Sie möchten sich in der Gastronomie selbstständig machen? Dabei sind eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten. Hier hilft die startothek der Kreditanstalft für Wiederaufbau (KfW). Hier können sich Existenzgründer und Berater einen Durchblick durch den Paragrafendschungel verschaffen.
Nach Angaben der KfW werden die meisten startothek-Beratungsergebnisse für den Wirtschaftszweig Gastronomie erstellt. Deshalb finden Sie im startothek-Beratungsergebnis ab sofort verlässliche Zahlen zu den Gebühren, die bei einer Gaststättenanzeige bzw. für eine Gaststättenerlaubnis fällig werden.
In den Bundesländern, in denen nur eine Anzeige des Gründungsvorhabens notwendig ist, fallen i.d.R. Kosten zwischen 25 und 280 Euro bei der Gründung einer Gaststätte an. Dazu zählen die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Thüringen, die jeweils über ein eigenes Landesgaststättengesetz verfügen.
In den anderen Bundesländern gilt nach wie vor das Bundesgaststättengesetz, das eine Gaststättenerlaubnis/-konzession vorschreibt. Diese ist in einfachen Fällen schon ab 25 Euro zu haben. Die Obergrenze liegt jedoch deutlich höher. So kostet z. B. eine Gaststättenerlaubnis für eine große Diskothek in Friedrichshafen bis zu 6.000 Euro.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.startothek.de.
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