Existenzgründer wird es freuen: Die Arbeitsagenturen scheinen nach dem Monatsbericht Januar 2015 wieder etwas großzügiger bei der Genehmigung von Gründungszuschüssen zu sein.
So wurden im Januar 26.000 Gründer durch den Gründungszuschuss gefördert. Das waren insgesamt elf Prozent mehr als noch im Januar 2014. So wurde damit in den letzten zölf Monaten der Gründungszuschuss rund 31.000-mal genehmigt. Auch dies entspricht einer Steigerung von elf Prozent bzw. einem Plus von 3.200 Genehmigungen.
Auch das Einstiegsgeld wurde häufiger gewährt. Insgesamt wurde im Januar an 13.000 Personen Einstiegsgeld ausgezahlt. Das bedeutet hier ein Plus von 37 Prozent gegenüber dem Januar 2014.
Dagegen sind die Förderungen durch Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II (Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten) zurück gegangen. Im Januar 2015 wurden hier leider nur knapp 2.500 Existenzgründer mit diesem Instrument gefördert, das sind 18 Prozent weniger als im Januar 2014.
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit, KfW Starthothek, eigene Recherchen