Datendiebstahl begeht, wer unbefugt elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherte oder übermittelte Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang bes. gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft stiehlt muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen – so lautet die Definition des Strafgesetzbuches (§ 202a StGB).
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat jetzt einen Film in die vielfältigen Aufgaben und die Arbeitsweise des BfDI veröffentlicht und einen kostenfreien Selbstcheck für Unternehmen online gestellt.
Sie finden den Film hier, der Selbsttest kann hier getätigt werden.
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