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Quelle: KfW Starthothek, BMWi, eigene Recherchen