Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 01.02.2013 dem Mietrechtsänderungsgesetz zugestimmt. Das Bundesjustizministerium möchte damit Anreize für Vermieter zur energetischen Sanierung schaffen. Darüber hinaus entlasten die Neuregelungen Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das Mietnomadentum.
Die Kosten für eine energetischen Modernisierung werden zukünftig ausgewogen auf Vermieter und Mieter verteilt. Die Mieter profitieren nach der Modernisierung (z.B. durch eine neue Dämmung des Gebäudes) von geringeren Nebenkosten und höherem Wohnkomfort. Dafür kann der wegen der Baumaßnahmen bestehende Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen künftig erst nach drei Monaten geltend gemacht werden.
Räumungsklagen müssen zusätzlich durch die deutsche Gerichte vorrangig bearbeitet werden um Fälle von Mietnomadentum schneller zu entscheiden. Die Gerichte können dann den Mieter auch verpflichten, entsprechende Sicherheiten für die Nutzungsentgelte zu stellen. Wird diese Anordnung dann nicht befolgt, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden.
Weitere Details zum Mietrechtsänderungsgesetz können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums nachlesen.
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