Ab dem 01.01.2012 wird die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf bundesdeutschen Rekordsatz von 5% erhöht. Dies hatte der schleswig-holsteinische Landtag am 15 Dezember 2010 zuerst für das Kalenderjahr 2013 verabschiedet.
Da die Wirtschaft sich wesentlich schneller erholen konnte als angenommen, wird dieses jetzt schon zum 01.01.2012 in die Tat umgesetzt. Das Land erhofft sich damit einen Erlös von ca. 80 Millionen Euro, die wiederum zum Schuldenabbau dienen sollen.
Der Grunderwerbsteuer unterliegen beispielsweise die folgenden Erwerbsformen:
- der Grundstückskauf
- der Grundstückstausch
- der Übergang von Grundbesitz im Rahmen von Gesellschaftsverträgen (zum Beispiel die Einbringung eines Grundstückes in eine GmbH)
- der Übergang von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an Personengesellschaften mit Grundbesitz
- die Enteignung von Grundstücken
Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit, so unter anderem
- der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze 2.500 Euro)
- der Grundstückserwerb zwischen Ehegatten
- der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind
- der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
Wer den alten Steuersatz noch für sich nutzen möchte, sollte bis zum 31.12.2011 einen Kaufvertrag unterzeichnet haben.
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Immobilie? Sprechen Sie mich gerne an.
Autor: Dagmar Hirsch, Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein